BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18559 21. Wahlperiode 15.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 07.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Kinderschutzkonzepte an Hamburgs Schulen – oder nur Papierkram? Im September wurde der Bericht des Deutschen Jugend-Instituts „Kinder und Jugendliche besser schützen – der Anfang ist gemacht. Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in den Bereichen: Bildung und Erziehung, Gesundheit , Freizeit“ vorgestellt. Er zeigt auf, dass Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportvereine gesetzliche Vorgaben und zusätzliche Ressourcen benötigen, damit Schutz und Hilfen überall selbstverständlich werden. Noch immer seien nicht flächendeckend Kinderschutzkonzepte implementiert; vor allem Schulen werden angemahnt, oft noch kein entsprechendes Konzept erarbeitet zu haben. Dabei stehen insbesondere auch sie seit 2012 gemäß Bundeskinderschutzgesetz in der Verantwortung, entsprechende Schutzkonzepte in ihren Einrichtungen umzusetzen und zum Beispiel an jedem Schulstandort eine ausgebildete Kinderschutzkraft sicherzustellen. In Hamburg sollten laut Beratungsstelle Gewaltprävention bis zum Sommer 2018 entsprechende Schutzkonzepte sukzessive an allen Hamburger Schulen implementiert werden.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde hat umfängliche Beratungs- und Unterstützungsangebote zu der Thematik Gewalt, Gewaltprävention sowie Mobbing an Schulen geschaffen. Sie unterstützt die umfangreichen schulischen Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler in den präventiven Bereichen Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltprävention sowie Kinderschutz durch den personellen Einsatz vieler Fachkräfte in diesen Arbeitsfeldern. Durch zahlreiche Fortbildungsangebote des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), der Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde sowie Beratungsangeboten der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) werden die Schulen bei der Implementierung dieser Maßnahmen im schulischen Alltag unterstützt. Grundlage für alle Schulen ist der seit 2017 veröffentlichte „Kinderschutzordner für Hamburger Schulen“ der für Bildung zuständigen Behörde, der in Abstimmung mit den schulischen Gremien um einen schulspezifischen Teil ergänzt werden soll. Siehe hierzu auch Drs. 21/14809. Der Kinderschutzordner wurde von der Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde entwickelt. Der Kinderschutzordner ist dabei in zwei Teile aufgeteilt: 1 https://www.hamburg.de/schwerpunkte/kinderschutz/. Drucksache 21/18559 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Teil A (Kinderschutz – bezogen auf das außerschulische Umfeld) behandelt unter anderem Themenschwerpunkte wie das Bundeskinderschutzgesetz, Kindeswohlgefährdung , Aufgaben und Handlungsfelder, Vernetzung mit Kooperationspartnern, Qualifizierung von Personal, Kinderrechte und der Erstellung eines Interventionsplans. Teil B (Schutzkonzept – bezogen auf das innerschulische Umfeld) behandelt beispielsweise Themenfelder wie Interne schulische Vertrauenspersonen, erweiterte Führungszeugnisse der Mitarbeiter, Risikoanalyse in der Schule, Sexualerziehung und präventive Erziehungshaltung, Soziale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, Partizipation der Eltern und Schülerinnen und Schüler, Verhaltensregeln für Personal, Beschwerdewege, Kinderschutz als Leitbild. Mit diesem Kinderschutzordner hat jede Hamburger Schule bereits eine gute Grundlage für alle schulspezifischen Maßnahmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der staatlichen und nicht staatlichen Schulen in Hamburg haben bis Schuljahresbeginn 2019/2020 Kinderschutzkonzepte erarbeitet und abschließend implementiert? Bitte jeweils die Gesamtzahl der Grund- und Stadtteilschulen sowie Gymnasien nennen sowie namentlich und nach Bezirk sortiert auflisten unter Angabe der Schulform und ob es sich um eine staatliche oder nicht staatliche Schule handelt. Die erfragten Daten zum Stand der Erarbeitung der Kinderschutzkonzepte werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 2. An welchen dieser oder weiteren Schulen gibt es ausgebildete Kinderschutzfachkräfte mit jeweils welchem wöchentlichen Stundenumfang? Es wurden rund 280 Fachkräfte „Kinderschutz an Schulen“ in Kooperation mit den ReBBZ, der Beratungsstelle Gewaltprävention, den Kinderschutzzentren und den jeweiligen Kinderschutzkoordinatorinnen und Kinderschutzkoordinatoren des Jugendamtes ausgebildet. Diese sind überwiegend an Hamburger Grundschulen tätig. Außerdem wurden rund 50 schulische Fachkräfte aus den Beratungsdiensten der weiterführenden Schulen zur Fachkraft „Begleitung von Opfern in Schulen mit vertiefenden Aspekten zum Kinderschutz (BeOS)“ durch die Beratungsstelle Gewaltprävention ausgebildet. 3. Sofern noch nicht alle Hamburger Schulen Kinderschutzkonzepte implementiert haben: Welche Schulen haben noch kein entsprechendes Konzept implementiert und warum nicht? Bitte namentlich und nach Bezirk sortiert auflisten unter Angabe der Schulform und ob es sich um eine staatliche oder nicht staatliche Schule handelt. 4. Welche Schulen arbeiten aktuell an einem Kinderschutzkonzept? Bitte namentlich und nach Bezirk sortiert auflisten unter Angabe der Schulform und ob es sich um eine staatliche oder nicht staatliche Schule handelt . Siehe Antwort zu 1. 5. Wie unterstützt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde oder spezialisierte Beratungsstellen in Hamburg die Schulen bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten? 6. Welche zentralen Inhalte umfassen die Kinderschutzkonzepte der Schulen , zum Beispiel in Bezug auf Fortbildungen für Fachkräfte, Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, Infoabende für Eltern, interne und externe Beschwerdemöglichkeiten und so weiter? 7. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis über die Inhalte der einzelnen Kinderschutzkonzepte der Hamburger Schulen ? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18559 3 Wenn ja, sind die Konzepte im Kern einheitlich oder sehr unterschiedlich ? Inwiefern sind sie unterschiedlich? 8. Der Bericht des Deutschen Jugend-Instituts „Kinder und Jugendliche besser schützen – der Anfang ist gemacht. Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in den Bereichen: Bildung und Erziehung, Gesundheit, Freizeit“ fordert einheitliche Vorgaben sowie zusätzliche Ressourcen zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten. Inwiefern liegen diese in Hamburg vor? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 9. Ist sichergestellt, dass Schüler und Eltern wissen, an wen sie sich im Bedarfsfall in den Schulen wenden können? Ja. 10. Gibt es bereits eine Aufarbeitung möglicher in der Vergangenheit liegender Missbrauchsfälle oder Fälle von sexueller Gewalt? Wenn nein, ist eine solche Aufarbeitung geplant? Seit der Implementierung des Opferschutzes als zehnte Säule des Konzeptes „Handeln gegen Jugendgewalt“ werden Geschädigten Möglichkeiten der Nachsorge durch BeOS-Fachkräfte in den ReBBZ und den Schulen bereitgestellt und vermittelt. Im Sinne des Opferschutzes bieten die Beratungsstelle Gewaltprävention und die Beratungsabteilungen der ReBBZ eine erste Unterstützung an, um dann an Fachberatungsstellen und therapeutische Angebote weiterzuleiten. Im Übrigen siehe Drs. 21/13694.