BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18495 21. Wahlperiode 04.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 27.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie ernst nimmt die Ausländerbehörde die Schulpflicht geflüchteter Kinder? Aus Internationalen Vorbereitungsklassen ist die Klage zu vernehmen, dass es Schüler/-innen gibt, die sich, je nach Status, einmal die Woche bei der Ausländerbehörde melden müssen und deshalb einen wöchentlichen Schultag verlieren. Sie erhalten von der Ausländerbehörde eine Bestätigung ihres Erscheinens. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In welchen Fällen müssen sich Minderjährige und Schüler/-innen beziehungsweise ihre Familien in wöchentlichen Abständen bei der Ausländerbehörde melden? Die Gewährleistung des Schulbesuchs ist auch der Ausländerbehörde Hamburg ein wichtiges Anliegen. Maßnahmen, die den Schulbesuch beeinträchtigen, werden daher nur getroffen, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bei der Familie beziehungsweise Einzelperson getroffen werden müssen beziehungsweise getroffen wurden oder eine weitere Vorsprache innerhalb kurzer Zeit, zum Beispiel zur Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen, dringend erforderlich ist. 2. In wie vielen Fällen hat die Ausländerbehörde die Auflage einer wöchentlichen Meldung gegenwärtig verhängt? In wie vielen Fällen sind Minderjährige und Schüler/-innen betroffen? Sofern eine händische Auswertung in der Kürze der zur Beantwortung einer Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, bitte Größenordnung angeben. Derzeit haben 35 Personen eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung mit einer Gültigkeit von maximal acht Tagen erhalten. Davon sind vier Personen minderjährig und eine Person auch schulpflichtig. 3. Wie vereinbart die Ausländerbehörde die Auflage einer wöchentlichen Meldung von Schülern/-innen mit der Schulpflicht? Wie vereinbart sie einen verlorenen Schultag pro Woche mit dem Ziel, dass Schüler/-innen die Sprachniveaustufen erreichen? Siehe Antwort zu 1. 4. Gibt es eine Vereinbarung von BSB und der Ausländerbehörde über die Problematik wöchentlicher Meldeauflagen? Wenn ja, bitte den Inhalt darstellen. Eine Problematik in Bezug auf wöchentliche Meldeauflagen ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.