BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/185 21. Wahlperiode 14.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Deniz Celik (DIE LINKE) vom 07.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge in der ZEA Der Senat hat der Bürgerschaft in der Innenausschusssitzung am 20.1.15 über die Situation bei der aufenthaltsrechtlichen- und leistungsrechtlichen Sachbearbeitung in der Zentralen Erstaufnahme berichtet und im Wesentlichen dargestellt, dass zeitweilige Probleme weitgehend gelöst, Rückstände abgebaut und eine zeitnahe Bearbeitung der Leistungsanträge inzwischen erreicht worden sei (Bericht des Innenausschusses, Drs. 20/14384). Aufgrund dieses Berichts haben die GRÜNEN Fraktion die Fraktion der FDP entsprechende Anträge zurückgezogen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In der genannten Drucksache teilt der Senat mit, dass Rückstände bei der leistungsrechtlichen Bearbeitung abgearbeitet seien und alle Personen , die aufgenommen worden seien, nach einer Woche ihre Anmeldung erhielten. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer von der Aufnahme bis zur leistungsrechtlichen Ersterfassung und von der leistungsrechtlichen Erfassung zur Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven von Oktober 2014 bis zum heutigen Tage entwickelt? Bitte wenn möglich monatsweise darstellen. Die Bearbeitungsdauer bis zur leistungsrechtlichen Erfassung wird statistisch nicht erfasst. Für eine Ermittlung wäre eine händische Auswertung der Unterlagen aller seit Oktober 2014 in Hamburg verbliebenen 5.482 Asylsuchenden und Duldungsantragsteller erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Rahmen der Dienstaufsicht wurden die leistungsrechtlichen Verfahren stichprobenartig überprüft. Danach konnte bis Februar und März 2015 durch Abordnungen von Mitarbeitern anderer Dienststellen die Bearbeitungsdauer von der Aufnahme bis zur leistungsrechtlichen Bearbeitung trotz der konstant hohen Zugangszahlen auf rund zwei Wochen begrenzt werden. Ende März 2015 haben drei ehemalige Nachwuchskräfte nach Abschluss der Ausbildung ihre Beschäftigung im Leistungssachgebiet der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) aufgenommen. Bedingt durch die Einarbeitung der neuen Kolleginnen ist es zu einem vorübergehenden Anstieg der Bearbeitungszeit gekommen, die derzeit rund 2,5 Wochen beträgt. Drucksache 21/185 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Die Aushändigung der Gesundheitskarte hängt unter anderem von der Bearbeitungsdauer innerhalb der AOK ab. In der genannten Drucksache wird von einer Bearbeitungsdauer von zuletzt fünf Wochen gesprochen und als Ziel ihre Absenkung auf vier Wochen genannt. Wie hat sich die Bearbeitungsdauer innerhalb der AOK von Oktober 2014 bis zum heutigen Tage entwickelt? Bitte wenn möglich monatsweise darstellen. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft der AOK Bremen/Bremerhaven inklusive der Postlaufzeiten derzeit bei vier Wochen. Aufgrund personeller Veränderungen kommt es zurzeit bei der Ausgabe der Versicherungskarten leider zu Verzögerungen. Nach Auskunft der AOK Bremen soll hier aber kurzfristig Abhilfe geschaffen werden. Eine statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten erfolgt nicht. 3. Allgemeinmedizinische Angebote an den Standorten der ZEA: a. Inwiefern hat sich die medizinische Ausstattung der verschiedenen Standorte der Zentralen Erstaufnahme gegenüber dem Zeitpunkt der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 20/11112 (11.3.14) verändert, auch vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen? b. Wie sieht sie an den seither in Betrieb genommenen Standorten aus? Die medizinischen Angebote der ZEA richten sich in erster Linie an Personen, die leistungsrechtlich noch nicht erfasst sind, stehen aber selbstverständlichen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung. Nach der leistungsrechtlichen Erfassung und der Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven steht das medizinische Behandlungsspektrum für gesetzlich Krankenversicherte offen. Dies ermöglicht auch die freie Wahl des behandelnden Arztes. Hinsichtlich der über die Erstuntersuchung hinausgehenden Angebote siehe Anlage. Für den Standort Nostorf/Horst siehe Drs. 20/11112 und 20/14560. Für den Ende März in Betrieb genommenen Standort Auf dem Sülzbrack befindet sich ein vergleichbares Angebot wie in den übrigen Standorten in Vorbereitung. Die Standorte, in denen Sprechstunden abgehalten werden, verfügen über ein Behandlungszimmer mit einer Grundausstattung für die fachärztliche Untersuchung (zum Beispiel Untersuchungsliege, Schreibtisch, Medikamentenschrank). Darüber hinaus verfügen die Standorte über einen Medikamentenpool. Besondere Medikamente können zeitnah beschafft werden. Bei den beiden neu errichteten Standorten ist eine entsprechende Ausstattung vorgesehen. 