BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18598 21. Wahlperiode 15.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 09.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Das Lycée Français de Hambourg und der Bauwagenplatz Nach Angaben des Senats in der Drs. 21/9541 soll auf dem Flurstück 4360 der Gemarkung Lokstedt, das jetzt als Parkplatzfläche von dem daneben befindlichen Lycée Français de Hambourg (LFH) genutzt wird, ein Bauwagenplatz entstehen. Die Bauwagensiedlung sei für zehn Wagen sowie einen Gemeinschafts- und einen Sanitärcontainer vorgesehen. Die befristete Baugenehmigung wurde am 2. Juni 2017 erteilt. Nach einem Bericht im „Hamburger Abendblatt“ vom 1. Oktober 2019 sei der entsprechende Mietvertrag im September unterzeichnet worden. Der Unmut in der Elternschaft ist groß, insbesondere weil sich das Einzugsgebiet des LFH, zu dem auch eine Kita („Ecole Maternelle“) gehört, die von aktuell 152 Kindern zwischen drei und fünf Jahren besucht wird, nicht auf Lokstedt beschränkt; vielmehr wird die einzige französische Schule in Hamburg von Kindern aus dem gesamten Stadtgebiet besucht, die aus diesem Grund überwiegend täglich von ihren Eltern mit dem Auto gebracht werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Parkplatz auf dem Flurstück 4360, welches sich im Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg befindet, wurde bisher von dem Lycée Français de Hambourg (LFH) genutzt. Ein Mietvertrag lag hierfür bisher jedoch nicht vor. Nun wurde mit dem Bauwagenverein ein gültiger Mietvertrag über eine Teilfläche des Parkplatzes geschlossen. Zur weiteren Nutzung der Teilfläche des Parkplatzes, welche nicht vom Bauwagenplatz genutzt werden soll, gab es seit November 2017 Gespräche zwischen dem LFH und der Karl Gladigau GmbH, welche im Auftrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Dienstleister die unbebauten Grundstücke des allgemeinen Grundvermögens verwaltet. In diesen Gesprächen wurde dem LFH zugesichert, dass eine Anmietung der Restfläche erfolgen kann und somit der Weiternutzung dieser Teilfläche nichts entgegenstehen würde . Ein Vertragsabschluss kam bisher nicht zustande. Im Übrigen unterliegen Ersatzschulen in freier Trägerschaft, wie das LFH, dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft in der Fassung vom 21. September 2004. Die Aufsicht über diese Schulen erstreckt sich auf die Genehmigungs- und Anerkennungsvorausset -zungen, wie zum Beispiel Eignung der Schulleitung, des Lehrpersonal und Einhaltung der eingereichten und genehmigten Unterrichtskonzepte. Daraus ergibt sich, dass die Schulen deutlich mehr eigenverantwortliche Regelungen treffen können als eine Schule in staatlicher Aufsicht. Ersatzschulen in freier Trägerschaft Drucksache 21/18598 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 können beispielsweise eigenverantwortlich und direkt mit den Behörden und Institutionen kommunizieren und müssen darüber der aufsichtführenden Behörde keine Rechenschaft ablegen. Schülerinnen und Schüler werden (gemäß der schulrechtlichen Vorgaben zum Besuch der entsprechenden Schulform) eigenverantwortlich durch die Schule aufgenommen. Das Schulverhältnis zwischen Schule und Erziehungsberechtigten wird durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie groß ist das Flurstück 4360 der Gemarkung Lokstedt? Das Flurstück ist 2 996 m² groß. 2. Wie groß ist die Teilfläche, die auf dem Flurstück 4360 für den Bauwagenplatz genutzt werden soll, und wie ist die genaue Position auf der Fläche? Die Teilfläche des Bauwagenplatzes ist 1 757 m² groß. Die Fläche liegt auf dem hinteren Teil des Flurstücks ohne direkten Zugang zum Heckenrosenweg. Der Zugang zum Bauwagenplatz wird über das Flurstück 4361 verlaufen. 3. Wie groß ist die Teilfläche, die auf dem Flurstück 4360 nicht durch den Bauwagenplatz genutzt werden soll, und wie ist die genaue Position auf der Fläche? Wird diese Teilfläche weiterhin zum Parken beziehungsweise Ein- und Aussteigen der Kinder des LFH zur Verfügung stehen? Falls nein, weshalb nicht? Die übrige Teilfläche ist 1 239 m² groß. Sie umfasst den vorderen Teil des Flurstücks, gelegen am Heckenrosenweg inklusive der Einfahrt zum Parkplatz. Diese Fläche steht der Schule weiterhin zur Anmietung zur Verfügung. 4. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Errichtung eines Bauwagenplatzes auf dem Flurstück 4360 der Gemarkung Lokstedt? Der Bauwagenplatz soll gemäß Bezirksversammlungsbeschluss (Drs. 21-0038 vom 11.07.2019) auf dieser Fläche errichtet werden. Sowohl der Abschluss des Mietvertrags als auch die Erteilung der abwasserrechtlichen Genehmigung ist erfolgt. 