BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18581 21. Wahlperiode 15.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 08.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Digitalisierung durchdacht durchführen – Nimmt das neue Amt für ITD nach holprigem Start endlich Fahrt auf? (III) In den IT-News der Freien und Hansestadt Hamburg berichtete der CDO der Freien und Hansestadt Hamburg, dass seit Ende September die Digitalisierungsstrategien aller Ressorts vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Haben alle Behörden und Bezirke Digitalisierungsstrategien vorgelegt? Wenn nein, welche Behörden beziehungsweise welche Bezirke nicht? Alle Behörden haben eine behördliche Digitalstrategie vorgelegt. Die Fertigstellung einer einheitlichen Digitalstrategie für die Bezirksverwaltung (bezirkliche Digitalstrategie) ist für Februar 2020 vorgesehen. Der Prozess verläuft plangemäß . Die im Verhältnis zu den behördlichen Digitalstrategien zeitlich versetzte Fertigstellung liegt im späteren Startzeitpunkt (August 2019) begründet. 2. Welche Vorgaben bezüglich Inhalt, Aufbau, Zeitraum, Budget und Abgabefrist gab es vorab wann von wem? Um das nötige Maß an Einheitlichkeit bei der Entwicklung behördlicher Digitalstrategien sicherzustellen, hat das Amt für IT und Digitalisierung (ITD) allen Behörden im Februar 2019 ein Rahmenwerk zur Verfügung gestellt. Für die Erstellung der behördlichen Digitalstrategie sollten circa sechs Monaten eingeplant werden. Eine für die Bezirksverwaltung angepasste Version des Rahmenwerks wurde im August 2019 zur Verfügung gestellt. Das Rahmenwerk schlägt wesentliche Inhalte einer Digitalstrategie vor und bietet Unterstützung zur Gestaltung des Erstellungsprozesses der behördlichen Digitalstrategie . Zu Budgetfragen macht das Rahmenwerk keine Vorgaben. 3. Wer wertet die verschiedenen Digitalstrategien aus, entscheidet über deren Vollständigkeit, die Realisierbarkeit technisch wie finanziell und hat die Umsetzung im Blick? Die Zuständigkeit für die Inhalte sowie für die Umsetzung der Digitalstrategien liegt bei den Fachbehörden. Im Rahmen der üblichen behördenübergreifenden Zusammenarbeit erfolgen zu geeigneten Zeitpunkten die notwendigen Abstimmungen beziehungsweise Kooperationen. Ferner erfolgen die Bemessung, Verteilung und gemeinsame Nutzung notwendiger Ressourcen über die üblichen Abstimmungs- und Entscheidungswege sowie über den Haushalt. Drucksache 21/18581 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unabhängig davon bildet ITD im Rahmen des Gesamtprozesses zur Erstellung der behördlichen und bezirklichen Digitalstrategien die Schnittstelle, an der die Digitalstrategien zusammenlaufen und mögliche, daraus abgeleitete Maßnahmen im Sinne eines städtischen Vorhabenportfolios systematisiert werden können. 4. Finanzielle Mittel in jeweils welcher Höhe für jeweils welchen Zeitraum sind mit den Digitalstrategien verbunden? 5. Welche IT-Großprojekte in zweistelliger Millionenhöhe sehen die Digitalstrategien jeweils vor? Die inhaltlich-strategische Ausrichtung und Orientierung der behördlichen Digitalstrategien gemäß Rahmenwerk erfolgt ohne konkrete Zuordnung finanzieller Mittel. Eine derartige Zuordnung kann erst erfolgen, wenn die strategische Vorhabenplanung behördenintern sowie gegebenenfalls gesamtstädtisch priorisiert und mit konkreter Umsetzungsperspektive ausgeplant wurde. 