4. Wie vielen Menschen wurden seit Oktober 2014 vom Zeitraum von ihrer Aufnahme bis zur Aushändigung der Gesundheitskarte vorläufige Bescheinigungen ausgestellt? Statistische Daten liegen hierüber nicht vor. 5. Wie ist in dem Zeitraum bis zur Aushändigung der Gesundheitskarte die fachärztliche Versorgung von Flüchtlingen gewährleistet? Sofern ein akuter Behandlungsbedarf bekannt ist, der über die hausärztliche Versorgung hinausgeht, erhält die Person eine Versicherungsbestätigung, um eine Behandlung aufnehmen zu können. Eine fachärztliche Überweisung erfolgt üblicherweise durch den Hausarzt, eine Information an die ZEA ist weder vorgesehen noch erforderlich , die Abrechnung der Ärzte erfolgt über die AOK Bremen/Bremerhaven. Ob und gegebenenfalls welche Wartezeiten für eine fachärztliche Behandlung bei den Ärzten selbst bestehen, ist nicht bekannt. a. Wie viele Menschen in den Einrichtungen der ZEA blieben nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde im Zeitraum von ihrer Aufnahme bis zur Aushändigung der Gesundheitskarte trotz erkannter Notwendigkeit fachärztlicher Versorgung unversorgt? Bitte wenn möglich von Oktober 2014 bis heute nach Monaten aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/185 3 d. Wie viele Menschen wurden in der Zeit zwischen ihrer Aufnahme und der Aushändigung ihrer Gesundheitskarte in Krankenhäuser eingewiesen? In wie vielen Fällen veranlassten Fachärzte/-ärztinnen die Einweisung? Bitte wenn möglich von Oktober 2014 bis heute nach Monaten aufschlüsseln. c. In wie vielen Fällen wurde die in der Drs. 20/14384 auf Seite 3 angesprochene Möglichkeit wahrgenommen, kranke oder pflegebedürftige Menschen sofort zu versichern? Bitte wenn möglich von Oktober 2014 bis heute nach Monaten aufschlüsseln. Kein Patient bleibt unversorgt, siehe Antwort zu 5. Soweit es in einem Einzelfall zu einer zeitlichen Verzögerung kommen sollte, bis die Versicherungsbestätigung erstellt wird, steht es den Bewohnerinnen und Bewohnern frei, die angebotenen Sprechstunden aufzusuchen oder im Notfall auch die notärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen. Statistische Erfassungen liegen zu den Fragestellungen nicht vor. 6. Wie viele der 47 von der Bürgerschaft bewilligten Stellen wurden bis heute besetzt? Bitte Zeitpunkte der jeweiligen Einstellungen angeben. Inwiefern wurden bei der Besetzung die erforderlichen Qualitäten in der Sachbearbeitung sichergestellt beziehungsweise nicht sichergestellt? Von den insgesamt 47 mit den Drs. 20/8495 und 20/12697 von der Bürgerschaft bewilligten Stellen ist das Auswahlverfahren für 30,5 Stellen abgeschlossen. Für 16,5 Stellen ist das Auswahlverfahren anhängig beziehungsweise steht bevor. Dabei ist die Erfüllung der geforderten fachlichen Qualifikation Grundvoraussetzung für die Auswahl unter den Bewerbungen. Da die Bewerberlage nicht immer den Anforderungen entsprach, waren Mehrfachausschreibungen notwendig. Das Besetzungsdatum ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Besetzungsdatum Zahl der Personen 01.10.2013 3 17.02.2014 1 25.03.2014 1 01.05.2014 1 01.07.2014 2,5 01.10.2014 1 01.11.2014 2 01.01.2015 3 01.02.2015 3 01.03.2015 1 17.03.2015 1 18.03.2015 2 20.03.2015 1 26.03.2015 1 27.03.2015 2 28.03.2015 2 noch nicht bekannt 3 7. Laut einer Protokollnotiz des Senats in der Drs. 20/14384 wurde von einem „Bündel von Maßnahmen“ berichtet, durch das die Zentrale Erstaufnahme unterstützt werde. Die Rede ist von mehreren – zeitlich befristeten – Abordnungen sowie der Beschäftigung von Ruheständlern. a. Wie hat sich diese Unterstützung seither personell entwickelt? b. Welche benötigten Qualifikationen deckt die Unterstützung ab? c. Wie sieht die Einarbeitung der abgeordneten Mitarbeiter/-innen und Ruheständler/-innen aus? Drucksache 21/185 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die temporären Unterstützungen aus anderen Verwaltungsbereichen sind beendet. Derzeit sind über den eigentlichen Stellenbestand hinaus noch zwei Ruheständler beschäftigt, die über eine langjährige Verwaltungserfahrung verfügen, insbesondere auch über Kenntnisse in dem leistungsrechtlichen Fachverfahren PROSA. 