BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18488 21. Wahlperiode 04.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 26.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Misshandeltes Baby Am 24. September 2019 ist ein junger Vater vor dem Amtsgericht Hamburg- Altona zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 19-Jährige seinen nur wenigen Wochen alten Sohn zwischen dem 25. Dezember 2018 und dem 12. Januar 2019 lebensgefährlich verletzt hat. Es stellt sich die Frage, inwiefern staatliche Stellen in diesen Fall involviert waren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Soweit die erfragten Informationen personenbezogene Daten aus dem Bereich der Jugendhilfe betreffen, handelt es sich um Sozialdaten (§ 67 Absatz 2 S. 1 SGB X), die der Senat gemäß § 67 b Absatz 1 S. 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im Sozialgesetzbuch oder gemäß Artikel 6 Absatz 1 UAbs. 1 Buchstabe a DS-GVO mit Einwilligung der Betroffenen weitergeben darf. Das Sozialgesetzbuch enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen. Einwilligungen zur Datenübermittlung liegen nicht vor. Hinsichtlich der erfragten Informationen, die personenbezogene Daten aus dem Bereich der Jugendhilfe betreffen, ist der Senat daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 fortfolgende SGB VIII, §§ 67 fortfolgende SGB X an der Beantwortung der Fragen gehindert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse beziehungsweise Hintergründe liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde über die Umstände des misshandelten Babys und/oder der Familie vor? 2. Waren staatliche Stellen mit dem Baby und/oder der Familie beschäftigt? Falls ja, seit wann und wie lange war jeweils welche staatliche Stelle warum involviert? Siehe Vorbemerkung. 3. Sind Mutter oder Vater des Babys polizeibekannt? Wenn ja, aus welchen Gründen? Kam es in der Wohnung der Familie oder wegen der Familie seit Geburt des Säuglings zu Einsätzen von Polizei - oder Rettungskräften? Polizei und Feuerwehr haben in dem angefragten Zeitraum Einsätze im Sinne der Fragestellung nicht registriert. Im Übrigen sieht der Senat im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung Drucksache 21/18488 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 beendet wurden. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Die hier vorliegenden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister vom 23. September 2019 zu den Verurteilten enthalten keine mitteilungsfähigen Eintragungen.