BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18494 21. Wahlperiode 04.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 27.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Fernwärmesystemanbindung West Im Rahmen einer Vorstellung wurden am 16. September ausgewählten Bürgern im Hamburger Westen der Verlauf und die weiteren Pläne für eine Fernwärmesystemanbindung West präsentiert. Zusätzlich hat es eine Projektvorstellung im Planungsausschuss Altona am 18. September gegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Planfeststellungsverfahren Fernwärmesystemanbindung (FWS)-West ist am 11. September 2019 durch Einreichung eines Antrags der Wärme Hamburg GmbH eröffnet worden. Die Planfeststellungsbehörde nimmt zu laufenden Verfahren keine Stellung und wird daher keine Fragen zu inhaltlichen Details des Antrags und des Verfahrens beantworten. Selbstverständlich wird im Rahmen des in §§ 72 fortfolgende Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) normierten Verfahrensablaufs, insbesondere der Auslegung gemäß § 73 HmbVwVfG, Gelegenheit zur Einsicht in die gesamten Planunterlagen und zu entsprechenden Stellungnahmen gegeben werden. Die vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage der Wärme Hamburg GmbH wie folgt: 1. Wann ist der Baubeginn der Fernwärmesystemanbindung geplant? 2. Welche Bauzeit ist für die Bautätigkeiten vorgesehen? Baustart ist nach Vorliegen des Planfeststellungsbescheids für Mitte 2021 vorgesehen . Der Vorhabenträger geht gegenwärtig von einer Bauzeit von circa 2,5 Jahren bis zur Inbetriebnahme aus. 3. Wie sieht der genaue Verlauf der Trasse aus? Der Planfeststellungsantrag zeigt eine Vorzugsvariante auf, die von der Vorhabenträgerin geprüft und bewertet wurde. Nach Feststellung der Vollständigkeit durch die BUE werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Unter Beteiligung welcher Gremien wurde dieser Trassenverlauf gefunden ? Die Trassenfindung ist ein komplexer Prozess, an dem unter anderem technische Planer beteiligt sind und der von der Vorhabenträgerin gesteuert wird. 5. Ist dieser Trassenverlauf bereits endgültig festgelegt? Siehe Vorbemerkung. 6. Welche alternativen Trassenverläufe liegen dem Senat vor? Drucksache 21/18494 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Planfeststellungsantrag zeigt eine Vielzahl von alternativen Trassenverläufen auf, die von der Vorhabenträgerin geprüft und bewertet wurden. Nach Feststellung der Vollständigkeit durch die zuständige Behörde werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Welche alternativen Trassenverläufe wurden bisher a) diskutiert, b) verworfen? 8. Warum wurde der Elbtunnelverlauf nicht in die Trassenplanung einbezogen ? Siehe Antwort zu 6. 9. Welche Kosten sind für die Trasse vorgesehen? Für die Trasse sind Herstellungskosten nach derzeitigem Planungsstand in Höhe von 100 Millionen Euro vorgesehen. 10. In welcher Form wurde den Belangen a) der Trassenanwohner, b) der Verkehrsteilnehmer im Trassenverlauf Rechnung getragen? 11. Wie wurden die Belange aus Frage 10. bisher konkret berücksichtigt und welche weiteren Schritte sieht der Senat zur Berücksichtigung dieser Belange vor? Siehe Vorbemerkung. 12. Finden bereits Baumaßnahmen im Bereich der Trasse statt? Nein. 13. In welcher Form wurden bereits laufende Baumaßnahmen im Bereich des Trassenverlaufs bei der Planung der Trasse berücksichtigt und in welcher Form wurden die unterschiedlichen Baumaßnahmen aufeinander abgestimmt? Laufende Straßenbaumaßnahmen werden nur mit dem Trassenbau in Konflikt treten, wenn Trassenbau- und Straßenbaumaßnahmen parallel erfolgen; dies wird bei der abschnittsweisen Bauausführung des A7-Ausbaus und Deckels der Fall sein; hier sind Abstimmungen mit der Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (KOST) erfolgt. 