BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18476 21. Wahlperiode 01.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 24.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Errichtung des Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) Das Genehmigungsverfahren für das ZRE wurde mit einem Scoping-Termin am 18.10.2017 eröffnet. Nach der Umwelterklärung 2017 der Stadtreinigung Hamburg sollte die Genehmigung über zwei Teilerrichtungsgenehmigungen beantragt werden. Die Teilerrichtungsgenehmigung für die Betonbauarbeiten (Müllbunkersanierung, -erweiterung, Bodenplatten für die Heizkraftwerke, Abgasreinigung und Funktionsgebäude) sollte im 3. Quartal 2018 eingereicht werden. In der PowerPoint-Präsentation http://www.hamburgtrend.info/fileadmin/ images/2018/TREND_Vortrag_Aschhoff.pdf wurden auf Folie 19 Termine für die Genehmigungsverfahren (PA 4) dargestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für das geplante Vorhaben ist nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich, sodass der Öffentlichkeit genauere Details zum Vorhaben mit der Auslegung der Antragsunterlagen zur Verfügung stehen werden. Die Öffentlichkeit wird über den Start des Genehmigungsverfahrens und die Auslegung der Unterlagen rechtzeitig durch Bekanntmachung in der Tagespresse, im Internet und über den Amtlichen Anzeiger informiert werden. Der Scoping-Termin ist Teil der Antragsberatung, nicht jedoch des Genehmigungsverfahrens . Er dient dazu, für das geplante Vorhaben den Umfang der erforderlichen Untersuchungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu klären, das heißt Art und Umfang der vom Vorhabenträger beizubringenden Unterlagen und Gutachten über die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Hierzu unterrichtet und berät die zuständige Behörde den Vorhabenträger entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens frühzeitig über Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben (Untersuchungsrahmen ), die der Vorhabenträger voraussichtlich in den UVP-Bericht aufnehmen muss, der Bestandteil der Antragsunterlagen ist. Die Genehmigungsbehörde gibt grundsätzlich keine Detailinformationen über laufende, vertrauliche Antragsberatungsgespräche heraus. Bisher liegt der Genehmigungsbehörde kein Genehmigungsantrag zur Errichtung und zum Betrieb des ZRE, auch nicht für Einzelanlagen, vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) und der Wärme Hamburg GmbH wie folgt: Drucksache 21/18476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Für welche der Einzelanlagen „Sortieranlage nur Trennung“, „Sortieranlage Vergärung“, „Bioabfallvergärung“, „Biogasaufbereitung“, „Biomasse- HKW“, EBS-HKW“ wurde bereits eine Genehmigung erteilt? 2. Für welche läuft der Genehmigungsvorgang mit welcher zeitlichen Perspektive ? 3. Welche schriftlichen und elektronischen Unterlagen zu den Genehmigungsverfahren existieren und welche sind öffentlich zugänglich? Siehe Vorbemerkung. 4. Welches Planungskonsortium wurde mit der Generalplanung beauftragt? Generalplaner ist eine Bietergemeinschaft aus den fünf Ingenieurbüros CONVIS Bau & Umwelt Ingenieurdienstleistungen GmbH, HTP GmbH & Co. KG, Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Energietechnik GmbH, SEEGER ENGINEERING GMBH und u&i – umwelttechnik und ingenieure GmbH. 5. Wann sollen die Realisierungen der unter Frage 1. genannten Einzelanlagen jeweils beginnen? Siehe Vorbemerkung. 6. Wann sollen diese Einzelanlagen jeweils ihren Betrieb aufnehmen? Gemäß Planungen der SRH sollen bis zum Jahr 2023 folgende Einzelanlagen in Betrieb gehen: Biomassekessel, Ersatzbrennstoffkessel, Rauchgasreinigungsanlagen, Dampfturbinen , Fernwärmeauskopplung, Hausmüllsortierung sowie Müllbunker. Bis zum Jahr 2025 sollen in Betrieb gehen: Biomasseaufbereitung, Biomassevergärung, Hausmüllvergärung, Kompostierung, Biogasaufbereitung, Biogaseinspeisung, übergeordnete Leittechnik sowie Medien und Infrastruktur. 7. Wann wird die Genehmigung für die Fernwärmeleitung vom ZRE zum Fernwärmenetz beim Bezirksamt Altona beantragt? 8. In welchem Zeitraum soll sie gebaut werden? Sofern die geplante Leitung einer Trassenzuweisung nach dem Hamburger Wegegesetz bedarf, müsste diese beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden. Sollte die Leitung einer Plangenehmigung bedürfen, müsste diese bei der zuständigen Fachbehörde beantragt werden. Die Firma Wärme Hamburg GmbH hat bisher weder beim zuständigen Bezirksamt noch bei der zuständigen Fachbehörde einen Antrag für den Bau einer Fernwärmeleitung zum ZRE gestellt. 9. In der Scoping-Unterlage wird festgestellt: „Die Flächeninanspruchnahme für Baustelleneinrichtungsflächen und Materialzwischenlager erfolgt ausschließlich auf dem Betriebsgelände“ (Seite 43; ähnlich auf Seite 61). Gilt dies weiterhin oder haben sich hier Änderungen ergeben? Im Fall von Änderungen bitte möglichst detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme von Flächen für Baustelleneinrichtungen außerhalb des Betriebsgeländes der SRH angeben: Größen und genaue Lagen der entsprechenden Flächen (möglichst bildliche Darstellung) und voraussichtlicher Zeitraum der Inanspruchnahme. Die SRH plant weiterhin, die Baustelleneinrichtungsflächen und Materialzwischenlager auf dem Betriebsgelände zu konzentrieren. Zur Entlastung der Situation werden parallel auch Gespräche mit Eigentümern der Nachbargrundstücke geführt. 10. Welche Mindestabnahme-Wärmemengen und Vollbenutzungsstunden sind für das Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) vorgesehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18476 3 11. Wurden diese Werte mit der Wärme Hamburg GmbH vertraglich vereinbart beziehungsweise ist eine vertragliche Vereinbarung vorgesehen? Die Verhandlungen mit dem Netzbetreiber sind hierzu noch nicht abgeschlossen. 12. Wie soll das im ZRE produzierte Biogas eingesetzt werden? Soll es einer Verstromung zugeführt oder nach Aufbereitung zu Biomethan ins Erdgasnetz eingespeist werden? Das im ZRE erzeugte Biogas soll auf Erdgasqualität aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden. Die SRH hat derzeit keine Pläne, das produzierte Biogas zur Stromerzeugung einzusetzen.