BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18483 21. Wahlperiode 04.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 26.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Gab es bei der Clearingstelle zur medizinischen Versorgung von Ausländern Änderungen? Bereits im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN im Jahr 2008 wurde die Gesundheitsversorgung von illegal in Hamburg lebenden Menschen thematisiert und es wurde die Einrichtung einer mit 500 000 Euro ausgestatteten Clearingstelle im Jahr 2010 beschlossen, die dann im Februar 2012 ihren Betrieb aufnahm. Die seit dem Jahr 2015 mit 250 000 Euro ausgestattete, im Flüchtlingszentrum angesiedelte Clearingstelle arbeitet im Bereich der EU- Bürger mit der Evangelischen Auslandsberatung und dem Diakonisches Werk zusammen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welcher Höhe stehen für die Jahre 2019 und 2020 jeweils Mittel für die medizinische Versorgung von EU-Bürgern und Personen ohne Aufenthaltsstatus zur Verfügung? Für 2019 und 2020 stehen jeweils Mittel in Höhe von 335 000 Euro zur Verfügung. 2. Gab es für das laufende Jahr Änderungen bezüglich der Mittelausstattung ? Wenn ja, in welcher Höhe aus welchen Gründen aus welcher Quelle? Ja, der Notfallfonds wurde von 235 000 Euro um 100 000 Euro auf 335 000 Euro erhöht. Grund hierfür sind die gestiegenen Fallzahlen im Jahr 2019. Die Erhöhung des Zuwendungsbetrags wird innerhalb des Kontenbereichs „Kosten aus Transferleistungen “ in der Produktgruppe 253.02 „Hilfen zur Existenzsicherung (inklusive KdU)“ durch prognostizierte Minderbedarfe bei der Leistung „SGB XII, Kapitel 5 H.z. Gesundheit“ ausgeglichen. 3. Gab es im laufenden Jahr Änderungen bezüglich der Anspruchsberechtigung ? Wenn ja, für welche Zielgruppe (EU-Bürger, Personen ohne Aufenthaltsstatus , Schwangere), welcher Art sind die Änderungen und warum wurden sie durchgeführt? Nein.