BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1847 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 06.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Notunterbringung von Flüchtlingen in polizeilichen Immobilien In der vergangenen Woche mussten erstmals mehrere Hundert Flüchtlinge in Ermangelung von Unterkünften unter freiem Himmel in Hamburg übernachten . Offenkundig wurden in dieser Notsituation auch polizeiliche Kapazitäten nicht genutzt. In ähnlicher Lage stellte das Land Niedersachsen vor wenigen Wochen kurzfristig Hunderte von Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gelände der „Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen“ (ZPD) und in den Räumlichkeiten der Polizeiakademie Hann Münden zur Verfügung. Es stellt sich die Frage, warum eine ähnliche Problemlösung in der Hansestadt Hamburg nicht möglich war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde eine Unterbringung von Flüchtlingen in polizeilichen Immobilien umgesetzt? Wenn ja, von wem und wann? Wenn nein, warum nicht? 2. Wurde eine Unterbringung von Flüchtlingen in polizeilichen Immobilien überprüft? Wenn ja, von wem und wann? Wenn nein, warum nicht? 3. Die Landesbereitschaftspolizei verfügt über vier Kasernenblöcke mit Hunderten von Schlafmöglichkeiten, einschließlich sanitärer Einrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten. Warum wurden diese Räumlichkeiten nicht genutzt? 4. Außerdem stehen eine Sporthalle und andere Gebäude im PAZ (Polizeilichen Ausbildungszentrum) zur Verfügung. Warum wurden diese Räumlichkeiten nicht genutzt? Räumlichkeiten der Landesbereitschaftspolizei sind durch die jeweiligen Hundertschaften belegt und werden zu dienstlichen Zwecken als Arbeits-, Aufenthalts- und Umkleideräume genutzt. Bei einer Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge wäre die Funktionsfähigkeit der Dienststelle mangels räumlicher Alternativen nicht mehr gewährleistet. Eine anderweitige Nutzung auch nur von Teilen der Liegenschaften Carl-Cohn-Straße 39 und Braamkamp 3a/3b würde sich unmittelbar auf die Aus- und Fortbildung des Polizeinachwuchses auswirken. Leerstände sind nicht vorhanden, für einen Teil der Anwärter wurden bereits Container als Umkleideräume angemietet. Drucksache 21/1847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zusätzlich handelt es sich bei den infrage stehenden Örtlichkeiten um Sicherheitsbereiche , in denen nur Personen mit einer Sicherheitsüberprüfung Zutritt haben. Unter anderem lagern hier nicht nur Waffen und Einsatzgerät von hohem Wert, sondern auch Unterlagen, die der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegen.