BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18615 21. Wahlperiode 18.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 10.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Verfügt die Stadt neben der Boxsporthalle Hamburg im Braamkamp noch über andere Trainingsmöglichkeiten für diese Sportart? Die städtische Boxsporthalle Hamburg im Braamkamp 1 bietet für das Training der Sportler, aber auch für Wettkämpfe mit Zuschauern einen passenden Rahmen. Allerdings ist mehreren Medienberichten zu entnehmen, dass es beim Hamburger Amateur-Box-Verband (HABV) neben dem Verdacht des Missbrauchs Schutzbefohlener auch Beschwerden über frauenfeindliche Äußerungen gab. Bereits Ende 2017 kam es zum Ausschluss jener Vorstandsmitglieder aus dem Verein, die den klagenden Frauen Gehör geschenkt hatten. Inzwischen haben diese einen eigenen Verein gegründet. Allerdings weist der neue Verein darauf hin, dass ein Training in der Boxsporthalle Hamburg für einige seiner Mitglieder aufgrund der Vorfälle der nahen Vergangenheit nicht angstfrei möglich sei. Da ein Nebeneinander der beiden Vereine offenbar nicht möglich ist, stellt sich die Frage, wie es nun weitergeht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist zuletzt im September 2019 über eine mögliche Problematik bei der Nutzung der Sporthalle Braamkamp durch Sportlerinnen und Sportler informiert worden. Derzeit wird der Sachverhalt geprüft. Dem Hamburger Sportbund (HSB) liegt bislang kein Antrag eines neu gegründeten Boxverbandes auf Aufnahme in den HSB vor. Eine Mitgliedschaft im HSB ist jedoch Voraussetzung für die bevorzugte Vergabe von Hallenzeiten. Über einen möglichen Bedarf an zusätzlichen Nutzungszeiten für Training und Wettkämpfe ist der zuständigen Behörde nichts bekannt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des HSB wie folgt: 1. Wann hat die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sich jeweils mit der Problematik befasst? 2. Welche Maßnahmen wurden durch die BIS ergriffen, um das Problem zu lösen? Siehe Vorbemerkung. 3. Inwieweit ist die für Frauenrechte zuständige Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung in den Fall involviert? Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung ist hierzu neben der BIS angeschrieben worden und wird durch die BIS über den weiteren Verlauf informiert. Drucksache 21/18615 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wurde geprüft, ob die BIS dem Verein andere zentral gelegene Räumlichkeiten für sein Training und die Austragung von Wettbewerben mit einer gewissen Anzahl an Zuschauern anbieten kann? Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 5. Hat die BIS dem neuen Verein die Bereitstellung und Nutzung anderer Räumlichkeiten für Training und die Austragung von Wettbewerben angeboten? Wenn ja, wann welche? Wenn nein, warum nicht? 6. Gibt es Räumlichkeiten, die nach gewissen Umbaumaßnahmen für die Nutzung durch den Verein infrage kommen? Wenn ja, welche unter welchen Voraussetzungen? Wenn nein, warum nicht? In Hamburg bieten viele Sportvereine und weitere Anbieter die Möglichkeit, Boxsport zu betreiben. Dementsprechend steht über die Boxsporthalle Hamburg hinaus eine Vielzahl entsprechender Hallen und Einrichtungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.