BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18474 21. Wahlperiode 01.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 24.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Steuerdumping für Reeder zulasten des Hamburger Hafens Nach einer aktuellen Studie der OECD hat die EU-Kommission ermöglicht, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten Reeder Steuervergünstigungen nach der Tonnage Tax für reedereigene Terminalgeschäfte nutzen können. Diese Praxis gibt es der Studie zufolge in einigen Ländern seit 1996. Es geht dabei um Hunderte von Millionen Euro. Im Jahresbericht des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg vom Juni diesen Jahres hat dessen Präsident, Gunther Bonz, im Vorwort auf einen „Steuerskandal Tonnage Tax für ausgewählte Terminalbetriebe“ und auf die OECD-Untersuchung über Subventionen im maritimen Sektor hingewiesen, die aufdeckt, dass einige Reeder für ihre Terminalgeschäfte unter anderem in Rotterdam und Antwerpen die Tonnage Tax anwenden. Das ist ein Steuerskandal erster Ordnung. Wie kann es sein, dass eine EU-Kommission, die im Allgemeinen für internationale Steuergerechtigkeit eintritt, einen solchen Subventionsskandal akzeptiert? Zusätzlich lässt sie damit eine wesentliche Verzerrung des Wettbewerbs zu. Der Hamburger Senat wirkt angesichts dieses Skandals völlig desorientiert. Ich frage daher den Senat: Bei dem in Rede stehenden Sachverhalt geht es nicht um die gegebenenfalls missbräuchliche Anwendung des nationalen Steuerrechts. Die sogenannte Tonnagesteuer ist eine nach § 5a Einkommensteuergesetz (EStG) erlaubte Methode zur Gewinnermittlung . Aufgrund der alternativen Gewinnermittlung ergeben sich in der Regel Steuervorteile . Der Anwendungsbereich ist bundesgesetzlich einheitlich geregelt. Die angeführte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führt aus, dass ähnliche begünstigende Besteuerungsmodelle ebenso in anderen EU-Ländern existieren, aber mit im Einzelfall durchaus weiteren Anwendungsbereichen . Bewertungen und Anpassungen des deutschen Besteuerungsmodells obliegen dabei dem Bund, die Prüfung möglicher Auswirkungen auf den innereurpäischen Wettbewerb der EU-Kommission. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist dem Senat dieser Vorwurf bekannt? 2. Treffen die Vorwürfe der OECD zu? 3. Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um einen solchen Steuerskandal zu unterbinden? Drucksache 21/18474 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Studie der OECD und die Position des Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) sind der zuständigen Behörde bekannt. Eine Prüfung des Sachverhalts dauert derzeit noch an. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.