BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18600 21. Wahlperiode 15.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfhard Ploog und Franziska Rath (CDU) vom 09.10.19 und Antwort des Senats Betr.: In Hamburg in Würde altern – Hat der Senat bei den Angeboten der Seniorentreffs die Bedürfnisse der Menschen aus dem Blick verloren? (V) Unter anderem aus Drs. 21/18425 ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Drs. 21/18425 informiert darüber, dass die Richtlinie zur Förderung einer innovativen, quartiersorientierten Seniorenarbeit mit verbesserten Rahmenbedingungen derzeit überarbeitet werde. Welcher Art sind die Anpassungen und zu wann soll die Vorlage erfolgen? Die Richtlinie zur Förderung einer innovativen, quartiersorientierten Seniorenarbeit wurde – neben Anpassungen redaktioneller Art – hinsichtlich der Förderhöhe, der Gruppe der Zuwendungsempfänger und der Antragsfrist überarbeitet. Die Förderhöhe ist von bis zu 25 000 Euro auf bis zu 35 000 Euro pro Jahr und Projekt angehoben worden. Zuwendungsempfänger können nunmehr auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Die überarbeitete Richtlinie wird im 4. Quartal 2019 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. 2. Dem Halbjahresbericht 2019 ist die Kennzahl „Besuche geförderter Seniorenangebote“ zu entnehmen. Wieso sank trotz steigender Zahl an Senioren in der Stadt die Inanspruchnahme von 351 724 im Vorjahreszeitraum auf 326 720 im ersten Halbjahr 2019? Die Besuchszahlen für 2019 werden erst zum Ende des ersten Halbjahres 2020 vorliegen . Insofern kann noch keine abschließende Aussage für das gesamte Jahr 2019 getroffen werden. Die Besuchszahlen der Seniorenangebote unterliegen regelmäßig Schwankungen, die durch verschiedene Faktoren (beispielsweise Wechsel der Seniorentreffleitungen, alters- beziehungsweise krankheitsbedingtes Fernbleiben, Neueröffnung oder Wechsel des Standortes et cetera) bedingt sind. Die Halbjahreskennzahlen sind insofern nur bedingt aussagekräftig. 3. Welche Seniorentreffs sind gezielt in jeweils welchen generationenübergreifenden Einrichtungen wie Bücherhallen, Stadtteilvereinen oder Stadtteilkulturzentren untergebracht? 4. Welche Erfahrungen wurden je Standort in generationenübergreifenden Einrichtungen gemacht? Siehe Anlage 1. Drucksache 21/18600 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie bewertet der Senat die Ausbaumöglichkeit in generationenübergreifenden Einrichtungen? Die Förderung generationenübergreifender Kontakt- und Erfahrungsaustauschmöglichkeiten ist ein wesentliches Ziel der Offenen Seniorenarbeit. Die Eingliederung von Seniorentreffs in generationenübergreifende Einrichtungen trägt diesem Ziel Rechnung . Sie schafft Synergien im Sinne einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung von Angeboten der Offenen Seniorenarbeit und wird grundsätzlich positiv bewertet. Dabei sind die vielfältigen Interessen und Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen zu berücksichtigen. Welche Ausbaumöglichkeiten jeweils konkret bestehen, ist in jedem Einzelfall gesondert anhand der Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. 6. Drs. 21/15656 führt 29 Seniorentreffs an, die über eine hauptamtliche Leitung verfügen. a) Wie viele Stunden in der Woche steht diese jeweils den Seniorentreffs zur Verfügung? b) Welche Aufgaben übernimmt die hauptamtliche Leitung jeweils? c) Wird die hauptamtliche Leitung aus der Pauschale finanziert? Wenn ja, in jeweils welcher Höhe? Wenn nein, aus welcher Quelle stattdessen und wieso steht diese nur diesen Seniorentreffs zur Verfügung und nicht auch den von Ehrenamtlichen geführten Einrichtungen? Siehe Anlage 2. Grundsätzlich entscheidet der Träger des jeweiligen Seniorentreffs über den Einsatz von haupt- beziehungsweise ehrenamtlichen Leitungskräften und weiteren Ehrenamtlichen. Ebenso entscheidet er, welche Aufgaben die hauptamtliche Leitung mit welchem Stundenkontingent jeweils übernimmt. Die finanziellen Aufwendungen für haupt- beziehungsweise ehrenamtliche Leitungskräfte und weitere Ehrenamtliche werden aus den Pauschalen und aus Eigenmitteln der Träger finanziert. Über die Höhe der finanziellen Aufwendungen entscheiden die Träger. Eine differenzierte Aufschlüsselung der jeweiligen Anteile aus der Pauschale beziehungsweise aus Eigenmitteln nehmen die Träger nicht vor. Die in der Anlage genannten Summen können daher auch Eigenmittel der Träger beinhalten. 