5. Wurde bereits ein Mietvertrag unterzeichnet? a. Falls ja, wann und zwischen wem? Am 3. September 2019 wurde ein Mietvertrag zwischen dem LIG und dem Verein zur Förderung von Wagenleben in Hamburg e.V. geschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. b. Wie und wann wurden die Anwohner in die Entscheidung einbezogen ? c. Wurden Schulleitung und Elternrat des angrenzenden LFH in die Planungen zur Nutzung des Flurstücks 4360 einbezogen? Wenn ja, wie und wann wurden sie beteiligt? Welche Stellungnahme haben sie gegebenenfalls wann mit welchem Inhalt abgegeben? Seit November 2017 gab es Gespräche zwischen dem LFH und der Karl Gladigau GmbH bezüglich einer Anmietung der nicht für den Bauwagenverein benötigten Parkfläche . In diesem Rahmen wurde das LFH auch über den geplanten Standort des Bauwagenplatzes informiert. Es wurde seitens des LFH Interesse an der Anmietung der übrigen Parkfläche geäußert. Daraufhin erfolgte gegenüber dem LFH durch die Karl Gladigau GmbH die Zusicherung, dass die übrige Teilfläche angemietet werden kann und somit einer Weiternutzung durch das LFH nichts entgegensteht. Hinsichtlich einer Einbeziehung weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird darauf verwiesen, dass in ähnlich gelagerten Fällen eine direkte Beteiligung nicht regelhaft vorgesehen ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18598 3 d. Welchen Inhalt hat der Mietvertrag? Für welche Laufzeit wurde er abgeschlossen? Wie viele Bauwagen können aufgestellt werden? Wie viele Bewohner werden dort voraussichtlich einziehen? Der Mietvertrag wurde mit einer Festlaufzeit von zehn Jahren geschlossen. Es dürfen maximal zehn Bauwagen zuzüglich eines Küchenwagens und eines Sanitärcontainers aufgestellt werden. Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner steht in Abhängigkeit zur Belegung der Bauwagen. e. Wie hoch ist der von den Bewohnern zu entrichtende monatliche Pachtzins und wie wurde dieser ermittelt? Der Mietzins beträgt 2,15 Euro/m² p.a., somit 1 303,00 Euro p.a. Die Schließung des Mietvertrags mit diesem Mietzins erfolgte aufgrund des BV-Beschlusses und Gesprächen mit dem Bauwagenverein. Über die Entrichtung eines monatlichen Pachtzinses der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner kann nur der Bauwagenverein eine Aussage treffen. f. Sind die Bauwagenplatzbewohner verpflichtet, eine Kaution zu zahlen oder andere Pachtsicherheiten zu stellen? Falls ja, in welcher Höhe und Form? Falls nein, weshalb nicht? Der Bauwagenverein ist verpflichtet, eine Mietsicherheit in Höhe von 3 909,00 Euro zu leisten. Inwiefern die Bauwagenplatzbewohner eine Kaution zu entrichten haben, ist Sache des Bauwagenvereins. 6. Welche Infrastruktur und welche sonstigen Dinge werden den Bauwagenplatzbewohnern durch jeweils welche Stelle zur Verfügung gestellt? a. Wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahmen? Bitte detailliert aufschlüsseln nach Maßnahme/Anschaffung (zum Beispiel für Anschlüsse, Leitungen, Container und so weiter). b. Wer trägt diese Kosten und aus welchen Einzelplänen/Produktgruppen erfolgt die Finanzierung der Kosten? Die Kosten sind vom Bauwagenverein selbst zu tragen. Zur Unterstützung erhält der Bauwagenverein für die Wassererschließung 6 000 Euro aus Tronc-Mitteln. 7. Wie viele Kinder besuchen aktuell das LFH? a. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde darüber vor, wie viele dieser Kinder nicht aus dem unmittelbaren Einzugsgebiet der Schule kommen? Zum Schuljahr 2018/2019 besuchten 722 Schülerinnen und Schüler das LFH. Das LFH liegt im Bezirk Eimsbüttel. In der Grundschule kommen 181 von insgesamt 350 Schülerinnen und Schülern und im Gymnasium 213 von insgesamt 372 Schülerinnen und Schülern aus dem Bezirk Eimsbüttel. Eine Übersicht der Anzahl der Schülerinnen und Schüler differenziert nach Schulform, Land und Bezirk ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Schulform Land Bezirk Anzahl Schülerinnen und Schüler Grundschule Hamburg Hamburg-Mitte 19 Altona 50 Eimsbüttel 181 Hamburg-Nord 67 Wandsbek 18 Harburg 2 unbekannt 4 Niedersachsen, Schleswig-Holstein 9 Gymnasium Hamburg Hamburg-Mitte 25 Altona 41 Eimsbüttel 213 Drucksache 21/18598 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schulform Land Bezirk Anzahl Schülerinnen und Schüler Hamburg-Nord 63 Wandsbek 8 Bergedorf 2 Harburg 4 unbekannt 3 Schleswig-Holstein 13 b. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde darüber vor, wie hoch der Anteil der Kinder ist, die täglich von den Eltern gebracht beziehungsweise abgeholt werden? Der für Bildung zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Verkehrssituation vor dem LFH, insbesondere zwischen 7.45 und 8.15 Uhr? Welche Bahn- und Busanbindungen gibt es im direkten Umfeld des LFH? Erkenntnisse über eine problematische Verkehrssituation, insbesondere über den oben genannten Zeitpunkt, liegen der für Bildung zuständigen Behörde nicht vor. Die Schule ist mit den Buslinien 5, 22 und 218 erreichbar und die Busse haben jeweils Anschlüsse an das S- und U-Bahn-Netz Hamburgs. Die Bushaltestellen der vorgenannten Linien liegen in fußläufiger Entfernung zu der Schule.