BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18613 21. Wahlperiode 18.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Freie und Hundestadt Hamburg – Ist-Stand und Entwicklung im laufenden Jahr 2019 Ich frage den Senat: 1. Wie viele registrierte Hunde gibt es aktuell in Hamburg? (Bitte zusätzlich nach Rassen und Stadtteilen aufschlüsseln.) Wie viele dieser Hunde sind hundesteuerpflichtig? Die fortlaufenden Daten zu den registrierten Hunden erhält die zuständige Behörde für das jeweils vergangene Jahr innerhalb des 1. Quartals des Folgejahres. Belastbare Zahlen und Aktualisierungen für das laufende, noch nicht abgeschlossene Jahr liegen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Hinsichtlich Anzahl und Aufschlüsselung nach Rassen und Stadtteilen siehe Drs. 21/16067. Im Rahmen der Erhebung der Hundesteuer werden Steuerkonten für die Hundehalter als maßgebliche Steuerpflichtige geführt. Die Anzahl der Hunde, für die Hundesteuer entrichtet wird, kann davon abweichen und wird statistisch nicht erfasst. 2. Wie hat sich die Zahl der in Hamburg registrierten Hunde seit dem 01.01.2019 entwickelt? Bitte für Hamburg gesamt und für die einzelnen Bezirke angeben. Siehe Drs. 21/16067. 3. Für wie viele Hundehalter in Hamburg werden aktuell Steuerkonten geführt? Aktuell werden in Hamburg für 51 794 Hundehalter Steuerkonten geführt. 4. Wie hat sich die Zahl der für Hamburger Hundehalter geführten Steuerkonten seit dem 01.01.2019 entwickelt? Zum 01.01.2019 wurden in Hamburg für 50 818 Hundehalter Steuerkonten geführt. 5. Wie viele Beißvorfälle durch Hunde hat es seit dem 01.01.2019 gegeben ? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. a) Um wie viele verschiedene Tiere von einer Rasse hat es sich bei den Beißvorfällen gehandelt? b) Inwieweit haben sich die Beißvorfälle im öffentlichen oder privaten Raum ereignet? c) Welche Ursachen und Folgen der Beißvorfälle sind jeweils aktenkundig geworden? Drucksache 21/18613 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Beißvorfälle werden in der Hamburger Statistik gemäß § 26 Hundegesetz (Hunde G) über Beißvorfälle nach Aufbereitung der im Februar eines jeden Jahres aus den im Hunderegister bereitgestellten Daten unter http://www.hamburg.de/hundegesetz/ veröffentlicht. Für das Jahr 2019 ist die Veröffentlichung für das 1. Quartal 2020 zu erwarten und kann dann – wie auch für die Vorjahre – auf der oben genannten Webseite eingesehen werden. 6. Wie viele Hundeauslaufflächen nach § 8 Absatz 3 HundeG gibt es aktuell in Hamburg? Bitte nach Bezirken und Standorten detailliert auflisten und dabei die Größe der Hundeauslaufflächen in Quadratmeter mit angeben. 7. Wie viel Quadratmeter umfasst aktuell jeweils die Summe aller Hundeauslaufflächen nach § 8 Absatz 3 HundeG in den Bezirken? Bitte für jeden Bezirk einzeln ausweisen. Siehe Drs. 21/16067. 8. Erachten die zuständigen Bezirksämter die aktuelle Gesamtfläche der Hundeauslaufzonen in ihren Bezirken als ausreichend? Ja. Trotzdem bemühen sich die Bezirksämter, bedarfsgerecht auf Wünsche nach weiteren Hundeauslaufzonen zu reagieren; im Übrigen siehe Drs. 21/16067 sowie Antwort zu 12. 9. Welche Hundeauslaufzonen wurden seit dem 01.01.2019 entweder neu eingerichtet oder aufgehoben? Bitte den Standort und die Quadratmeterzahl der jeweiligen Fläche angeben. Im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte wurde an der Billhorner Brückenstraße/ Sieldeich (Veddel) eine Fläche mit circa 1 900 m² neu eingerichtet. In Altona wurde die Hundeauslaufzone am Vorhornweg von circa 16 000 m² auf 9 500 m² verkleinert. In Bergedorf ist die Hundeauslauffläche Binnenfeldredder mit 10 000 m² entfallen und gleichzeitig die Hundeauslauffläche Habermannstraße östlich mit 11 000 m² neu ausgewiesen worden. 10. Plant der Senat beziehungsweise planen die zuständigen Behörden und/oder die Bezirksämter die Ausweisung weiterer Hundeauslaufzonen ? Wenn ja, zu wann und um welche Flächen mit welcher Quadratmeterzahl handelt es sich jeweils? Siehe Drs. 21/16067. 11. Gibt es Bestrebungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden und/oder der Bezirksämter, nach § 8 Absatz 3 HundeG ausgewiesene Flächen, die durch § 246 BauGB und Bebauungsplanverfahren bebaut werden sollen, zu ersetzen? Wenn ja, um welche Flächen handelt es sich? Dies wird im Einzelfall durch die Bezirksämter entschieden. Ziel ist es, betroffene Flächen zu ersetzen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16067. 12. Wird die in der Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen unter 3.2 angeführte Zwei-Kilometer-Umkreisregel in allen Bezirken erfüllt? Wenn nein, wo genau nicht? In Bergedorf wird die Umkreisregel nur im Bereich der Vier- und Marschlande nicht erfüllt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18613 3 In Harburg wird die Zwei-Kilometer-Umkreisregelung nicht durchgängig erfüllt (ländliche und landwirtschaftlich genutzte Außenbereiche in Süderelbe). Allerdings befindet sich den bebauten Ortsteilen (auch in Süderelbe) nahezu ausnahmslos eine Hundeauslauffläche im Zwei-Kilometer-Bereich. Unter Zugrundelegung der Zwei-Kilometer-Umkreisregel nach der Globalrichtlinie bestehen im Bezirk Wandsbek wenige formal nicht abgedeckte Bereiche (in Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt und im südlichen Bereich von Rahlstedt). Diese Bereiche am Rande der Stadt befinden sich im unmittelbaren Freiraumbezug, sodass ein Handlungsbedarf dort nicht besteht. In allen anderen Bezirken wird die Regel erfüllt. Im Übrigen siehe Drs. 21/4717.