BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18558 21. Wahlperiode 15.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 07.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Erbbaurechte – Denn sie wissen nicht, was sie tun Die Politik des Senats im Bereich der Erbbaurechte ist hoch umstritten. Am 1. Oktober 2019 hat der Senat hierzu ein neues Konzept vorgestellt. Bemerkenswert ist, dass der Senat – angeblich – verstärkt Bodenpolitik über Erbbaurechte machen möchte, diese Versprechen und Ankündigungen selbst in seiner Politik aber überhaupt nicht umsetzt. Bedeutendstes Beispiel für den offensichtlichen Widerspruch in der Senatspolitik war die Vergabe des Grundstücks des „Elbtower“. Der Senat ist dabei sehr schnell von seiner Vorgabe , dieses Grundstück mit Erbbaurecht zu überlassen, abgerückt und hat sich den Forderungen des Investors gebeugt, das gesamte Grundstück ohne Erbbaurechte zu verkaufen. Parallel zur Pressekonferenz des Senats am 1. Oktober 2019 mit der Ankündigung , „städtische Grundstücke sollen vermehrt über Erbbaurechte vergeben werden“, hat der Senat verkündet: - Die bisher auf Erbbaurechtsbasis vergebenen Grundstücke des Studierendenwerks Hamburg sollen mittels eines „Verkaufs“ an das Studierendenwerk übertragen werden. Die Erbbaurechte werden gelöscht. - Der LIG hat am 01.10.2019 in seinem Newsletter „Grundstücke und mehr“ acht Grundstücke zum Kauf angeboten, keines davon als Erbbaurecht . Ich frage den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg soll eine Stadt für alle bleiben und bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zur Verfügung stellen. Die Analyse der Situation in Hamburg bezüglich der knappen sowie nicht vermehrbaren Ressource Boden, der Nutzungskonkurrenzen, der Bevölkerungszahlen, der Bodenpreise und der Mieten stellt die Stadt vor die Herausforderung, neue Instrumente zu entwickeln und die vorhandenen zu schärfen. Mit der vermehrten Neubestellung von Erbbaurechten trägt der Senat dafür Sorge, auch in Zukunft auf veränderte Ziele der Stadtentwicklung reagieren zu können. Mit dem Grundsatz der Vorfahrt für das Erbbaurecht in geeigneten Fällen entwickelt der Senat die Bodenpolitik sozial, aber auch im Sinne städtischer Interessen und nachfolgender Generationen weiter. Des Weiteren behält die Stadt auch künftig weiterhin einen Zugriff auf städtische Grundstücke und sichert insoweit städtisches Vermögen für die nachfolgenden Generationen. Der Verkauf von städtischen Grundstücken wird jedoch auch künftig nicht ausgeschlossen. Es kann auch künftig konkrete politische, wirtschaftliche oder stadtentwicklungsspezifische Gründe geben, die bei Abwägung im Einzelfall dazu führen, dass je nach Fallgestaltung städtische Grundstücke verkauft werden. Im Grundsatz gilt, je größer, je zentraler Drucksache 21/18558 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und je stärker die Fläche mit vorhandenem städtischem Besitz oder städtischen Interessenlagen verknüpft ist, desto eher wird zukünftig ein Erbbaurecht bestellt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/18514. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Weiß der Senat nicht, was er tut? 2. Meint der Senat, seine Ankündigung, städtische Grundstücke vermehrt über Erbbaurechte vergeben zu wollen, tatsächlich ernst? 3. Warum setzt der Senat diese Politik dann nicht um? Siehe Vorbemerkung. 4. Was ist mit den Fällen des Studentenwerks und der Angebote des LIG? Warum wurden dort keine Erbbaurechte vorgesehen? Der Senat unterstützt mit dem Verkauf von Erbbaurechtsgrundstücken an das Studierendenwerk den Kapazitätsausbau um circa 2 000 neue Wohnheimplätze bis Ende 2030. Auf den Erbbaurechtsgrundstücken befindet sich bereits ein Wohnheim des Studierendenwerks Hamburg. Im Übrigen verbleiben in diesem Fall die Grundstücke weiterhin in der Sphäre der Freien und Hansestadt Hamburg, zu der auch das Studierendenwerk gehört; auch insofern sind und bleiben die städtischen Interessen gewahrt. Im Übrigen siehe Drs. 21/18515.