BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18471 21. Wahlperiode 01.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 24.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Personenverkehr auf der Güterumgehungsbahnstrecke – Eine nicht zu realisierende Forderung der Grünen? Die GRÜNEN wollen die Güterumgehungsbahn in Hamburg, die aktuell hauptsächlich für den Güterverkehr genutzt wird, auch für den Personenverkehr nutzen. Demnach sollen die metronom-Züge den Bahnhof auf der Güterumgehungsbahnstrecke umfahren und die Passagiere direkt nach Wandsbek, Barmbek und in die City Nord bringen können.1 Diese Güterumgehungsbahn führt von Eidelstedt über Lokstedt, Barmbek, Wandsbek und Rothenburgsort nach Harburg und umgeht so die Knotenpunkte im Vorfeld des Bahnhofs Altona sowie des Hauptbahnhofs. Wenn die Güterumgehungsbahn bereits stark durch den Güterverkehr ausgelastet ist, kommt allerdings eine regelmäßige Nutzung durch metronom-Züge nicht in Betracht. Insofern hilft es nicht, wenn Forderungen aufgestellt werden, deren Umsetzung von vorneherein nicht möglich ist. Die Verkehrs- und Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn gut überlegte Ideen realisiert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), und die Deutsche Bahn AG (DB AG) gehen von einer absehbaren Entlastung des Hauptbahnhofes vorrangig im Rahmen des Projekts S4 durch die Verlagerung von Regionalverkehren in das System der Hamburger S-Bahn aus. Hinsichtlich der Güterumgehungsbahn könnten in Abhängigkeit von der Zeitlage und den notwendigen baulichen Voraussetzungen grundsätzlich Regionalzüge aus Schleswig-Holstein gefahren werden. Ein Bedarf hierfür ist zurzeit allerdings aus Sicht der zuständigen Aufgabenträger nicht erkennbar. Eine Bewertung der Frage, inwieweit eine Nutzung der Strecke durch Metronom-Züge zu Blockaden führen würde, wäre darüber hinaus nur über eine sogenannte eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung durch die DB AG möglich. Im Übrigen hat sich der Senat mit der Fragestellung einer Nutzung der Güterumgehungsbahn durch den Schienenpersonenverkehr nicht befasst. Der Abschnitt zwischen Harburg und Hamburg-Oberhafen (Lage neue Station Elbbrücken ) der südlichen Güterumgehungsbahn (sGUB) wird heute bereits vom Personenverkehr regulär genutzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der DB AG wie folgt: 1. Wie wird die Auslastung von Bahnstrecken bestimmt? Wann ist eine Bahnstrecke stark ausgelastet, wann ist sie schwach ausgelastet? 1 „Hamburger Abendblatt“ vom 19.09.2019. Drucksache 21/18471 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Gibt es Auslastungskategorien, in denen die einzelnen Bahnstrecken eingeordnet werden? Wenn ja, wie lauten diese? Der Nutzungsgrad von Strecken wird bei der DB Netz AG nicht durch Auslastungskategorien beschrieben. Vielmehr wird bei der Bewertung von Strecken auf qualitative Parameter gemäß einer internen Richtlinie abgestellt. Dabei werden die Kategorien „Premium“, „Betriebswirtschaftlich optimal“, „Risikobehaftet“ und „Mangelhaft“ unterschieden . Eine entsprechende Untersuchung der DB AG für die Güterumgehungsbahn liegt aufgrund der maßgeblichen Nutzung durch den Schienengüterverkehr nicht vor. 3. Wie stark ausgelastet ist die Güterumgehungsbahnstrecke in Hamburg derzeit? Derzeit verkehren (Stand September 2019) im Abschnitt Hamburg-Eidelstedt – Hamburg -Horn insgesamt circa 50 Züge und im Abschnitt Hamburg-Horn – Hamburg- Rothenburgsort circa 80 Züge pro Tag. 4. Wie bewertet die zuständige Behörde eine zusätzliche Nutzung der Güterumgehungsbahnstrecke für den Personenverkehr? Ist dies angesichts der noch vorhandenen Kapazitäten überhaupt realistisch? 5. Würden die metronom-Züge die Güterumgehungsbahnstrecke blockieren , wenn diese bis Barmbek fahren, dort eine gewisse Zeit stehen bleiben und dann wieder zurückfahren? Wie bewertet die zuständige Behörde diesen Umstand? Siehe Vorbemerkung.