BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18519 21. Wahlperiode 08.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 01.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Parkplatznot rund um die Technische Universität Hamburg Auf Druck des Landesrechnungshofs hat die Technische Universität Hamburg (TUHH) im Februar 2018 ihre Parkraumbewirtschaftung geändert und sowohl ihre Tiefgaragen für die Allgemeinheit geöffnet als auch Gebühren für diese vormals kostenlosen Kfz-Stellplätze eingeführt. Dieses ist ein zweischneidiges Schwert: Zum einen schrecken die Gebühren Studierende ab, ihren Pkw in der Tiefgarage abzustellen und sie suchen sich einen Parkplatz in der direkten Nachbarschaft, wo die Stellplätze für Anwohner nach wie vor Mangelware sind. Zum anderen ist es den Anwohnern – auch wenn sie bereit sind, für das Parken zu zahlen – kaum möglich, auf die Tiefgaragenstellplätze der TU auszuweichen, da die Öffnungszeiten die Mobilität grob einschränken . Die Stellplätze der TUHH im Außenbereich sind jedoch nach wie vor nur für Angehörige der Hochschule zugängig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Auskunft der Technischen Universität Hamburg (TUHH) stehen alle Stellplätze auf dem Campus allen Nutzerinnen und Nutzern gegen Gebühr zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie stellt sich die Parkraumsituation aktuell aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde und des Bezirksamtes Harburg auf dem Gelände und im Umfeld der TUHH dar? Die TUHH verfügt nur über Erkenntnisse zur Parkraumsituation auf ihrem Campus. Nach Einführung der Parkgebühren ist nach Angaben der TUHH die Nutzung der Parkplätze zurückgegangen. Nach Angabe des Bezirksamtes Harburg besteht seit Einführung einer Gebührenpflicht für das Parken auf dem Gelände der TUHH im näheren Umfeld der TUHH ein erhöhter Parkdruck. 2. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde oder dem Bezirksamt Hamburg-Harburg Beschwerden der Anwohner aufgrund der verkehrlichen Parkplatzsituation bekannt? Wenn ja, welcher Art sind diese Beschwerden? Der TUHH sind keine Beschwerden bekannt. Dem Bezirksamt Harburg sind seit circa einem halben Jahr Beschwerden bekannt, die sich auf den erhöhten Parkdruck im näheren Umfeld der TUHH beziehen. 3. Wie ist aktuell die Auslastung der rund 90 Pkw-Stellplätze im Außenbereich der TU? Die Auslastung der Pkw-Stellplätze im Außenbereich der TUHH wird nicht laufend erhoben, sondern durch Zählung der parkenden Fahrzeuge ermittelt. Die letzte Ermitt- Drucksache 21/18519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lung seitens der TUHH fand im Zeitraum vom Juni bis Dezember 2018 statt. In diesem Zeitraum waren durchschnittlich 35 Prozent der Außenparkplätze belegt. 4. Wie ist aktuell die Auslastung der rund 540 Tiefgaragenstellplätze unterhalb der Mensa und in der Eißendorfer Straße? Die Auslastung der Tiefgaragenstellplätze wird nicht laufend erhoben, sondern durch Zählung der parkenden Fahrzeuge ermittelt. Die letzte Ermittlung fand im Zeitraum vom Juni bis Dezember 2018 statt. In diesem Zeitraum waren durchschnittlich 22 Prozent der Tiefgaragenstellplätze belegt. 5. Wie hoch sind die Parkgebühren, die für Tiefgaragenstellplätze erhoben werden a) maximal pro Tag? b) pro Monat? 6. Gibt es vergünstigte Parkgebühren für Mitarbeiter der TUHH? Wenn ja, inwiefern und für wen? Maximal pro Tag beträgt die Parkgebühr für einen Tiefgaragenstellplatz 3,00 Euro. Für einen Monat beträgt die Parkgebühr für einen beliebigen Tiefgaragenstellplatz 30,00 Euro und für einen fest zugewiesenen (personalisierten) Tiefgaragenstellplatz 50,00 Euro. Im Übrigen nein. 7. Wie sind aktuell die Öffnungszeiten der beiden Tiefgaragen? Nach Angaben der TUHH werden die Tiefgaragen im Zeitraum Montag bis Freitag um 6 Uhr geöffnet und schließen um 20 Uhr. An den Wochenenden sowie an Feiertagen bleiben sie ganztägig geschlossen. 8. Gibt es Erkenntnisse, wie viele Anwohner die Tiefgaragen regelmäßig nutzen und zum Beispiel Monatskarten besitzen? Hierüber liegen nach Angaben der TUHH keine Erkenntnisse vor, da alle Karten an den öffentlich zugänglichen Parkautomaten bezogen werden. 9. Gibt es Überlegungen, neben den Tiefgaragen auch die Stellplätze im Außenbereich für Anwohner zu öffnen, zumindest außerhalb der Kern- Betriebszeit der TUHH oder außerhalb der Öffnungszeiten der Tiefgaragen ? Siehe Vorbemerkung. 10. Gibt es Kennzahlen, wie viele Personen, die im Bereich der TUHH (zum Beispiel Gazertstraße, Niemannstraße, Kasernenstraße, Bennigsenstraße , Compeweg) ihren ersten Wohnsitz haben, ein Fahrzeug angemeldet haben? 11. Gibt es Kennzahlen darüber, wie viele reguläre Pkw-Parkplätze es in den genannten Straßen gibt? 12. Gibt es Überlegungen, eine Anwohnerparkzone in der Region um die TUHH (zum Beispiel in den genannten Straßen) einzurichten? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? 13. Wie viele Handwerks- und Gewerbebetriebe haben eine Ausnahmegenehmigung für das Parken in der betroffenen Region um die TUHH beantragt? Die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden , deren Vorliegen durch vorangehende Untersuchungen im entsprechenden Gebiet zu überprüfen ist. Eine solche Überprüfung kommt aus Sicht der zuständigen Behörde grundsätzlich auch in der Region rund um die TUHH beziehungsweise im Stadtteil Harburg in Betracht. Aufgrund der Überprüfung der Einrichtung von Anwohnerparkplätzen in anderen Stadtteilen kann allerdings eine zeitnahe Überprüfung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18519 3 beziehungsweise ein konkreter Termin für eine solche Überprüfung derzeit nicht genannt werden. Im Übrigen liegen die Daten nicht vor.