BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18506 21. Wahlperiode 08.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann und Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 30.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Kostenentwicklung des Semestertickets und Einkommensentwicklung von Studierenden In den zurückliegenden Jahren sind die Preise des HVV konstant schneller gestiegen als die Haushaltseinkommen aus Arbeit und die Renten. Die Preissteigerungen lagen auch deutlich über der allgemeinen Inflationsrate. Der steigende Kostendeckungsgrad des HVV wird also im Wesentlichen aus den Taschen der Kunden/-innen bezahlt. Derzeit zahlen Studierende an der Universität Hamburg einen Beitrag für das Semesterticket in Höhe von 173,10 Euro. Auch diese Gruppe ist möglicherweise von HVV-Preisen betroffen, die schneller steigen als die Einkommen. Das Semesterticket ist ein „Zwangsticket“ und muss von sämtlichen Studierenden (bis auf wenige Ausnahmen) zu Semesterbeginn gekauft werden. Ohne dies ist eine Rückmeldung nicht möglich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hat sich der Preis des Semestertickets in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Bitte sowohl in absoluten Preisen als auch mit Steigerungsraten zum Vorjahr/-semester angeben. Die Preise des Semestertickets werden durch Vereinbarungen zwischen HVV und Studierendenschaft festgelegt. Jahr Absolut in Euro Proz. Erhöhung ggü. vorherigen Semester WS 2009/2010 139,70 SoSe 2010 144,30 3,3 WS 2010/2011 144,30 3,3 SoSe 2011 146,90 1,8 WS 2011/2012 146,90 1,8 SoSe 2012 150,90 2,7 WS 2012/2013 150,90 2,7 SoSe 2013 155,10 2,8 WS 2013/2014 155,10 2,8 SoSe 2014 160,50 3,5 WS 2014/2015 160,50 3,5 SoSe 2015 165,60 3,2 WS 2015/2016 165,60 3,2 SoSe 2016 169,90 2,6 WS 2016/2017 169,90 2,6 SoSe 2017 173,10 1,9 WS 2017/2018 173,10 1,9 SoSe 2018 175,50 1,4 Drucksache 21/18506 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Absolut in Euro Proz. Erhöhung ggü. vorherigen Semester WS 2018/2019 175,50 1,4 SoSe 2019 177,60 1,2 WS 2019/2020 177,60 1,2 2. Wie hat sich der BAföG-Höchstsatz einschl. Unterkunft in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Bitte sowohl in absoluten Werten als auch mit Steigerungsraten zum Vorjahr angeben. Entwicklung des Bedarfssatzes nach § 13 BAföG in Verbindung mit § 13a BAföG: Jahr Absolut (in Euro) Prozentuale Erhöhung ggü. Vorjahr 2009 648 2010* 670 3,4 2011 670 0 2012 670 0 2013 670 0 2014 670 0 2015 670 0 2016* 735 9,7 2017 735 0 2018 735 0 2019* 853 16,1 * ab August für neue Bewilligungszeiträume, ab Oktober auch für Bewilligungszeiträume, die bereits vor August begonnen haben 3. Wie haben sich die Kindergeldsätze für das erste Kind in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Bitte sowohl in absoluten Werten als auch mit Steigerungsraten zum Vorjahr angeben. Jahr Absolut (in Euro) Prozentuale Erhöhung ggü. Vorjahr 2009 164 2010 184 12,20 2011 184 0 2012 184 0 2013 184 0 2014 184 0 2015 188 2,17 2016 190 1,06 2017 192 1,05 2018 194 1,04 2019* 204 5,15 * ab 07/2019 4. Gibt es eine Regelung, um sich vom Semesterticket befreien zu lassen? Wenn ja, bitte die Regelung genau beschreiben Der im Rahmen des Semesterbeitrags erhobene Betrag für das Semesterticket kann zurückerstattet werden, wenn gesundheitliche, räumliche, örtliche oder soziale Gründe vorliegen. Die Erstattung der Gebühren für das Semesterticket ist beim Studierendenwerk über ein Onlineportal zu beantragen (https://www.studierendenwerk-hamburg.de/ studierendenwerk/de/finanzen/semesterticket/). Das Studierendenwerk entscheidet im Auftrag der ASten über den Antrag auf Rückerstattung , erlässt dazu einen Bescheid und erstattet gegebenenfalls den Beitrag. Bei Ablehnung des Antrages kann Widerspruch beim AStA der jeweiligen Hochschule per Adresse Studierendenwerk Hamburg eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet der AStA der jeweiligen Hochschule. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18506 3 5. Wie viele Studierende haben jeweils in den vergangenen zehn Jahren ein AStA-Semesterticketdarlehen der Universität Hamburg oder vergleichbare Darlehen/Unterstützungen anderer ASten, anderer Hochschulen beziehungsweise des Studierendenwerks beantragt, um das Semesterticket bezahlen zu können? An der Universität Hamburg (UHH) wurden vom AStA der UHH im WS 2009/2010: 26; SoSe 2010: 35; WS 2010/2011: 40; SoSe 2011: 37; WS 2011/2012: 65; SoSe 2012: 61; WS 2012/2013: 86; SoSe 2013: 73; WS 2013/2014: 86; SoSe 2014: 64; WS 2014/2015: 91; SoSe 2015: 88; WS 2015/2016: 86 Darlehen vergeben. Der AStA der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) gewährt Darlehen für den gesamten Semesterbeitrag: 2011: 21; 2012: 14; 2013: 27; 2014: 36; 2015: 38; 2016: 41; 2017: 43; 2018: 89; 2019: 92. Eine Auswertung der Daten für die Jahre 2009 und 2010 ist nicht möglich, da diese statistisch nicht erfasst wurden, nach SoSe und WS wird nicht differenziert. Im Übrigen werden die die Fragestellung betreffende Daten statistisch nicht erhoben. 6. Wie viele Studierende haben in den letzten zehn Jahren das Studium abgebrochen, weil sie das Semesterticket nicht bezahlen konnten? Die die Fragestellung betreffende Daten werden statistisch nicht erhoben. 7. Wie viel Prozent des Semesterbeitrags macht das Semesterticket aus? (Bitte für die letzten zehn Jahre jeweils in Prozent angeben.) Der Semesterbeitrag setzt sich aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen. Die Beiträge für die sozialen Aufgaben des Studierendenwerks Hamburg, die Verwaltungskosten und das Semesterticket werden von den Hochschulen in gleicher Höhe erhoben, die Beiträge für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung und den Härtefond hingegen variieren in der Höhe. Dies ist auch der Grund dafür, dass der Anteil des Semestertickets am Semesterbeitrag bei den Hochschulen Abweichungen ausweist. Semester Prozentualer Anteil Semesterticket an Semesterbeitrag UHH TUHH* HCU* HAW HFBK* HfMT* SoSe 2010 57 57 55 54 56 56 WS 2010/2011 56 56 54 54 56 55 SoSe 2011 57 56 55 54 56 56 WS 2011/2012 55 55 53 53 55 55 SoSe 2012 52 53 51 53 55 52 WS 2012/2013 52 53 51 53 52 52 SoSe 2013 54 55 54 53 52 54 WS 2013/2014 54 55 54 53 54 54 SoSe 2014 55 56 56 53 54 54 WS 2014/2015 53 54 54 53 53 54 SoSe 2015 54 55 54 53 53 55 WS 2015/2016 54 55 54 53 54 55 SoSe 2016 55 55 55 53 54 54 WS 2016/2017 55 55 54 53 55 55 SoSe 2017 55 55 54 53 55 56 WS 2017/2018 55 55 54 54 55 56 SoSe 2018 54 54 53 54 55 54 WS 2018/2019 54 54 53 53 53 54 SoSe 2019 54 54 53 53 54 54 WS 2019/2020 54 54 53 53 54 54 * Technische Universität Hamburg (TUHH), HafenCity Universität (HCU), Hochschule für bildende Künste (HFBK), Hochschule für Musik und Theater (HfMT) 8. Wie haben sich die Vergütungen für studentische Aushilfstätigkeiten je Stunde in den vergangenen zehn Jahren jeweils entwickelt? Bitte sowohl in absoluten Stundenlöhnen als auch mit Steigerungsraten zum Vorjahr/ -semester angeben. Drucksache 21/18506 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 „Aushilfstätigkeiten“ im arbeitsrechtlichen Sinn sind Tätigkeiten, für die nach dem Teilzeit - und Befristungsgesetz befristete Arbeitsverhältnisse geschlossen werden dürfen, weil es sich entweder um einen vorübergehenden betrieblichen Bedarf an der Arbeitsleistung beziehungsweise um eine Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beziehungsweise einer anderen Arbeitnehmerin handelt. Solche Tätigkeiten – auch wenn sie in Teilzeit von Studierenden ausgeübt werden – fallen für das Land Hamburg als Arbeitgeber unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder und werden entsprechend der erfüllten Tätigkeitsmerkmale tariflich bezahlt . Davon zu unterscheiden sind die „studentischen Hilfstätigkeiten“ nach § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz . Hierbei handelt es sich in Abgrenzung zu regulären Aufgaben um Hilfstätigkeiten von Studierenden, die an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung erbracht werden. Für diese studentischen Hilfskräfte haben sich die Stundensätze seit 2009 wie folgt entwickelt: Jahr Stundenbetrag in Euro Prozentuale Erhöhung ggü. Vorjahr 2009 7,72 2010* 8,49 9,97 2011* 8,62 1,53 2012* 8,78 1,86 2013* 9,02 2,73 2014* 9,29 2,99 2015 9,29 0 2016 9,29 0 2017* 9,90 6,57 2018* 10,13 2,32 2019 10,13 0 * ab Oktober