7. Drs. 21/18425 zeigt auf, dass während einige Seniorentreffs gar keine Mietkosten verursachen beziehungsweise diese von anderer Seite getragen werden, die aus der Rahmenzuweisung durch die Bezirksämter geflossen Gelder in ihrer Höhe äußerst variieren. Betrugen sie beispielsweise in Sasel nur 3 523 Euro im Jahr 2018, waren es in Niendorf 60 893 Euro, obwohl die Grundpauschale bei beiden jeweils 9 000 Euro betragen hatte. Anhand welcher Kriterien werden die Mietkosten übernommen ? Gibt es zudem ein maximal abrufbares Budget, Vorgaben an die Größe oder Ausstattung der Räumlichkeiten oder Ähnliches? Die Grundpauschale dient der Förderung der inhaltlichen Arbeit eines Seniorentreffs; Mietkosten sind darin nicht enthalten. Die Entscheidung über eine Übernahme von Mietkosten aus der Rahmenzuweisung erfolgt nach Maßgabe der Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg . Danach müssen die Räumlichkeiten für die Arbeit nach dem Konzept geeignet sein. Sie sollen grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein. In Wandsbek werden Vorgaben an die Größe und Ausstattung durch ein Raumkonzept beschrieben. Die Höhe der Mietkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel die Verfügbarkeit von Flächen, die Größe der Räumlichkeiten , die Lage im Sozialraum, der Bedarfsdruck im Sozialraum, Vorstellungen und Konzept des Trägers, die Möglichkeit zur Einbindung in eine bestehende Einrichtung sowie der Verhandlungserfolg bei den Mietkonditionen. Entsprechend spielen Bedarf, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18600 3 Träger, Flächenverfügbarkeit und die Höhe der Rahmenzuweisung bei der Übernahme von Mietkosten eine Rolle. Drucksache 21/18600 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Bezirksamt Seniorentreff Bücherhalle Stadtteilvereine Stadtteilkultur - zentren Name der Einrichtung Erfahrungen mit der generationenübergreifenden Einrichtung Hamburg-Mitte Seniorentreff Horn x x x Horner Freiheit Gute Zusammenarbeit z.B. zwischen Seniorentreffs und Mütterberatung Altona Seniorentreff LAB Altona x Motte in Ottensen Erste Erfahrungen wurden gemacht, das Zusammenspiel zwischen den Generationen ist nicht immer konfliktfrei. Altona Seniorentreff Osdorf x Bürgerhaus Bornheide Der Seniorentreff befindet sich unter dem „Dach“ des Bürgerhauses in einem eigenen Gebäude. Die Reibungspunkte oder Nutzungskonflikte sind dadurch sehr vermindert Eimsbüttel Seniorentreff LAB im Hamburg Haus x x Hamburg Haus positiv Eimsbüttel Seniorentreff Bürgerhaus Stellingen im Bürgerhaus Stellingen X x Bücherstube Bürgerhaus Stellingen positiv Eimsbüttel Seniorentreff Lenzsiedlung im Bürgerhaus Lenzsiedlung x Bürgerhaus Lenzsiedlung positiv Eimsbüttel Seniorentreff Seniorenbüro im ReeWie- Haus x ReeWie-Haus positiv Hamburg-Nord Seniorentreff Ev. Luth. Kirchen -gemeinde Alt-Barmbek X Barmbek Basch e.v. Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit sind positiv. Generationsübergreifende Begegnungen finden statt. Hamburg-Nord Seniorentreff AWO Barmbek- Süd X Barmbek Basch e.v. Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit sind positiv. Generationsübergreifende Begegnungen finden statt. Wandsbek Seniorentreff Jenfelder Straße Freie Kulturinitiative Jenfeld e.V. werden nicht erhoben Wandsbek Seniorentreff Alt-Rahlstedt Ev. Jugendzentrum werden nicht erhoben Wandsbek Seniorentreff Stapelfelder Straße Mütterberatungs - stelle Gesundheitsamt Wandsbek werden nicht erhoben Wandsbek Seniorentreff Herthastraße Haus der Jugend Bramfeld (Nachbargebäude ) werden nicht erhoben Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18600 5 Anlage 2 Bezirksamt Seniorentreff Anzahl der Wochenstunden der hauptamtlichen Leitung im Seniorentreff Aufgaben der hauptamtlichen Leitung Finanzierung aus der Pauschale Ja oder nein? Wenn ja, in welcher Höhe (Euro pro Jahr)? Finanzierung