BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1848 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 06.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Erneut Flüchtlinge vor leerer Baumarkt-Halle Nach Augenzeugenbericht wurden am Sonntag, 04. Oktober 2015 rund 200 Flüchtlinge, darunter 30 Kinder, vor dem ehemaligen Praktiker-Baumarkt im Hörgensweg in Eidelstedt mit Bussen abgesetzt. Die Hallen seien leer und nicht vorbereitet gewesen. Außerdem sei vor Ort niemand vom zuständigen Sozialmanagement gewesen, ebenso gab es keine ärztliche Versorgung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Es ist weiterhin oberstes Ziel des Senats, Obdachlosigkeit für die in Hamburg Schutz suchenden Menschen zu vermeiden. Dies gilt angesichts der nochmals deutlich gestiegenen Zugangszahlen und den sinkenden Außentemperaturen umso mehr. Das kurzfristige Bereitstellen der ehemaligen Baumarkthalle für die Menschen, die sich teilweise seit Wochen auf der Flucht befinden, diente als Notmaßnahme, um die konkrete bevorstehende Obdachlosigkeit dieser Personen zu verhindern. Dies vorausgeschickt , antwortet der Senat wie folgt: 1. Welche Informationen liegen dem Senat zu diesem Vorfall vor? Die Entscheidung, die Halle Hörgensweg 6 in Hamburg-Eidelstedt für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen, ist am Abend des 2. Oktober 2015 durch die Leiterin des Einwohnerzentralamtes getroffen worden. Daraufhin sind von verschiedenen Dienststellen der Behörde für Inneres und Sport bis zur Herstellung der Belegungsfähigkeit am 3. Oktober 2015, 18 Uhr, insbesondere folgende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen beziehungsweise veranlasst worden: Bereitstellung und Lieferung von mobilen Sanitäreinrichtungen und Sitzmöglichkeiten , Bereitstellung von Schlafgelegenheiten, Überprüfung der Wasserversorgung und der Wasserentsorgung, Gestellung von Einsatzkräften für die Betreuung, Brandwache und für die Belegung der Unterkunft, Klärung der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge, Verpflegung, Materialversorgung. Am 4. Oktober 2015 in der Zeit von 12 Uhr bis 20.23 Uhr wurde das Objekt mit circa 300 Personen belegt. Am 6. Oktober 2015 hat f & w fördern und wohnen Anstalt öffentlichen Rechts (f & w) den Betrieb übernommen. 2. Wie viele Flüchtlinge wurden im Baumarkt einquartiert Drucksache 21/1848 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. am ersten Abend? Siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung. b. seither? Circa 730 Personen (Stand 7. Oktober 2015). c. Wie viele der einquartierten Flüchtlinge sind minderjährig? Wie viele jünger als sechs Jahre? Eine vollständige Erhebung darüber liegt noch nicht vor. Die Unterbringung der Flüchtlinge und das Abwenden der drohenden Obdachlosigkeit hat Priorität vor der statistischen Erfassung aller Einzelpersonen. Die Registrierung wird derzeit durchgeführt. 3. Wer ist für die Vorbereitung und Reinigung der Unterkünfte vor der Belegung zuständig? Eine feste Zuständigkeit besteht nicht. Dies ist abhängig von der Unterkunft sowie den Miet- beziehungsweise Nutzungs- und Betriebsverhältnissen im jeweiligen Objekt und wird jeweils individuell vereinbart. 4. Wer von den Zuständigen war wann informiert, dass die Flüchtlinge in der Nacht ankommen? Wie kam es dazu, dass niemand vor Ort war? Die zuständige Behörde hat die Belegung der Unterkunft Hörgensweg für den 4. Oktober 2015 ab 12 Uhr geplant. Die Belegung hat sich über mehrere Stunden bis in den Abend des 4. Oktober 2015 erstreckt. Beim Eintreffen der Flüchtlinge waren neben einem Mitarbeiter vom Projekt ProZEA während der Belegung der Halle Beschäftigte des Technischen Hilfswerks, der Freiwilligen Feuerwehr, der Polizei und der Bundeswehr sowie zahlreiche ehrenamtliche Unterstützer vor Ort. 5. Wie ist die sanitäre Ausstattung innerhalb der Unterkunft a. am ersten Abend der Nutzung als Notunterkunft und am Folgetag? Es standen neun stationäre Toiletten mit elf Handwaschbecken sowie zehn zusätzliche mobile Toiletten zur Verfügung. b. am Tag der Beantwortung der Anfrage? Inzwischen wurden drei zusätzliche Sanitärcontainer (mit Duschen und WCs), zehn Duschkabinen sowie 20 weitere mobile Toiletten aufgebaut, allerdings gab es zunächst technische Probleme mit der Inbetriebnahme (Stand: 7. Oktober 2015). Eine Erweiterung der Ausstattung ist geplant. 6. Nach Aussagen der Flüchtlinge soll aus Sicherheitsgründen die Beleuchtung die ganze Nacht eingeschaltet bleiben. Welche Lösungen sind hinsichtlich einer Nachtbeleuchtung vorgesehen? Eine Nachtbeleuchtung ist inzwischen vorhanden. 7. Einige Flüchtlinge wiesen offensichtliche Erkrankungen auf. Inwiefern war eine ärztliche Erstversorgung bei Ankunft geplant? Eine ärztliche Versorgung war am Sonntagabend durch Rettungswagen sichergestellt. Am Montag war ein Ärzteteam vor Ort. 8. Zu welchem Zeitpunkt sollen Sicherheitskräfte vor Ort sein? Wann waren erstmals Sicherheitskräfte eingesetzt? Grundsätzlich sollen Sicherheitskräfte ab der Inbetriebnahme einer Unterkunft vor Ort sein. Für die Halle im Hörgensweg 6 war ein Sicherheitsdienst erstmals am 6. Oktober 2015 verfügbar und wird seitdem eingesetzt. 9. Welches Konzept besteht für den Erstbezug von Gewerbeimmobilien hinsichtlich a. der Vorbereitung des Gebäudes? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1848 3 b. der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge? c. der Versorgung mit Nahrung und ausreichenden Schlafgelegenheiten (Betten)? d. der Versorgung mit sanitären Einrichtungen? e. der medizinischen Versorgung? f. des Sicherheitskonzeptes und des Einsatzes von Sicherheitspersonal ? Die Leistungsbeschreibung für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg kann im Transparenzportal unter folgendem Link abgerufen werden: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/leistungsbeschreibung-betrieb-zea. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung.