BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18543 21. Wahlperiode 08.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 02.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Das Ende rechter Kundgebungen – Spart sich Hamburg damit Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen? Die „Hamburger Morgenpost“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 01.10.2019 von einer spärlichen Teilnahme von nur 68 Teilnehmern an der Demonstration „Deutscher Michel, wach endlich auf“. Wegen des schlechten Wetters und der geringen Teilnehmerzahl sei der geplante Umzug in eine örtliche Kundgebung umgewandelt worden. Dementgegen seien rund 800 Antifaschisten zu einer Gegendemonstration erschienen. Dieser Bericht initiiert ein Déjà-vu an eine im Jahre 2015 im Thüringer Landtag gestellte Kleine Anfrage des Abgeordneten Tischner (CDU) (Drs. 6/816, Thüringer Landtag), die zum Gegenstand hatte, ob Finanzmittel für die Teilnahme an Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen im Haushalt bereitgestellt würden. Diese Frage wurde vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bejaht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gewährt die Freie und Hansestadt Hamburg aus Mitteln des Hamburger Haushalts öffentliche Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen? 2. Wenn ja, wie viele und welche Fahrten wurden in dieser Legislaturperiode gefördert? 3. Wenn die Frage 1. mit ja beantwortet wurde, wie bewertet der Senat die Förderung von Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen aus öffentlichen Mitteln? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/8963.