aus welcher Quelle, sofern keine Finanzierung aus der Pauschale Hamburg- Mitte Silbersack k.A. Organisation des Treffs Aus der Rahmenzu - weisung Hansaplatz k.A. Organisation des Treffs Aus der Rahmenzu - weisung Altona Seniorentreff am Holstenring Vollzeit Leitung, Programmplanung , Verwaltung nein Träger ASB Seniorentreff Düppelstrasse und Wedeler Landstrasse Rissen 12,5 12,5 Leitung, Programmplanung , Verwaltung nein Träger Seniorentreffs der Diakonie 12 Apostel Elbgaustrasse und Fischerhaus Stellenanteile der Diakone Leitung, Programmplanung , Verwaltung nein Träger Eimsbüttel Seniorentreff DRK 3 Zentrale Koordinierung in Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen Ja, anteilige Personalkosten in Höhe von 3.876,42 Rest vom Träger Eimsbüttel Seniorentreff KG Niendorf Nordwest k.A. Leitung in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Gruppenleitungen nein Träger Hamburg- Nord Begegnungsstätte Martinistraße „Leben im Alter“ Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Martinus. 19,25 Std. Organisatorische Tätigkeiten Administrative Tätigkeiten Gewinnung Gruppenleitungen und Besucherinnen und Besuchern Öffentlichkeitsarbeit Ansprechpartnerin Durchführung von Veranstaltungen Projekt „Leben im Alter“ Alsterbund Seniorentreff Dulsberg 4,5 Std. Siehe Aufzählung Begegnungsstätte 7.936,00 Drucksache 21/18600 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bezirksamt Seniorentreff Anzahl der Wochenstunden der hauptamtlichen Leitung im Seniorentreff Aufgaben der hauptamtlichen Leitung Finanzierung aus der Pauschale Ja oder nein? Wenn ja, in welcher Höhe (Euro pro Jahr)? Finanzierung aus welcher Quelle, sofern keine Finanzierung aus der Pauschale Martinistraße Kirchengemeinde Alt- Barmbek, ca. 15 Std. Siehe Aufzählung Begegnungsstätte Martinistraße 100,00 Kirchengemeinde Winterhude - Uhlenhorst, 5 Std. Siehe Aufzählung Begegnungsstätte Martinistraße 2.487,75 Seniorentreff Epiphanien 6,25 Std. Siehe Aufzählung Begegnungsstätte Martinistraße 708,50 Kirchengemein -de St. Gertrud 4 Std. Siehe Aufzählung Begegnungsstätte Martinistraße 3.010,00 Seniorentreff Langenhorn 6,5 Std. Siehe Aufzählung Begegnungsstätte Martinistraße 14.300 Wandsbek Bramfeld (ASB) 12 Trägerentscheidung Ja / Höhe wird vom Träger bestimmt Tonndorf (ASB) 12 Trägerentscheidung Ja / Höhe wird vom Träger bestimmt Volksdorf (DRK) 20 Trägerentscheidung Ja / Höhe wird vom Träger bestimmt Eilbek (Seniorenbüro ) 3,5 Trägerentscheidung Ja / Höhe wird vom Träger bestimmt Sasel (DRK) 21 Trägerentscheidung Ja / Höhe wird vom Träger bestimmt Poppenbüttel (DRK) 25 Trägerentscheidung Ja / Höhe wird vom Träger bestimmt Wandsbek- Kern (DW) 10 (Pastorin) Trägerentscheidung Ja / Höhe wird vom Träger bestimmt Steilshoop (DW) 15 Trägerentscheidung Ja / Höhe wird vom Träger bestimmt Bergedorf AWO Seniorentreff Lichtwarkhaus 6,7 Wochenstunden Koordination der ehrenamtlich Tätigen , Koordination der unterschiedlichen Angebote nein Quartiersfonds Bergedorf Seniorentreff ev. luth. Auferstehungs - 9,75 Wochenstunden Koordination der ehrenamtlich Tätigen , Koordination ja 1.191,56 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18600 7 Bezirksamt Seniorentreff Anzahl der Wochenstunden der hauptamtlichen Leitung im Seniorentreff Aufgaben der hauptamtlichen Leitung Finanzierung aus der Pauschale Ja oder nein? Wenn ja, in welcher Höhe (Euro pro Jahr)? Finanzierung aus welcher Quelle, sofern keine Finanzierung aus der Pauschale gemeinde Lohbrügge der unterschiedlichen Angebote Bergedorf Seniorentreff DRK Leuschnerstraße 12 Wochenstunden Koordination der ehrenamtlich Tätigen , Koordination der unterschiedlichen Angebote ja 3.780,00 Harburg Seniorentreff Bugenhagen Kirchengemeinde , 5,75 Std. Koordination, Durchführung vom offenen Treff und Gruppenangeboten, Öffentlichkeitsarbeit Ja, zu der Höhe kann aufgrund der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine Angabe gemacht werden Harburg Seniorentreff ev. Lutherische Kirchengemeinde , Kirchenhang 21 ca. 6 Std. Koordination, Durchführung vom offenen Treff und Gruppenangeboten, Öffentlichkeitsarbeit Nein Pastorengehalt , Kirchensteuern