BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18616 21. Wahlperiode 18.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 10.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Verlust von Waffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen der Hamburger Polizei In jüngster Zeit ist im benachbarten Niedersachsen infolge mehrerer Anfragen und Presseberichterstattungen bekannt geworden, dass bei der Polizei Niedersachsen in den vergangenen Jahren wiederholt Waffen, Munition und andere Ausrüstungsgegenstände wie Schlagstöcke oder Reizgassprays, aber auch Tablets und Diensthandys verloren gegangen sind. Fraglich ist, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß derartige Vorfälle auch in Hamburg geschehen sind und wie damit umgegangen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei benötigt zu ihrer Aufgabenwahrnehmung eine Vielzahl von Ausrüstungsgegenständen , darunter auch Waffen und andere sicherheitssensible Gegenstände. Alle Bediensteten sind auf die Notwendigkeit besonderer Sorgfalt im Umgang mit dieser Ausrüstung zur Vermeidung von Verlust besonders hingewiesen. Dennoch sind in oft unübersichtlichen und dynamischen Einsatzsituationen Verluste von Ausrüstungsgegenständen nicht ganz zu vermeiden. Für diese Fälle sind entsprechende Verfahren für Verlustmeldungen und zum Beispiel für Digitalfunkgeräte für deren Ferndeaktivierung festgelegt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Waffen welcher Art und Bestände an Munition sind in den einzelnen Bereichen der Hamburger Polizei in den Jahren 2016 bis 2019 (Stand 30.06.2019) verloren gegangen? 2. Wie konnte es jeweils zum Verlust kommen? 3. Zu welchen Konsequenzen dienstrechtlicher und organisatorischer Art führten diese Verluste jeweils? 4. Welche anderen Ausrüstungsgegenstände wie Schlagstöcke, Reizgassprays , Helme, Schutzwesten, andere Kleidungsstücke oder Schutzschilde , aber auch dienstliche Gegenstände im weiteren Sinne wie Tablets , Laptops, Kameras, Taschenlampen oder Handys sind in den einzelnen Bereichen der Hamburger Polizei in den Jahren 2016 bis 2019 verloren gegangen? 5. Wie viele dieser Gegenstände sind gestohlen oder auf welche Weise anderweitig verlustig gegangen? 6. Welche Kosten für die Wiederbeschaffung sind in den einzelnen Bereichen im oben genannten Zeitraum entstanden? Drucksache 21/18616 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. In welchem Maße stellten Verluste im Sinne der Fragen 1. und 4. sicherheitsrelevante Gefahren dar? Mit Stichtag 14. Oktober 2019 sind die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Waffen, Munition und sonstige Ausrüstungsgegenstände seit 2016 im Sinne der Fragestellung dauerhaft verlustig gegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Polizei Hamburg pro Jahr beispielsweise rund 1,891 Millionen Einsatzpatronen 9x19mm bei Einsatztrainings verschießt. Rubrik Gegenstand Anzahl Wiederbeschaffungskosten Munition Einsatzpatrone 9x19 mm 8 3,84 € Waffe Einsatzstock 10 1 001,30 € Ausrüstungsgegenstand Ballistische Unterziehschutzweste 3 1 142,40 € Windows-Phone Lumia 650 3 Keine, da nicht ersetzt. (Anschaffungs-wert: ca. 350,00 € pro Stück) Dienstlicher Gegenstand Digitalfunkgerät inkl. BOS- Sicherheitskarte 27 Nicht genau bezifferbar; im Übrigen s. Drs. 21/17958. Ob und inwieweit Verluste im Sinne der Fragestellungen sicherheitsrelevante Gefahren darstellen, orientiert sich stets am jeweiligen Einzelfall. Für eine Einzelauskunft im Sinne der Fragestellungen zu den Sachverhalten, die den einzelnen Verlusten zugrunde liegen, wäre eine händische Durchsicht aller bei der für die Beschaffung zuständigen Dienstelle der Organisationseinheit Verwaltung und Technik (VT 2 – Logistik) in Frage kommenden Akten des erfragten Zeitraums erforderlich . Die Auswertung von mehreren Tausend Akten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Verluste führten zu keinen Konsequenzen dienstrechtlicher und organisatorischer Art. 8. Welche Vorkehrungen und Maßnahmen wurden gegebenenfalls im vorgenannten Zeitraum seitens der zuständigen Behörde ergriffen, um Verlusten und insbesondere Diebstahl vorzubeugen? Alle Polizeibediensteten werden im Rahmen der Einstellung für den Umgang mit Führungs - und Einsatzmitteln (FEM) dienstverpflichtet. Die derzeitigen Vorschriften und Verfahrensweisen im Umgang mit FEM und sonstigen Ausrüstungsgegenständen werden als ausreichend betrachtet. Im Übrigen siehe Drs. 21/17958.