BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18457 21. Wahlperiode 01.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 23.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Spielhallen und Wettbürodichte in Billstedt (IV) Die letzten drei Anfragen bezüglich der Wettbürodichte oder Spielhallendichte waren erschreckend. In Billstedt und Mitte gab es schlicht zu viele Spielhallen in unmittelbarer Nähe zueinander. Seit der letzten Anfrage ist ein Dreivierteljahr vergangen, augenscheinlich verschwanden keine Spielhallen aus Mitte oder aus Billstedt. Weitere Nachfragen zu der Umsetzung des neuen Spielhallengesetzes scheinen daher unumgänglich, denn bisher hat die Spielhallendichte nicht abgenommen, sondern stagniert auf sehr hohem Niveau. Dabei ist die Glücksspielsucht eine gefährliche Suchterkrankung. Spielhallen, Sportbars und Wettbüros müssen auf jeden Fall eingeschränkt beziehungsweise die neuen Regelungen auch wirklich umgesetzt werden. Denn noch immer sind die Spielhallen für das Stadtbild in Billstedt prägend und belegen und zeigen auf, dass die soziale Infrastruktur noch nicht hinreichend verändert worden ist: Es bedarf mehr Freiräume, Sportmöglichkeiten, Kulturräume, Ärzte und Kitas für Billstedt und generell für Hamburg-Mitte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei Wettbüros handelt es sich terminologisch um Wettvermittlungsstellen im Sinne von § 8 Absatz 1 Hamburgisches Glücksspieländerungsstaatsvertrags-Ausführungsgesetz (HmbGlüÄndStVAG). In ihnen ist nach § 8 Absatz 9 HmbGlüÄndStVAG die Abgabe und der Verzehr von Speisen und Getränken jeglicher Art verboten. Sportsbars sind gastronomische Betriebe mit Übertragung von Sportereignissen ohne Wettmöglichkeit. Die Verabreichung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle steht im Vordergrund. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Spielhallen wurden durch das Inkrafttreten der neuen Regelungen vom 20. Juli 2016 seit dem 01.01.2019 geschlossen oder in Sportbars oder Wettbüros umgewandelt? (Bitte aufteilen nach Hamburg, Hamburg-Mitte und Billstedt.) Seit dem 1. Januar 2019 wurden in Hamburg zehn Spielhallen geschlossen, davon keine in Hamburg-Mitte. 2. In Drs. 21/15468 wurde angegeben, dass 181 Spielhallen im Jahr 2019 geschlossen werden sollen. Wie ist der aktuelle Stand? (Bitte aufteilen nach Hamburg, Hamburg-Mitte und Billstedt.) Aufgrund laufender Rechtsverfahren ist der Stand unverändert. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/18457 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gab es seit dem 01.01.2019 neue Genehmigungen für Wettbüros, Sportbars und/oder Spielhallen? (Bitte aufteilen nach Hamburg, Hamburg -Mitte und Billstedt.) Nein. Sportsbars werden nicht gesondert erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/8072, 21/8431, 21/9282 und 21/15468. 4. Wurden seit dem 01.01.2019 neue Wettbüros, Sportbars und/oder Spielhallen in Hamburg eröffnet? (Bitte aufteilen nach Hamburg, Hamburg -Mitte und Billstedt.) Seit dem 1. Januar 2019 sind in Hamburg keine neuen Spielhallen eröffnet worden. Nach behördlichen Erkenntnissen ist seit dem 1. Januar 2019 auch kein neues Wettbüro eröffnet worden. Sportsbars werden nicht gesondert erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Spielhallenbesitzer haben gegen die Schließung der Spielhallen einen Einspruch erhoben? (Bitte aufteilen nach Hamburg, Hamburg- Mitte und Billstedt.) Im Einklang mit Drs. 21/15468 erfolgt die Beantwortung bezüglich der Widersprüche der Spielhallenbetreiber gegen die Versagung ihrer beantragten Spielhallenerlaubnis und nicht bezüglich der gegen sie ergangenen Schließungsverfügungen. Vor diesem Hintergrund haben in Hamburg 187 Spielhallenbetreiber gegen die Versagung ihrer beantragten Spielhallenerlaubnis Widerspruch eingelegt, davon 53 in Hamburg-Mitte und davon zwölf in Billstedt. 6. Laufen derzeit noch Widerspruchsverfahren von Spielhallenbetreibern und wie ist der aktuelle Stand? (Bitte aufteilen nach Hamburg, Hamburg- Mitte und Billstedt.) Aufgrund des Sachzusammenhangs mit der Frage 5. erfolgt die Beantwortung bezüglich der Widerspruchsverfahren von Spielhallenbetreibern wegen der Versagung der von ihnen beantragten Spielhallenerlaubnis. Darüber hinaus gibt es viele sogenannte Dritt-Widerspruchsverfahren von Spielhallenbetreibern gegen Konkurrenten erteilte Spielhallenerlaubnisse. Vor diesem Hintergrund laufen in Hamburg noch zehn Widerspruchsverfahren, davon eins in Hamburg-Mitte und davon keines in Billstedt.