BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18597 21. Wahlperiode 15.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Wolf und Jörg Hamann (CDU) vom 09.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Ausweg aus der Mietmisere oder ungenutztes Potenzial? – Zur aktuellen Situation eines regelhaft geführten Hamburger Baulückenkatasters Die Bevölkerungszahl der Freien und Hansestadt Hamburg wird sich nach der Bevölkerungsprognose des Instituts der Deutschen Wirtschaft bis zum Jahre 2035 um rund 162 000 erhöhen und somit wird ein Bevölkerungszuwachs von insgesamt 9,1 Prozent zu verzeichnen sein.1 Um dem dadurch zu erwartenden und bereits vielfach prognostizierten Anstieg der Mietpreise – sowohl in der Freien und Hansestadt Hamburg als auch in der Metropolregion – Herr zu werden und auch künftig Herr zu bleiben, bietet sich der Rückgriff auf ein einheitliches, (leicht) öffentlich einsehbares Baulückenkataster an, welches private und öffentliche Flächen beziehungsweise Baulücken, die für eine künftige Bebauung geeignet sind, ausweist und die Beantwortung der steigenden Wohnraumnachfrage durch Nachverdichtung ermöglicht. Da sich aus der Senatsantwort2 zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.06.2017, Drs. 21/9389, zudem leider nicht klar ersehen lässt, ob, inwiefern , durch wen beziehungsweise bei jeweils wem ein solches Baulückenkataster aktuell geführt wird, ist parlamentarische Kontrolle geboten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Bautätigkeit in Hamburg ist seit Jahren intensiv. Dies hat mit der großen Nachfrage unter anderem nach Wohnraum, der Attraktivität Hamburgs sowie mit den verschiedenen Impulsen im Zuge des Hamburger Wohnungsbauprogramms zu tun. Die Förderung des Wohnungsneubaus ist das zentrale Thema im Bündnis für das Wohnen in Hamburg. In diesem Zusammenhang stehen die Baulandmobilisierung der Bezirke und des Senats und damit die bezirklichen Wohnungsbauprogramme. Das Instrument Baulückenkataster dient insbesondere in kleineren und mittelgroßen Städten der systematischen Erfassung und gezielten Aktivierung kleinteiliger Baupotenziale . Dieser Rolle kommen in Hamburg, gemäß den Vereinbarungen im „Vertrag für Hamburg“ vom 15. September 2016, die Wohnungsbauprogramme der Bezirksäm- 1 Vergleiche Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, Deschermeier Philipp, Bevölkerungsentwicklung in den deutschen Bundesländern bis 2035 Seiten 69, 71; erhältlich unter: https://www.iwkoeln.de/studien/iw-trends/beitrag/philipp-deschermeierbevoelkerungsentwicklung -in-den-deutschen-bundeslaendern-bis-2035-357919.html. 2 Drs. 21/9389, Seite 6, Senatsantwort zu Frage 18.: „Ja, die Ermittlung und die Aktivierung von Bauflächen erfolgen fortlaufend im Rahmen der Fortschreibung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme , der Untersuchungen in den Stadterneuerungsgebieten, laufender Projekte/Bebauungsplanverfahren im Bestand beziehungsweise Beurteilung von Einzelvorhaben /Bauanträgen.“ Drucksache 21/18597 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ter am nächsten. Ihr Hauptziel ist es, die Transparenz über die bezirklichen Entwicklungsstandorte zu verbessern. Diese Programme ermitteln die verfügbaren Wohnungsbaupotenziale (auch kleinteilig), werden jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht . Die Struktur der Wohnungsbauprogramme ist weitgehend standardisiert. Auf Basis der Konzepte werden in den Bezirken auch gezielt Grundstückseigentümer kontaktiert, um Flächen zu aktivieren. Ein darüber hinausgehendes Baulückenkataster im Sinne einer gesamtstädtischen, kleinteiligen Datenbank existiert nicht und wird auch nicht für sinnvoll erachtet. Die öffentlich nachvollziehbare Zusammenstellung kleinteiliger Entwicklungspotenziale im Sinne der Anfrage wird daher auf der Ebene der Wohnungsbauprogramme der Bezirksämter in für die Entwicklung der Stadt erforderlichem Maße erfüllt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es aktuell ein einheitliches, projektunabhängiges, (leicht) öffentlich einsehbares Baulückenkataster? Ja, siehe Vorbemerkung. a) Wenn ja, inwiefern, seit jeweils wann, bei jeweils welcher Stelle und unter jeweils welchen konkreten Voraussetzungen kann in das Baulückenkataster Einsicht genommen werden? Bitte detailliert erläutern . In die seit 2011 aufgestellten bezirklichen Wohnungsbauprogramme kann im Transparenzportal der Stadt Einsicht genommen werden. Zudem sind sie vielfach in Papierform und im Rahmen der Internetauftritte der Bezirksämter zugänglich. b) Wenn nein, (1) aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte detailliert erläutern. (2) gibt es projektbezogene, (leicht) öffentlich einsehbare Baulückenkataster ? Wenn ja, jeweils welche, seit jeweils wann, für jeweils welches Projekt, bei jeweils welcher Stelle und unter jeweils welchen konkreten Voraussetzungen kann in die Kataster jeweils Einsicht genommen werden? Bitte bei Unterschieden nach jeweiligem projektbezogenen Baulückenkataster gesondert detailliert erläutern. (3) wäre eine Zusammenführung der einzelnen unter Ziffer 1. b) (2) fallenden projektbezogenen Baulückenkataster technisch machbar? Wenn ja, inwiefern, zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt, welche hamburgischen Gebiete wären erfasst beziehungsweise nicht erfasst und jeweils welche Kosten würden für eine solche Zusammenführung anfallen? Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Entfällt. Nur für den Fall, dass Frage 1. zu bejahen wäre: 2. Wird das in Ziffer 1. angesprochene einheitliche Baulückenkataster regelmäßig gepflegt und auf einem aktuellen Stand gehalten? a) Wenn ja, inwiefern, mittels jeweils welchen Verfahrens, in jeweils welchen konkreten zeitlichen Abständen und durch jeweils wen? Auf jeweils welchem Stand ist es aktuell? Ja, die bezirklichen Wohnungsbauprogramme werden jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18597 3 b) Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Entfällt.