BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18449 21. Wahlperiode 01.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 23.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Ausbildung zum Notfallsanitäter Die Feuerwehr Hamburg bildet zum Notfallsanitäter aus. Die dreijährige Ausbildung , die sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) richtet, umfasst theoretischen und praktischen Unterricht an der Berufsfachschule der Feuerwehr Hamburg für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, praktische Ausbildungsblöcke an den Rettungswachen sowie Praktika in Krankenhäusern. Gemäß § 4 NotSan-APrV legen die Prüflinge eine staatliche Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die nachfolgenden Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Ausbildung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Vollzeitform und nicht auf die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 32 Absatz 2 Satz 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die staatliche Prüfung für die Ausbildung umfasst jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Sie ist bestanden, wenn diese drei vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Lehrgänge mit jeweils wie vielen Auszubildenden zum Notfallsanitäter gab es bei der Feuerwehr Hamburg seit dem Jahr 2015? Bitte pro Jahrgang angeben. Jahr Anzahl Lehrgänge Anzahl neue Auszubildende 2015 1 24 2016 2 Je 24 2017 2 24 und 25 2018 2 Je 25 2019 2 Je 25 2. Wie viele Auszubildende haben seit 2015 jährlich ihre Ausbildung abgebrochen ? Bitte pro Jahrgang angeben. Lehrgangsnummer Jahr Ausbildungs-start Auszubildende, die die Ausbildung abgebrochen haben NotSan 01 2015 2 NotSan 02 2016 2 Drucksache 21/18449 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Lehrgangsnummer Jahr Ausbildungs-start Auszubildende, die die Ausbildung abgebrochen haben NotSan 03 2016 2 NotSan 04 2017 0 NotSan 05 2017 1 NotSan 06 2018 1 NotSan 07 2018 0 NotSan 08 2019 0 NotSan 09 2019 1 3. Wie viele Auszubildende haben seit 2015 jährlich die staatliche Prüfung nicht beim ersten Mal bestanden? Bitte unter Angabe des Ausbildungsjahrgangs nach schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil differenziert angeben. Jahr Auszubildende, die die staatliche Prüfung nicht beim ersten Mal bestanden staatliche Prüfung schriftlicher Teil mündlicher Teil praktischer Teil 2018 0 0 0 0 2019 5 2 2 5 Die Feuerwehr Hamburg bildet seit 2015 Notfallsanitäter nach dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – Not- SanG) aus. Aus diesem Grund haben in den Jahren 2015, 2016 und 2017 keine staatlichen Prüfungen nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter stattgefunden. Ein Nichtbestehen einer oder mehrerer Teilprüfungen ist möglich und führt im Ergebnis zum Nichtbestehen der staatlichen Prüfung zur Notfallsanitäterinnen beziehungsweise zum Notfallsanitäter. Insgesamt haben fünf Auszubildende die Prüfung nicht bestanden, mehrere Prüflinge haben mehr als einen Prüfungsteil nicht bestanden (siehe Tabelle). 4. Wie viele Auszubildende haben seit 2015 jährlich auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden? Bitte pro Ausbildungsjahrgang angeben. Jahr Auszubildende, die die staatliche Wieder-holungsprüfung nicht bestanden haben 2018 0 2019 1 Im Übrigen siehe Antwort zu 3.