BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1855 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Nachfragen zur Refinanzierungs- und Zinssicherungsstrategie Aus der Antwort des Senats in Drs. 21/1652 geht hervor, dass seit Anfang 2014 die Schuldenaufnahme Hamburgs am Kapitalmarkt in vielen Fällen zu variablen Zinskonditionen erfolgt ist. So wurden über 25 Prozent der Landesschatzanweisungen (1,45 Milliarden Euro von 5,47 Milliarden Euro) ohne Festzinsvereinbarung abgeschlossen. Dies führt kurzfristig zu sehr niedrigen Zinsausgaben, beinhaltet aber auch das Risiko einer deutlichen Verteuerung bei einem Anstieg der Zinssätze. Ich frage den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat seit Ende 2011 keine neuen Derivatgeschäfte abgeschlossen. Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls in welcher Form das Derivatgeschäft wieder aufgenommen werden soll. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Frage wie folgt: 1. Welche genauen Vorgaben, Zielsetzungen und Obergrenzen gibt es derzeit für den Abschluss von Finanzierungen zu variablen Zinskonditionen ? Gemäß der „Dienstanweisung für die Beschaffung von Kreditmitteln und für den Einsatz derivativer Finanzinstrumente der FHH“ darf das Nominalvolumen des variablen Anteils am Gesamtportfolio nicht mehr als 25 Prozent des Schuldenstands, gemessen zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres, betragen. 2. Wie hoch ist derzeit der Anteil variabler Zinsverpflichtungen am gesamten Schuldenstand (bitte vor und nach Zinssicherungsgeschäften angeben )? Zum Stichtag 30. September 2015 betrug der variable Anteil vor Zinssicherung 13 Prozent und nach Zinssicherung 4 Prozent. 3. Wann wurden seit Anfang 2014 jeweils mit welchem Volumen Zinsderivate -Verträge abgeschlossen? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch war jeweils am 31.12.2014 sowie am 30.09.2015 das Volumen der Zinsderivate? Zum 31. Dezember 2014 3.482 Millionen Euro und zum 30. September 2015 3.207 Millionen Euro. 5. Welche Veränderungen bezüglich des Einsatzes von Zinsderivaten und der Auswahl von Derivate-Kontrahenten wurden im Einzelnen seit Anfang 2015 vorgenommen oder werden derzeit erwogen? Drucksache 21/1855 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen . 6. Zur Finanzierung der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften hat die KfW vor Kurzem ein Sonderprogramm mit langfristigen zinslosen Darlehen für Kommunen aufgelegt. Nimmt Hamburg diese Möglichkeit der kostengünstigen Finanzierung in Anspruch? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Ja. Es wurde ein Antrag in Höhe von 30,526 Millionen Euro gestellt, über den noch nicht entschieden wurde.