BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18612 21. Wahlperiode 18.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 10.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Wasserschäden, defekte Liftanlage, gesperrte Tiefgaragen – Was ist los in den neuen Wohnungen an der Oliver-Lißy-Straße? Wie der Presse (https://amp.mopo.de/hamburg/polizei/mieter-aerger-inhamburg -gefangen-im-neubau--fahrstuhl-seit-wochen-kaputt-33267576) zu entnehmen war, hat ein heftiges Unwetter Ende August 2019 für massive Schäden an Gebäuden der öffentlich geförderten Neubauten am Hörgensweg /Oliver-Lißy-Straße 16 geführt. So kann etwa seit dem der Fahrstuhl nicht mehr genutzt werden und die Tiefgarage ist aufgrund von Wassereinbruch gesperrt. Der Vermieter Portus (https://www.portus-immobilien.de/) hat auf Mietminderungen und Beschwerden bisher nichts Konkretes unternommen. Zugleich werden aber an der Oliver-Lißy-Straße auch Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) von fördern & wohnen (f & w) betrieben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat setzt sich für den bestmöglichen Schutz von Mieterinnen und Mietern sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Konditionen und Mietpreisen ein. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnraum hat Hamburg im Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz Mindestanforderungen an Wohnraum in § 3 definiert. Hiervon umfasst sind die Bereitstellung genügender Heizungsmöglichkeiten , die Verhinderung einer dauernden Durchfeuchtung von Fußböden , Wänden oder Decken sowie die Einhaltung weiterer Mindeststandards. Zur Durchsetzung der Mindestanforderungen nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz stehen den Betroffenen die Wohnraumschutzdienststellen der Bezirksämter unterstützend zur Seite, welche bei Hinweisen auf wohnraumschutzrechtliche Verstöße aktiv werden, diese bekämpfen und versuchen ihnen bestmöglich für die Zukunft vorzubeugen. Soweit jedoch privatrechtliche Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis betroffen sind, können die Wohnraumschutzdienststellen gegenüber den Vermieterinnen und Vermietern aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres tätig werden. In derartigen Konstellationen müssen die Mietvertragsparteien ihre Rechte und Pflichten geltend machen und erforderlichenfalls ihre Durchsetzung auf dem ordentlichen Rechtsweg verfolgen. Daher haben die zuständigen Behörden von Schäden, Mängeln oder Konflikten im Rahmen eines privatrechtlichen Mietverhältnisses zwischen den Vertragsparteien regelmäßig keine Kenntnis. Durch das Starkregenereignis im August 2019 ist die Unterkunft mit der Perspektive Wohnen in der Oliver-Lißy-Straße im Fahrradkeller des Hauses Nummer 38 und in den Kellern des Hauses Nummer 40 betroffen. Im Lager von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sind einige Transportkartons durchweicht worden. Der Wassereinbruch konnte mit einem Wassersauger behoben werden. Die Fahrstühle in der Unterkunft waren nicht betroffen. Darüber hinaus ist den Bewohnerinnen und Bewohnern kein Schaden entstanden. Drucksache 21/18612 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei dem genannten Objekt am Hörgensweg/Oliver-Lißy-Straße 16 handelt es sich hingegen um Privateigentum. Aus einer Rückmeldung der Verwalterin vom 07. Oktober 2019 ging hervor, dass es aufgrund eines Starkregenereignisses bei Haus Nummer 16 der Oliver-Lißy-Straße zu einem Wasserschaden gekommen sei, der wesentliche Teile der Aufzugtechnik am Schachtsockel geschädigt habe. Die Reparatur sei umgehend veranlasst worden, jedoch komme es bei diesem Umfang des Reparaturbedarfs zu Lieferfristen, die nicht weiter verkürzt werden könnten. Es würde mit einer Instandsetzung innerhalb der kommenden ein bis zwei Wochen gerechnet. Es seien alle Maßnahmen ergriffen worden, um die Aufzugtechnik schnellstmöglich wieder in Betrieb zu setzen. Am 16. Oktober 2019 wurde der zuständigen Fachbehörde mitgeteilt , dass aktuell Maßnahmen umgesetzt würden, um einen provisorischen Aufzugbetrieb zu gewährleisten. Da nach der Erkenntnislage jedenfalls Vorgaben des Wohnraumschutzes, der Förderauflagen oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften in den gegenständlichen Sachverhalten nicht berührt sind, stehen den zuständigen Behörden keine gesetzlich vorgesehenen Mittel zur weitergehenden Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung. Ihnen steht es jedoch frei, sich bei Bedarf an die rechtsberatenden Stellen oder Berufsträger zu wenden und erforderlichenfalls ihre Forderungen mit zivilrechtlichen Mitteln zu verfolgen. Im Übrigen ergeben sich die Anforderungen an geförderten Wohnraum und Tiefgaragenstellplätze sowie die Bedingungen ihrer Vermietung aus den allgemeinen Förderbedingungen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche konkreten Schäden sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, die durch das Unwetter Ende August entstanden sind? a. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, durch welche konkreten Schäden je welche Häuser der Wohnanlage genau betroffen sind? Wenn ja, welche? Bitte Hausnummern angeben. b. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, in welchem Maß die gelagerten Gegenstände im Keller betroffen sind? Inwiefern werden die Mieter/-innen diesbezüglich entschädigt ? c. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, wie viele Mieter/-innen in insgesamt wie vielen Wohneinheiten betroffen sind? d. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, wie hoch die geschätzten Gesamtkosten der entstandenen Schäden zum jetzigen Zeitpunkt (Stichtag 09. Oktober 2019) sind? e. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, welche konkreten Maßnahmen bisher (Stichtag 09. Oktober 2019) unternommen wurden, um die entstandenen Schäden zu beheben? f. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, welche weiteren Maßnahmen je wann (bitte Zeitschiene angeben) geplant sind? g. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, wann und wie die Mieter/-innen über die geplanten Maßnahmen informiert wurden beziehungsweise werden? h. Ist dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, wie viele Mietparteien aufgrund von Mängeln an der Mietvertragssache Mietminderungen angemeldet beziehungsweise bereits die Miete gemindert haben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18612 3 2. Wie viele Mieter/-innen sind bekannt, die aufgrund eingeschränkter Mobilität auf einen Fahrstuhl angewiesen sind? a. Ist bekannt, in welchen Stockwerken die betroffenen Mietparteien jeweils wohnen? b. Ist bekannt, welche Maßnahmen bisher unternommen wurden, damit auch immobile Mieter/-innen selbstständig das Haus verlassen können? 3. Wie viele Tiefgaragenplätze stehen in den durch die Schäden beeinträchtigten Tiefgaragen normalerweise insgesamt zur Verfügung? a. Ist bekannt, wie viele der zu Verfügung stehenden Tiefgaragenplätze aktuell (Stichtag 09. Oktober 2019) vermietet sind? b. Wie viele der insgesamt zur Verfügung stehenden Tiefgaragenplätze können aktuell nicht genutzt werden? c. Wie hoch ist die Miete je Stellplatz? d. Ist bekannt, ob den betroffenen Mietern/-innen unaufgefordert die Mietkosten für die angemieteten Stellplätze erlassen werden? Falls nein, warum nicht? 4. Inwieweit sind auch die von fördern & wohnen betriebenen UPW an der Oliver-Lißy-Straße betroffen? Wenn ja, bitte für diese Unterkünfte ebenfalls die Fragen 1. bis 3. – soweit zutreffend – beantworten. Siehe Vorbemerkung.