BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18599 21. Wahlperiode 15.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 09.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Fall Bakery Jatta Bezirksamt Hamburg-Mitte Der Fall um die Identität des HSV-Spielers Bakery Jatta hat viele Fragen aufgeworfen . „Die Bild“-Zeitung1 berichtet, dass Bakery Jatta kurz nach seiner Einreise 2015 als E-Mail-Adresse „bakarydaffeh*@*********“ angab. Diese E- Mail-Adresse lässt darauf schließen, dass es sich bei Bakery Jatta um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh handelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde der Hamburger Behörde der Auszug zu Bakery Jatta aus dem Geburtenregister vorgelegt? Am 27. August 2019. 2. In welcher Sprache ist der Auszug verfasst? a. Falls der Auszug nicht auf Deutsch verfasst wurde, in welcher Sprache dann? Der Auszug wurde in englischer Sprache verfasst. b. Sollte eine Übersetzung vorliegen, von wem wurde diese angefertigt und beglaubigt? Es wurde keine Übersetzung vorgelegt. Es gibt keine Hinweise, die begründete Zweifel an dem vorgelegten Auszug des Geburtenregisters begründen. Identitätsfeststellungen beziehen sich grundsätzlich auf vorliegende Urkunden. 3. Wie bewertet das Bezirksamt die neuesten Erkenntnisse in Bezug auf die E-Mail-Adresse? Es liegen keine neuen behördlichen Erkenntnisse vor, die bewertet werden können, siehe auch Antwort zu 2. 4. War dem Bezirksamt bekannt, dass Bakery Jatta 2015 die oben erwähnte Email bakarydaffeh*@*********“ angab? Falls bekannt, seit wann? Nein. 5. Hat das Bezirksamt die Ermittlungen im Fall Jatta wieder neu aufgenommen ? a. Falls nicht, mit welcher Begründung nicht? 1 https://www.bild.de/sport/fussball/fussball/hsv-bakery-jatta-in-seiner-e-mail-adresse-hiesser -daffeh-64819238.bild.html. Drucksache 21/18599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Falls ja, wie ist der aktuelle Stand im Fall? Nein, da aus Sicht des Bezirksamtes keine neuen und ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, die weitere Ermittlungen rechtfertigen, siehe auch Antwort zu 2.