8. Sind der Behörde Fälle bekannt, in denen Leistungserbringer die vorläufige Bescheinigung oder die Gesundheitskarte nicht anerkannt haben? Wenn ja, wie viele? In Einzelfällen sind Patienten in Unkenntnis der Abrechnungsmodalitäten abgewiesen worden. Eine statistische Erfassung hierüber erfolgt nicht. Die kassenärztliche Vereinigung hat in ihrem Internetauftritt einen Artikel zu den Abrechnungsmodalitäten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz veröffentlicht, um die Ärzteschaft besser zu informieren (www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/969). Die AOK bestätigte, dass eine Abrechnung selbstverständlich erfolge, im Zweifel nur mit den Personendaten und ohne die Versicherungsnummer. Ab dem 1. Juni 2015 soll die elektronische Gesundheitskarte, die bisher nur für Personen in der Folgeunterbringung ausgestellt worden ist, auch für die Bewohner der ZEA ausgestellt werden. Die notwendigen technischen Voraussetzungen und Änderungen der Verfahrensabläufe werden derzeit angepasst. 9. Wie hat sich der Krankenstand der mit der aufenthaltsrechtlichen beziehungsweise leistungsrechtlichen Sachbearbeitung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten zwölf Monaten entwickelt? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Die Fehlzeitenquote hat sich seit März 2014 wie folgt entwickelt: Monat Quote März 2014 16,6 % April 2014 14,5 % Mai 2014 12,5% Juni 2014 4,5% Juli 2014 10,4% August 2014 2,0% September 2014 3,9% Oktober 2014 3,6% November 2014 6,4% Dezember 2014 3,2% Januar 2015 1,6% Februar 2015 5,3%   S pr ec hs tu nd en H ar bu rg er P os ts tr. S po rta lle e S ch ac ke nb ur ga lle e D ra te ln st r. S ch w ar ze nb er g H ol st en ho fw eg K ar l-A rn ol dR in g N ie nd or fe r S tra ße Al lg em ei nm ed i zi n 2 x pr o W oc he , je 3 S tu nd en 1 x pr o W oc he , 3 St un de n 3 x pr o W oc he , 3 St un de n 1 x pr o W oc he , 3 S tu nd en , 2 . Ta g m ög lic h 2 x pr o W oc he , je 3 S tu nd en 2 x pr o W oc he , je 3 S tu nd en 3 x pr o W oc he vo r- un d na ch m itt ag s 2 St un de n, a n 2 Ta ge n vo rm itt ag s 2 St un de n ge pl an t 2 x p ro W oc he , 3 St un de n Ki nd er ar zt 1 x pr o W oc he , je 3 S tu nd en 1 x pr o W oc he , 3 St un de n 1 x pr o W oc he , 3 St un de n 1 x pr o W oc he , 3 St un de n 1 x pr o W oc he , 3 St un de n se it 04 /2 01 5 1 x pr o W oc he , 3 St un de n In P la nu ng S ta rt ge pl an t En de 04 /A nf an g 05 20 15 1 x p ro W oc he 3 St un de n M üt te rb er at un g 1 x pr o W oc he , 2 bi s 3 St un de n 1 x W oc he , 2 bi s 3 St un de n 1 x W oc he , 2 bi s 3 St un de n 1 x pr o W oc he m it Ki nd er kr an ke ns ch w es te r 2 S tu nd en ge pl an t ge pl an t H eb am m en 1 x pr o W oc he , zw ei b is 3 St un de n W ie de ra uf na h m e w g. ge st ie ge ne n B ed ar fs g ep la nt 1 x pr o W oc he , 2 bi s 3 St un de n in P la nu ng ge pl an t ge pl an t Tr au m at a Er w ac hs en e 1 x pr o W oc he , 4 St un de n 1 x pr o W oc he , 3 St un de n in P la nu ng 1 x pr o W oc he , 4 St un de n se it 04 /2 01 5 1 x pr o W oc he , 4 S tu nd en ge pl an t 1 x p ro W oc he 4 St un de n Tr au m at a Ki nd er 1 x pr o W oc he , 1, 5 bi s 2 St un de n P sy ch is ch e E rk ra nk un ge n in K ür ze m it de r A sk le pi os Kl in ik O ch se nz ol l 1 x pr o W oc he , 2 St un de n 1 x pr o W oc he , 2 bi s 3 St un de n m it de m K ra nk en ha us R is se n in P la nu ng 1 x pr o W oc he , 2 bi s 3 St un de n in A bh än gi gk ei t de r R es so ur ce n A sk le pi os K lin ik H ar bu rg ab 0 5/ 20 15 1 x pr o W oc he , 2 bi s dr ei S tu nd en m it A sk le pi os K lin ik H ar bu rg ge pl an t m it A sk le pi os K lin ik W an ds be k ge pl an t K ra nk en sc hw e st er v or O rt 5 x pr o W oc he vo n 18 -2 3 U hr , Er w ei te ru ng a uf da s W oc he ne nd e is t b ea bs ic ht ig t Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/185 5 Anlage 185ska_text 185ska_Antwort_Anlage