BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18484 21. Wahlperiode 04.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 26.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Zwischen Windeln und Job – Wie viele 24-Stunden-Kitas gibt es in Hamburg? Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in Hamburg durch das im Jahr 2003 vom damals CDU-geführten Senat initiierte Kita-Gutschein-System sowie den massiven Ausbau der Kindertagesbetreuung deutlich einfacher geworden. Allerdings gibt es auch Beschäftigte, die im Einzelhandel mit seinen langen Öffnungszeiten oder im Schichtdienst tätig sind. Zwar gibt es in Hamburg einige wenige 24-Stunden-Kitas, ebenso einige Kitas, die längere Öffnungszeiten haben, doch insgesamt ist es schwierig, sich hier einen Überblick zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat wirkt darauf hin, dass für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten mehr Kita- Angebote mit flexibleren Öffnungszeiten entstehen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, wurde auch im Elementarbereich eine flexiblere Stundenverteilung der wöchentlichen Betreuungsleistungen – ähnlich wie im Krippenbereich – ermöglicht. Hierzu informiert der Senat über die hamburgische Kindertagesbetreuung ausführlich im Internet unter www.hamburg.de/kita sowie in diversen Broschüren. Das Kita- Infosystem (https://www.hamburg.de/kita-finden/) stellt Informationen zu allen Hamburger Kindertageseinrichtungen (Kitas) inklusive Leistungsangebot und Kontaktdaten zur Verfügung. Im nachfrageorientierten Kita-Gutschein-System obliegt die Planung bedarfsentsprechender Betreuungsangebote den Trägern der Kitas. Dies gilt auch für die Kindertagespflege, bei der die selbständig tätigen Tagespflegepersonen selbst ihr eigenes Angebot festlegen und an der Nachfrage ausrichten. Die einzelnen Kitas beziehungsweise ihre Träger sowie die Tagespflegepersonen sorgen eigenständig für Informationen bezüglich der eigenen Angebote, ihrer pädagogischen Ausrichtung sowie Öffnungszeiten. Die Bezirksämter unterstützen die Eltern bei der Suche nach dem passenden Betreuungsangebot und beraten diese in allen Fragen der Kindertagesbetreuung . In den Tagespflegebörsen der bezirklichen Abteilungen Kindertagesbetreuung können Tagespflegepersonen über Aushänge unter anderem über ihre Betreuungszeiten informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tagespflegebörsen beraten in allen Fragen der Kindertagespflege. Durch die Maßnahmen des Senats zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (siehe Dr. 21/18409) sind die Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg für die Kindertagesbetreuung von 410 000 000 Euro in 2011 auf 915 000 000 Euro in 2018 angestiegen. Für 2020 werden Ausgaben in Höhe von rund 1 000 000 000 Euro erwartet. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/8097 und Drs. 21/1045. Drucksache 21/18484 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Vertragspartner des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (AWO Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband für Hamburg e.V.; DRK Landesverband Hamburg e.V.; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.; Diakonisches Werk Hamburg e.V., Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V.; SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. Landesverband Hamburg, Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) und den nicht verbandlich organisierten Träger, wie folgt: 1. An welcher Stelle informiert der Senat Eltern über die vorhandenen Angebote von Kitas und Tagespflegepersonen, Kinder auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von 7 bis 18 Uhr zu betreuen? Sollte es keine entsprechende Stelle mit den gewünschten Informationen geben: Warum gibt es diese nicht? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Kitas in Hamburg gelten als 24-Stunden-Kitas? Wie sehen hier die konkreten Angebote aus und wie ist die Finanzierung (Kita-Gutschein ) geregelt? Die Kita-Träger gestalten die konzeptionellen Angebote ihrer Einrichtungen individuell. Dies betrifft auch die notwendigen und bedarfsgerechten Öffnungszeiten oder einzelne Übernachtungsmöglichkeiten. Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. hat mitgeteilt, dass ein Träger im Verbandsbereich eine Kita betreibt, die bei Bedarf 24 Stunden und sieben Tage die Woche geöffnet hat. Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH, das DRK Hamburg gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe mbH, das DRK Hamburg Altona und Mitte gemeinnützige Gesellschaft für Kinder, Soziales und Jugend KISO mbH und die Turnund Sportgemeinschaft Begedorf von 1860 e.V. haben mitgeteilt, keine 24-Stunden- Kitas zu betreiben. Das Hamburger Kita-Gutschein-System sieht eine kindbezogene Finanzierung abhängig vom zeitlichen Betreuungsbedarf des betreuten Kindes vor. Der Betreuungsbedarf wird gemäß Fachanweisung Kindertagesbetreuung vom 01.09.2016 grundsätzlich anhand der berufsbedingten Abwesenheitszeit der Sorgeberechtigten (Arbeitszeit inklusive Pausen zuzüglich erforderlicher Fahrzeiten) ermittelt. Bei Übernachtbetreuung werden die Stunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu 60 Prozent bei der Betreuung der bedarfsgerechten Betreuungsleistung berücksichtigt. Im Übrigen verwendet die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde keine Definition für 24-Stunden-Kitas. 3. Wie viele Tagespflegepersonen bieten auch Übernachtungsmöglichkeiten an? Wie ist hier die Finanzierung (Kita-Gutschein) geregelt? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat bei den bezirklichen Tagespflegebörsen nach der Anzahl der Tagespflegepersonen, die auch Übernachtungsmöglichkeiten anbieten, gefragt. Demnach bieten hamburgweit 31 Tagespflegepersonen ausdrücklich auch Übernachtbetreuung an. Vereinzelt kommen weitere aufgrund konkreter Anfragen von Familien hinzu. Auch die Förderung in der Kindertagespflege erfolgt kindbezogen und unter anderem in Abhängigkeit vom zeitlichen Betreuungsbedarf der Familie. Die Kindertagespflege kann bei entsprechendem Bedarf auch ergänzend zur Betreuung in einer Kita in Anspruch genommen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Wie viele und welche Kitas und wie viele Tagespflegestellen bieten Betreuungszeiten über die Zeiten von 7 bis 18 Uhr hinaus an? Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde ist bekannt, dass viele Kitas bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten und auf individuelle Betreuungsanfragen von Familien im Einzelfall eingehen. Die Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH hat mitgeteilt, dass ihre Kitas regelhaft ab 6 Uhr geöffnet haben. Das DRK Hamburg gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe mbH teilt mit, dass sechs Einrichtungen des Trägers ab 6 Uhr geöffnet haben und weitere sechs ab 6.30 Uhr. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18484 3 Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat bei den bezirklichen Tagespflegebörsen nach der Anzahl der Tagespflegepersonen, die Betreuungszeiten über die Zeiten von 7 Uhr bis 18 Uhr hinaus anbieten, gefragt. 111 Tagespflegepersonen bieten nach Auskunft der Bezirksämter eine Betreuung vor 7 Uhr und/oder nach 18 Uhr an. Die Angebote variieren in ihrer konkreten Ausgestaltung und orientieren sich in der Regel stark an den jeweiligen Bedürfnissen der Familien der betreuten Kinder. Im Übrigen werden die Daten statistisch nicht erfasst. 5. Ist dem Senat bekannt, wie die Nachfrage nach 24-Stunden-Kitas bezüglich Betreuungszeiten, die über die Regelzeiten von 7 bis 18 Uhr hinausgehen, in Hamburg ist? Wenn ja, wie sehen die Erkenntnisse aus und woher stammen sie? Wenn nein, warum verfügt der Senat über keine diesbezüglichen Erkenntnisse? Besondere Betreuungsbedarfe aufgrund flexibler Arbeitszeiten von Sorgeberechtigten werden vor allem hinsichtlich der Übernachtbetreuung in der Regel über das private Umfeld abgedeckt. Ist dies nicht möglich, greifen die betroffenen Familien häufig auf die Kindertagespflege mit ihrem flexiblen und individuellen Betreuungsangebot im familiären Kontext zurück. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde kann grundsätzlich keine erhöhte Nachfrage nach einer 24-Stunden-Betreuung in Kitas feststellen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8097 und Drs. 21/1045. Auch den bezirklichen Abteilungen Kindertagesbetreuung liegen keine bezifferbaren Erkenntnisse zur Nachfrage nach 24-Stunden-Kitas vor, da diese statistisch nicht erfasst werden. Kita-Gutscheine werden bedarfsgemäß nach der Länge der Arbeitszeit und der Dauer des Arbeitsweges unabhängig von der Lage der Arbeitszeit bewilligt . Werden besondere Betreuungszeiten nachgefragt, erfolgt in der Regel der Verweis auf die Kindertagespflege und die Weiterleitung an die Tagespflegebörsen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Plant der Senat, neue Betreuungsangebote für Eltern im Schichtdienst zu schaffen beziehungsweise zu unterstützen? Wenn ja, wann welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.