6. Anfang nächsten Jahres soll eine gesamtstädtische Digitalstrategie vorgelegt werden. Ist diese eine Zusammenführung der verschiedenen Digitalstrategien der Behörden und Bezirke? Wenn nein, inwiefern bietet sie mehr? Die städtische Digitalstrategie soll nicht darauf ausgelegt sein, lediglich die Summe der behördlichen sowie der bezirklichen Digitalstrategien abzubilden. Während die behördlichen Digitalstrategien auf die Ziele der jeweiligen Fachbehörde abstellen, soll die städtische Digitalstrategie eine übergreifende Perspektive einnehmen. Dies betrifft insbesondere die Verankerung von zentralen digitalisierungsrelevanten Themen, die für alle behördlichen Digitalstrategien von Bedeutung sind sowie die Hinwendung zu einer stärker behörden- und akteursübergreifenden Perspektive bei der Entwicklung strategischer Ansätze und digitaler Lösungen für Hamburg und seine Verwaltung. 7. Seit dem 1. April 2019 ist laut Haushaltsausschuss bei Dataport eine gemeinsam genutzte multimandantenfähige Plattform im Einsatz. Was genau bietet diese Plattform? Bei der genannten multimandantenfähigen Plattform handelt es sich um die Online- Service-Infrastruktur (OSI), die die bisherige Infrastruktur des HamburgGateways ablöst und funktional erweitert. Die Plattform wird aktuell für die Bundesländer Hamburg , Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt bei Dataport betrieben, um sich Kosten teilen zu können und von den Erfahrungen und Entwicklungen gegenseitig zu profitieren. Die OSI-Plattform bietet Funktionen, die von vielen Onlinediensten genutzt werden, zentral für alle Onlinedienste an. Zu diesen Funktionen gehören unter anderem: Das Servicekonto gemäß Onlinezugangsgesetz zur Anmeldung der Nutzer. Ein Postfach zum Versand von Mitteilungen an die Nutzer. Die Mechanismen für einen verlässlichen und sicheren Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen. Eine Payment-Funktion über die Nutzer Gebühren entrichten können. 8. Der IT-Gesamtplan sieht für das Jahr 2019 Ausgaben in Höhe von 113 Millionen Euro vor. Im Unterausschuss IuK-Technik und Verwaltungsmodernisierung (Ausschussprotokoll Nummer 21/10) hieß es hierzu, „dass nicht mehr einmal im Jahr ein Beschluss herbeigeführt, sondern die Vorhaben“ würden iterativ überplant werden. „Dabei würden die Werte etwa einmal im Quartal überprüft und gegebenenfalls angepasst.“ a) Ausgaben in welcher Höhe ergeben sich aktuell für das Jahr 2019 für den IT-Gesamtplan? Die Umsetzung der im Rahmen des IT-Gesamtplans angemeldeten Vorhaben erfolgt in den Behörden und Ämtern. Da die entsprechenden Umplanungen und das Haus- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18581 3 haltsjahr 2019 noch nicht abgeschlossen sind, können dazu derzeit keine weitergehenden Angaben gemacht werden. b) Was sind die Hauptgründe für die Anpassungen? Die Anpassung des IT-Gesamtplans erfolgt entsprechend IT-strategischer Zielsetzungen , technischer und rechtlicher Anforderungen an die IT-Systeme der Freien und Hansestadt Hamburg und Änderungen laufender Projekte und Vorhaben. Diese werden im Rahmen der iterativen Steuerung aufgegriffen, im Rahmen strategischer Vorgaben , haushälterischer Rahmenbedingungen und eines Portfoliomanagements bewertet und in einen angepassten IT-Gesamtplan fortgeschrieben. c) Aus welcher Quelle wird der damit verbundene Mehrbedarf finanziert ? Siehe Antwort zu 8. a). 9. Im Halbjahresbericht heißt es über die Produktgruppe 203.04 IT und Digitalisierung, dass die Kosten zwar leicht über dem zeitanteiligen Soll- Wert lägen, trotzdem von einer Auskömmlichkeit der Ermächtigungen ausgegangen werde. Gilt die Aussage noch immer? Wenn nein, in welchem Kontenbereich aus welchen Gründen nicht? Ja.