BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18499 21. Wahlperiode 04.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 27.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Gewaltkriminalität und das soziale Klima in St. Pauli (II) In Drs. 21/18373 zeichnet der Senat ein differenziertes Bild von der Gewaltkriminalität in St. Pauli. Dabei wird deutlich, dass in den Jahren 2017, 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 jeweils 1 069, 971 beziehungsweise 393 Tatverdächtige ermittelt werden konnten. Der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger betrug dabei jeweils 44,4 Prozent, 46,8 Prozent beziehungsweise 40,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nach den Richtlinien für die Führung der PKS mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge beziehungsweise des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Statistiken zu Anzeigenerstattungen werden bei der Polizei nicht geführt. Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden. Eine Auswertung, ob ein Tatverdächtiger (TV) zum Tatzeitpunkt „bereits als TV in Erscheinung getreten“ war, erfolgt in der PKS nur für „Tatverdächtige insgesamt“. Eine gesonderte Erfassung als „deutsch“ oder „nicht deutsch“ erfolgt nicht. Die Staatsangehörigkeit nicht deutscher TV wird in der PKS nur nach den verschiedenen Deliktsbereichen erhoben. Bei TV mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“ wird standardisiert nicht nach Staatsangehörigkeiten ausgewertet. Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten TV oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird ein Datensatz in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Pflege geändert, wird der Fall zukünftig dem Monat der Aktualisierung zugeordnet. Die erfragten Daten für das Jahr 2019 werden zur Gewährleistung eines Minimums an Validität als kumulative Halbjahreszahlen (Januar bis Juni) berechnet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/18499 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Staatsangehörigkeiten haben die ermittelten nicht deutschen Tatverdächtigen (bitte jeweils für die Jahre 2017, 2018 sowie für das erste Halbjahr 2019 antworten)? Bei der Berechnung der TV wird in der PKS eine echte Tatverdächtigenzählung vorgenommen . Dabei wird ein TV nur einmal gezählt, auch wenn er mehrfach registriert wurde. Dieses Prinzip wird sowohl für die Anzahl der TV insgesamt als auch für die Anzahl der TV für jedes Delikt angewendet. Wird ein TV mit zwei verschiedenen Delikten registriert, wird er für das jeweilige Delikt als TV gezählt. Für TV insgesamt wird er dagegen nur einmal gezählt. Die Abfrage von Daten zur Staatsangehörigkeit eines Tatverdächtigen eines einzelnen Stadtteils ist nur über eine Sonderauswertung möglich. Diese Sonderauswertung kann nur für das laufende und das vorangegangene Jahr durchgeführt werden. Zu den erfragten Daten siehe Anlage; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele der ermittelten nicht deutschen Tatverdächtigen waren zum Tatzeitpunkt polizeibekannt? 3. Welche Staatsangehörigkeiten haben die Asylbewerber unter den ermittelten nicht deutschen Tatverdächtigen? Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellungen liegen aus der PKS nicht vor; im Übrigen siehe Vorbemerkung. Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die manuelle Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie lautet der gegenwärtige aufenthaltsrechtliche Status der Asylbewerber ? 5. Wie lautete der aufenthaltsrechtliche Status der Asylbewerber zum Tatzeitpunkt ? Siehe Drs. 21/18373. 6. Wie viele der Asylbewerber waren zum Tatzeitpunkt polizeibekannt? Siehe Antwort zu 2. und 3. 7. Wie viele der ermittelten deutschen Tatverdächtigen hatten ursprünglich welche andere Staatsangehörigkeit (Bitte jeweils für die Jahre 2017, 2018 sowie für das erste Halbjahr 2019 antworten)? 8. Wie viele der ermittelten deutschen Tatverdächtigen haben welche doppelte Staatsangehörigkeit (bitte jeweils für die Jahre 2017, 2018 sowie für das erste Halbjahr 2019 antworten)? Siehe Drs. 21/18373. 9. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen waren zum Tatzeitpunkt polizeibekannt ? Siehe Antwort zu 2. und 3. 10. Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen sind bis heute zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden? Siehe Drs. 21/18373. Gewaltkriminalität (PKS 8920) Stadtteil Hamburg-St. Pauli Straftaten und Staatsangehörigkeit nichtdeutscher TV Staat Anzahl Staat Anzahl Afghanistan 50 Polen 20 Türkei 44 Iran 13 Polen 43 Rumänien 12 Syrien 32 Syrien 11 Iran 30 Türkei 10 Rumänien 20 Bulgarien 6 Marokko 20 Marokko 6 Irak 17 Ägypten 6 Großbritannien und Nordirland 12 Afghanistan 6 Bulgarien 11 ungeklärt 6 Kosovo 10 Algerien 5 Portugal 10 Dänemark 4 Serbien 9 Libyen 3 Mazedonien (ehem. Jugoslawische Republik) 8 Guinea-Bissau 3 Ägypten 8 Brasilien 3 Algerien 7 Armenien 3 Ecuador 7 Albanien 2 Litauen 6 Kroatien 2 Russische Föderation 6 Irland 2 Kolumbien 6 Italien 2 ungeklärt 6 Mazedonien (ehem. Jugoslawische Republik) 2 Albanien 5 Schweiz 2 Griechenland 5 Russische Föderation 2 Gambia 5 Guinea 2 Libyen 5 Indien (einschließlich Sikkim) 2 Guinea 5 Irak 2 Somalia 5 Griechenland 1 Tunesien 5 Lettland 1 Kroatien 4 Litauen 1 Italien 4 Kosovo 1 Irland 3 Österreich 1 Niederlande 3 Slowakei 1 Spanien 3 Spanien 1 Eritrea 3 Tschechische Republik 1 Venezuela 3 Serbien 1 Finnland 2 Eritrea 1 Frankreich 2 Nigeria 1 Montenegro 2 Gambia 1 Nigeria 2 Mosambik 1 Sudan (ohne Südsudan) 2 Tunesien 1 Dominikanische Republik 2 Kuba 1 Bosnien-Herzegowina 1 Paraguay 1 Lettland 1 Indonesien 1 Slowakei 1 Kasachstan 1 Schweiz 1 Jordanien 1 Ungarn 1 Thailand 1 Weißrussland (Belarus) 1 Australien 1 Benin (früher: Dahome) 1 Staatenlos 1 Berechnungszeitraum: 01.01. - 31.12.2018 Berechnungszeitraum: 01.01. - 30.06.2019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18499 3 Anlage Gewaltkriminalität (PKS 8920) Stadtteil Hamburg-St. Pauli Straftaten und Staatsangehörigkeit nichtdeutscher TV Liberia 1 Mali 1 Niger 1 Guinea-Bissau 1 Togo 1 Uganda 1 Bolivien 1 Grenada 1 Kuba 1 Vietnam 1 Kasachstan 1 Pakistan 1 Thailand 1 China, VR 1 Australien 1 Drucksache 21/18499 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 18499ska_Text 18499ska_Anlage