BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18482 21. Wahlperiode 04.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 26.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Bietet das sechste Frauenhaus allen von Gewalt bedrohten Frauen Unterschlupf? Erfreulicherweise bekommt Hamburg im Frühjahr 2020 endlich ein weiteres Frauenhaus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Drs. 21/18357 informiert darüber, dass ein zweistöckiges Mehrfamilienhaus ausgewählt wurde. a) Welches Baujahr hat das Haus? b) Für welchen Zeitraum wurde es angemietet und warum für diesen Zeitraum? Das Haus ist 1969 erbaut. Angesichts der beabsichtigten Investitionen in den Umbau des Hauses (siehe Drs. 21/18357) und zur Sicherung des Standortes wird das Haus für 30 Jahre angemietet. Die Unterzeichnung ist für Ende Oktober vorgesehen. Ein entsprechender Letter of Intent ist insoweit mit dem Vermieter vereinbart. 2. Im August erfolgte die Ausschreibung für den Betrieb des Frauenhauses. a) Von wann bis wann lief die Ausschreibung? b) Wie viele Träger haben sich beworben? c) Welcher Träger wurde wann ausgewählt? d) Ab wann übernimmt der ausgewählte Träger die Trägerschaft? Das öffentliche Bekanntgabeverfahren lief vom 06.08.2019 bis zum 03.09.2019. Drei Träger haben Angebote abgegeben. Der Träger „6. Autonomes Frauenhaus Hamburg e.V.“ hat den Zuschlag erhalten, siehe http://t.hh.de/13020444. Förderbeginn ist der 01.11.2019. 3. Die Service- und Koordinierungsstelle 24/7 nimmt zunächst alle gewaltbedrohten und betroffenen Frauen auf. Wohin die Weitervermittlung erfolgt, hängt auch vom jeweiligen Rechtsanspruch der Frauen ab. Soll auch beim neuen Frauenhaus eine Weitervermittlung von 24/7 aus nur bei Vorhandensein eines Rechtsanspruchs möglich sein? Wenn nein, inwieweit erfolgt hier eine neue Regelung auf welcher rechtlichen Basis? 4. Drs. 21/17237 informiert darüber, dass im Jahr 2018 967 Frauen und Kinder nach Aufnahme von 24/7 von dort aus weitervermittelt wurden. 540 Personen (55 Prozent) wurden in Frauenhäuser in Hamburg, Schleswig-Holstein und in andere Bundesländer vermittelt. 427 kamen Drucksache 21/18482 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 aber nicht in ein Frauenhaus. Wie viele dieser 427 Personen waren nicht anspruchsberechtigt, um in ein Frauenhaus vermittelt zu werden? Die Aufnahme und Weitervermittlung schutzsuchender Frauen ist in Hamburg unabhängig von möglichen Rechtsansprüchen. Ob eine Frau aus der Notaufnahme der Service- und Koordinierungsstelle 24/7 in ein Frauenhaus oder eine andere Einrichtung vermittelt wird beziehungsweise sich andere Lösungen, wie zum Beispiel die Unterkunft bei Freunden oder Verwandten, finden, ist eine individuelle Entscheidung, die von den Mitarbeiterinnen der 24/7 im Clearinggespräch gemeinsam mit den Betroffenen getroffen wird. Im Übrigen siehe Drs. 21/17975. 5. 24/7 soll erweitert werden. Wie sehen die konkreten Pläne (Umfang der Erweiterung, Zeitplan, Standort) aus? Die Überlegungen und Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.