BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18582 21. Wahlperiode 15.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 08.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Gefährdungspotenzial der Treppenanlagen in der Elbphilharmonie (II) Bezug nehmend auf die Antwort des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde auf die erste Schriftliche Kleine Anfrage in Sachen Gefährdungspotenzial der Treppen in der Elbphilharmonie (Drs. 21/18405) werden insbesondere die Fragen 2. und 3. nur ansatzweise beziehungsweise ungenügend beantwortet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HamburgMusik gGmbH wie folgt: 1. In der Antwort auf Frage 2. führt die zuständige Fachbehörde aus: „Das federführende Architekturbüro hat im Rahmen der Bauplanungen ein Fachbüro mit dieser Fragestellung befasst. (…).“ a. Gibt es eine Einschätzung, Stellungnahme und/oder Bewertung des oben genannten Büros zu den Treppenanlagen im Hinblick auf eine sichere und praktikable Nutzung? b. Wenn ja, wie lautet diese? c. Wenn nein, wie hat das Büro die in der Antwort genannte Fragestellung beantwortet? Das beauftragte Büro war Subunternehmer des Architekturbüros Herzog & de Meuron, das wiederum als Bestandteil der sogenannten Planer-ARGE Hochtief/ Herzog & de Meuron die Bauplanung für den eigentlichen Vertragspartner der Elbphilharmonie Hamburg Bau KG, die Adamanta, erbracht hat. Interne Abstimmungsunterlagen und Einschätzungen innerhalb der Adamanta und/oder der Planer-ARGE liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 2. Des Weiteren wird in der Antwort auf Frage 2. ausgeführt, dass die HamburgMusik gGmbH im Rahmen der Bauabnahme ein eigenständiges , auf Theatersicherheit spezialisiertes Büro um eine Bewertung gebeten hat und die Handlungsempfehlungen mit den Architekten und der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erörtert wurden. a. Welche Handlungsempfehlungen wurden seitens des Büros ausgeführt ? Bitte um Nennung der einzelnen Handlungsempfehlungen. Siehe Drs. 21/18405. Darüber hinausgehende Auskünfte zu den Sicherheitshinweisen des Büros die Vergangenheit betreffend können nicht erteilt werden, da dies Gegenstand einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist. b. Welche Handlungsempfehlungen wurden umgesetzt, welche nicht und warum nicht? Drucksache 21/18582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ob und in welchem Umfang Empfehlungen des durch die HamburgMusik gGmbH beauftragten Fachbüros während Planungs-, Bau- und Inbetriebnahmephase zu Änderungen an der ursprünglichen Planung des Vertragspartners Adamanta geführt haben, wurde nicht gesondert dokumentiert und kann in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht rekonstruiert werden . 3. Wie aus der Drs. 21/18405 hervorgeht, haben sowohl das Architekturbüro als auch die HamburgMusik gGmbH Unternehmen beziehungsweise „Büros“ beauftragt, die Treppenanlagen in der Elbphilharmonie in Bezug auf die Sicherheit zu überprüfen. a. Wurden in Bezug auf die Beauftragung des Fachbüros und des auf Theatersicherheit spezialisierten Unternehmens öffentliche Ausschreibungen durchgeführt? b. Wenn ja, wie stellten sich diese dar? c. Wie viele Bewerber gab es? d. Nach welchen Kriterien wurde die Vergabe organisiert? e. Wenn nein, warum waren in beiden Fällen keine öffentlichen Ausschreibungen de jure notwendig? Die Planungsleistungen der Planer-ARGE Hochtief/Herzog & de Meuron waren Bestandteil der vom Vertragspartner Adamanta geschuldeten Leistungen. Die Beauftragung des auf Theatersicherheit spezialisierten Büros durch die Hamburg Musik gGmbH erfolgte ohne Ausschreibung. Der Auftragswert lag unter dem für eine öffentliche Ausschreibung freiberuflicher Leistungen maßgeblichen Schwellenwert .