BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18552 21. Wahlperiode 11.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 04.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Was plant der Senat an der Bredenbekstraße? (2) In der Drs. 21/17873 hat der Senat mitgeteilt, dass das Grundstück Bredenbekstraße 63 in Wohldorf-Ohlstedt – abweichend von den Darstellungen der von der Bürgerschaft beschlossenen Drs. 21/14986 – zunächst doch nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an die Sprinkenhof GmbH verkauft werden soll, da es „gegebenenfalls alternative Entwicklungsplanungen “ für dieses Objekt gibt. Die Antworten des Senats hierzu in der Drs. 21/18109 sind allerdings unvollständig und erklärungsbedürftig. Ich frage den Senat: 1. Laut Drs. 21/18109 wurde „im Sommer 2018“ entschieden, das Objekt Bredenbekstraße 63 aus dem Verkauf einer Tranche von Bestandsobjekten an die Sprinkenhof GmbH herauszunehmen. 1.1. Wer genau hat wann genau im Sommer 2018 diese Entscheidung getroffen? 1.2. Warum genau hat der Senat dann im November 2018 den Verkauf des Objektes Bredenbekstraße 63 an die Sprinkenhof GmbH beschlossen und die Bürgerschaft mit Drs. 21/14986 hierfür um Zustimmung gebeten? 1.3. Stand zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung der Drs. 21/14986 fest, dass das Grundstück Bredenbekstraße 63 nicht im Rahmen dieser Tranche an die Sprinkenhof GmbH verkauft werden sollte? Wenn ja, warum hat der Senat die Drs. 21/14986 nicht korrigiert oder in den Ausschussberatungen auf diese Änderung hingewiesen ? Anders als in Drs. 21/18109 beschrieben, wurde die abschließende Entscheidung erst im Januar 2019 getroffen. 2. Welche Planungen oder Überlegungen gibt es derzeit für die künftige Nutzung des Grundstücks Bredenbekstraße 63? Die Überlegungen und Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Siehe auch Drs. 21/18109. 3. Wann genau wurden der geplante Verkauf des Objekts Bredenbekstraße 63 an die Sprinkenhof GmbH sowie mögliche Entwicklungspotenziale für das Grundstück jeweils mit dem zuständigen Bezirksamt abgestimmt? Siehe Antwort zu 1.1. bis 1.3. Drucksache 21/18552 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Inwiefern kommt das bereits teilweise als Schulfläche ausgewiesene Grundstück Bredenbekstraße 63 für den im Schulentwicklungsplan vorgesehenen Aufbau einer weiteren Stadtteilschule in den Walddörfern infrage? Die Fläche ist mit 4 579 m2 für eine mindestens dreizügige Stadtteilschule nicht geeignet. Hierfür werden im Minimum 1,2 ha benötigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/18109. 5. Welche genauen Auswirkungen hatten die in Drs. 21/17873 dargestellten Änderungen gegenüber den Angaben zum Umfang des zur Übertragung vorgesehenen Immobilienportfolios in Drs. 21/14986 auf den Kaufpreis für diese Immobilientranche? Der Kaufpreis wurde aufgrund der Entnahme des Objektes um den entsprechenden Betrag reduziert. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von etwaigen Vertragspartnern in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, mögliche Kaufpreise von einzelnen Flächen/ Objekten zu nennen.