BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18507 21. Wahlperiode 08.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Dennis Thering (CDU) vom 30.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Radfahrausbildung und -prüfung an Hamburgs Schulen Gerade in Zeiten, wo sich Erwachsende – Fußgänger und Radfahrer – im Straßenverkehr häufig nicht regelkonform verhalten, die Vorbildfunktion nicht mehr ausführen, kommt der Verkehrserziehung an Schulen eine wichtige und zukunftsweisende Funktion zu. Regeln für Fußgänger und Radfahrer sind vielfach nicht mehr ersichtlich und auch bei Erwachsenen zunehmend unbekannt . Der Unterricht in der Schule im Aufgabengebiet Verkehrserziehung erfolgt zunächst durch die zuständigen Lehrkräfte in Kooperation insbesondere mit den Polizeiverkehrslehrern (PVKL). Laut Drs. 21/13487 ist die Zahl der Verkehrslehrerstellen bei der Polizei Hamburg jedoch seit Beginn der Wahlperiode nicht erhöht worden. Berichten aus der Elternschaft zufolge könne die Fahrradprüfung in den vierten Klassen der Grundschule Am Heidberg in diesem Schuljahr nicht stattfinden, da das zuständige PK 34 (Wördenmoorweg) aus Personalgründen dazu nicht in der Lage ist. Der von dem PKVL erteilte vorausgehende Unterricht zur Verkehrserziehung würde demnach auch völlig entfallen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. An welchen Grundschulen konnte die Fahrradprüfung seit dem Schuljahr 2015/2016 nicht durchgeführt werden? Bitte die Schulen in einer Excel- Tabelle namentlich und sortiert nach Stadtteilen aufführen. Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht regelhaft erhoben. Polizeiverkehrslehrer (PVKL) wechseln, wie andere Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte, teilweise im Rahmen beruflicher Entwicklungen die Funktion, teilweise erfolgen aus der Funktion PVKL Pensionierungen. Bei erforderlichen Nachbesetzungen erfolgen teilweise längere Zeitphasen wenn z.B. Interessenbekundungsverfahren zunächst erfolglos bleiben, wie zum Beispiel am PK 34. Im Schuljahr 2018/2019 kam es an den Polizeikommissariaten (PK) 24, PK 25, PK 34 und PK 41 zu personellen Veränderungen im Bereich der PKVL, die dazu führten, dass Unterrichte der PVKL an einzelnen Schulen nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden konnten. Die in der Verkehrsdirektion für die Fachaufsicht über die PVKL zuständige Abteilung Verkehrserziehung und -prävention (VD 6) hat aus diesem Anlass im Schuljahr 2018/ 2019 eine Erhebung zu Einschränkungen beim Unterricht der PVKL im Bereich Fahrradausbildung durchgeführt. Die von der VD 6 für das Schuljahr 2018/2019 erfassten Daten im Sinne der Fragestellung sind in den folgenden Tabellen dargestellt: Drucksache 21/18507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Keine Fahrradausbildung: Schule Stadtteil Grundschule Bindfeldweg Niendorf Schule Burgunderweg Niendorf Schule Moorflagen Niendorf Schule Sethweg Niendorf Julius-Leber-Schule Schnelsen Grundschule Klein Flottbeker Weg Othmarschen Internationale Schule Hemmingstedter Weg Osdorf Grundschule Trenknerweg Ottensen Loki-Schmidt-Schule Ottensen Grundschule Windmühlenweg Groß Flottbek Schule Hohe Landwehr Hamm Ganztagesschule Osterbrook Hamm Katholische Schule Hammer Kirche Hamm Bugenhagenschule Hamm Bilinguales Gymnasium Phorms Hamburg Hamm Fritz-Köhne-Schule Rothenburgsort Eingeschränkte Fahrradausbildung ohne Fahrradprüfung: Schule Stadtteil Grundschule Ohkampring Langenhorn Katharina-von-Siena-Schule Langenhorn Grundschule Grützmühlenweg Langenhorn Bugenhagenschule Alsterdorf Nach derzeitigem Stand werden im laufenden Schuljahr 2019/2020 alle an den Schulen vorgesehenen Fahrradprüfungen durchgeführt werden können. 2. Laut dem Bildungsplan der Grundschule werden „das Schulwegtraining in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe und die Radfahrausbildung in der dritten und vierten Jahrgangsstufe in Zusammenarbeit mit der Polizei als gesonderte und verbindliche Unterrichtseinheiten durchgeführt.“ Ist es richtig, dass diese Unterrichtseinheiten entfallen, wenn kein PVKL zur Verfügung steht? Wenn nein, werden die Unterrichtseinheiten vertreten? Von wem werden sie vertreten? Nein. Das Thema „Verkehrsunterricht und Mobilität“ wird im Rahmen des Sachkundeunterrichts dargestellt und auch durch die Klassenlehrer/Fachlehrer der Schulen unterstützt. Grundsätzlich führen die zuständigen schulischen Lehrkräfte Unterrichtseinheiten in eigener Zuständigkeit durch. 3. An welchen Schulen sind die Unterrichtseinheiten zur Verkehrserziehung in Zusammenarbeit mit der Polizei seit dem Schuljahr 2015/2016 ausgefallen ? Bitte die Schulen in einer Excel-Tabelle namentlich und sortiert nach Schulform und Stadtteilen aufführen. Siehe Antwort zu 1. Im laufenden Schuljahr 2019/2020 kommt es in den Bereichen der PK 24, PK 25 und PK 34 aktuell noch zu Unterrichtsausfällen an einzelnen Schulen; im Bereich des PK 34 ist hiervon auch die Grundschule Am Heidberg betroffen. Durch Nachbesetzungen mit neu ausgebildeten PVKL wird der Unterricht an den Grundschulen in den Stadtteilen Langenhorn und Alsterdorf voraussichtlich im Dezember 2019 sowie in den Stadtteilen Niendorf, Schnelsen, Othmarschen, Osdorf und Groß Flottbek voraussichtlich bereits ab Ende Oktober 2019 wieder uneingeschränkt stattfinden können. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18507 3 Der Verkehrsunterricht durch PVKL findet in den Schulen in den Stadtteilen Hamm und Rothenburgsort seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 im vollen Umfang statt. 4. Inwiefern bedarf es einer speziellen Ausbildung, um als PVKL eingesetzt zu werden? Vor der Aufnahme der Tätigkeit als PVKL ist ein achtwöchiger Fortbildungslehrgang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu absolvieren. Im Rahmen der Fortbildung werden die angehenden PVKL von einem erfahrenen PVKL angeleitet. Dies umfasst insbesondere das Erlernen der kindgerechten Vermittlung theoretischer und praktischer verkehrserzieherischer Unterrichtsinhalte. Bereits während der Fortbildung erhalten die angehenden PVKL die Möglichkeit, Verkehrsunterrichte im Beisein des Anleiters selbstständig zu halten. Die Fortbildung schließt mit einer Lehrprobe an einer Hamburger Grundschule ab, an der in der Regel die Schulleitung, der Klassenlehrer, die Leitung der VD 6, ein Personalratsvertreter sowie der Leiter Prävention und Verkehr des jeweils bedarfstragenden PK teilnehmen. 5. Plant der Senat, die Zahl der Verkehrslehrerstellen bei der Polizei Hamburg aufzustocken? Wenn ja, wann, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? 6. Inwiefern plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aktuell Verbesserungen beziehungsweise Veränderungen beim Einsatz von PVKL an Hamburgs Schulen? Die polizeiliche Verkehrserziehungsarbeit wird kontinuierlich an veränderte Anforderungen angepasst. Hierzu gehört auch die Ausstattung zur Gewährleistung der Unterrichte . Die polizeiliche Verkehrserziehung entspricht in ihrer aktuellen Form im vollen Umfang den Bedarfen an eine kindgerechte Vermittlung der Unterrichtsinhalte. Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht geplant und werden nicht als erforderlich angesehen.