14. An welchen Stellen wird es zu welchen Zeiten Baustellen geben, die Auswirkungen auf den Verkehr haben werden? In dem Planfeststellungsantrag sind ein grundsätzlich möglicher Bauzeitenplan und Pläne zur Verkehrsführung dargestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Welche Abstimmungen hat es bezüglich a) der Baustellen, b) des Trassenverlaufs bisher mit dem Bezirk Altona gegeben? Eine Baustellenabstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt erfolgt nicht in der Phase der Trassenfindung. Der Trassenverlauf wurde im Bereich des Hindenburgparks hinsichtlich der Lage des Zielschachtbauwerks mit dem zuständigen Bezirksamt abgestimmt. 16. Welche weiteren Abstimmungen plant der Senat in diesem Zusammenhang für die Zukunft? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18494 3 17. Bis zu welchen Zeitpunkten werden welche weiteren Abstimmungen mit dem Bezirk erfolgen? Die Abstimmungen sind Teil des Planfeststellungsverfahrens. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 18. Wann und in welcher Form werden die Bürger in die Diskussion um die Trasse einbezogen? Die Beteiligung betroffener Bürger ist Teil des Planfeststellungsverfahrens. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin die Anwohner mit einem Schreiben über das Vorhaben informiert und plant weitere Öffentlichkeitsarbeit zur Information. 19. Wann und in welcher Form wurde der Energienetzbeirat in die Planungen zur Trasse einbezogen? 20. Welche Ergebnisse zur Trasse gab es im Rahmen der Vorstellungen und Diskussionen im Energienetzbeirat? Der Energienetzbeirat war nicht in die Trassenfindung einbezogen. 21. Sollte eine Einbeziehung des Energienetzbeirates bisher nicht erfolgt sein: Bis wann gedenkt der Senat den Energienetzbeirat in die Beratungen über den Trassenverlauf einzubeziehen? Eine Einbeziehung des Energienetzbeirats in das laufende Planfeststellungsverfahren ist nicht vorgesehen. Die zuständige Fachbehörde informiert regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens. 22. Welche Kosten sind für die einzelnen möglichen Trassenverläufe zu erwarten? Siehe Antwort zu 9. 23. Welche Unterschiede ergeben sich bei den verschiedenen Trassen bezüglich a) Bau, b) Bauausführung, c) Auswirkungen auf und Eingriffe in Belange Dritter? 24. Befinden sich die zur Umsetzung der jeweiligen Trassen nötigen Grundstücke bereits vollständig im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg ? Wenn nein, an welchen Stellen liegt ein weiterer Erwerbsbedarf vor und welche Kosten werden dabei veranschlagt? 25. Welche Umweltaspekte wurden bei der Auswahl des Trassenverlaufs bisher berücksichtigt? 26. Wie werden die einzelnen Umweltaspekte bewertet? 27. Welcher Trassenverlauf ist unter reinen Umweltaspekten der sinnvollste ? 28. In welcher Tiefe soll die Trasse die Elbe unterqueren? 29. Welche langfristigen Auswirkungen hat eine weitere Unterquerung der Elbe auf die Schifffahrt im Hafen? 30. Welche Auswirkungen auf das Ökosystem Elbe werden erwartet? 31. Welche Auswirkungen wird der Bau der Trasse auf den S-Bahn-Verkehr auf den Linien S1 und S11 haben? Mit welchen Betriebsstörungen und -ausfällen ist im Rahmen des Baus der Trasse zu rechnen? Drucksache 21/18494 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 32. Welche Alternativen zu einer offenen Bauweise sind bisher in die Planungen eingeflossen? Siehe Vorbemerkung. 33. Welche Kostenunterschiede haben sich dabei – insbesondere durch die Anwendung des sogenannten Vortriebsverfahrens – ergeben? Die Bauverfahren wurden aus technischen Gründen und zur Minimierung des Baurisikos gewählt. Überschlägig ist davon auszugehen, dass ein Rohrvortrieb mindestens die dreifachen Kosten gegenüber der offenen Bauweise erzeugt und dies bei deutlich höherem Baurisiko. 34. Welche Vorteile hätte eine reine Untergrundbaustelle gegenüber einer offenen Baustelle a) für die Anwohner, b) für den Verkehr? Eine komplette Untertunnelung macht mindestens drei weitere Schächte für Notausstiege erforderlich, die erheblichen Raum benötigen. Unabhängig von den Mehrkosten könnten zwar die Anwohner an der Linienführung entlastet werden, der Schachtbau würde aber zu punktuellen (wegen Platzbedarf vorzugsweise in Kreuzungsbereichen) Straßenvollsperrungen über circa zwei Jahre führen.