BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18624 21. Wahlperiode 18.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 10.10.19 und Antwort des Senats Betr.: „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ – Wie ist der derzeitige Stand? Am 20. Januar 2016 wurde der Senat mit der von der Bürgerschaft beschlossenen Drs. 21/2770 ersucht, den Aufbau eines „Hamburger Innovations- Wachstumsfonds“ zu prüfen und konzeptionelle Überlegungen zu dessen Umsetzung anzustellen. Geplant ist ein Fondsvolumen von bis zu 100 Millionen Euro in Form von Eigenkapital, Bürgschaften oder Darlehensmitteln. Bis Ende Juni 2016 sollte die zuständige Stelle ein Konzept hierfür erarbeiten. Mit mehr als einem Jahr Verzögerung wurde im September 2017 ein Prüfbericht im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien besprochen werden . Seit 2019 gibt es nun ein Management für den neuen Fonds. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlagen von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand beim Hamburger Innovations-Wachstumsfonds ? a. Welche Maßnahmen sind bisher abgeschlossen worden? Mit Neuhaus Partners wurde auf Basis eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens ein erfahrener privater Fondsmanager zur Steuerung des Hamburger Innovations- Wachstumsfonds (HIWF) ausgewählt. Dieser hat inzwischen die weiteren notwendigen inhaltlichen und rechtlichen Grundlagen für die Fondserrichtung geschaffen und befindet sich derzeit im Fundraising. b. Auf welchem Stand befindet sich der Gesellschaftsvertrag? Der Gesellschaftsvertrag, das sogenannte Limited Partner Agreement (LPA) ist erstellt und abgestimmt worden und kann unterzeichnet werden, sobald die Investoren für das sogenannte First Closing feststehen. c. Wie weit sind die rechtlichen Strukturen und welche Probleme gibt es gegebenenfalls? Die notwendigen rechtlichen Strukturen sind geschaffen bzw. vorbereitet worden. d. Inwieweit ist eine Anmeldung bei der BAFIN erfolgt? Wenn nein, warum nicht und wann ist diese geplant? Das Fondsmanagement hat im Juli 2019 erfolgreich die Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwirkt. Drucksache 21/18624 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Bewerberteams gab es bei der Ausschreibung? Siehe Drs. 21/16044. 3. Hat das Fundraising begonnen? a. Wenn nein, warum bisher nicht und welche vorbereitenden Maßnahmen müssen dazu noch abgeschlossen werden? b. Wie viele verbindliche Investitionszusagen in welcher Höhe hat das Managementteam bisher erhalten? c. Was wurde bisher unternommen, um potenzielle Fondsinvestoren anzusprechen? d. Wie ist der Zeitplan für das Fundraising? e. Bleibt es bei dem erwarteten „First Closing“ und damit der Möglichkeit der Aufnahme von Investitionstätigkeiten für das 4. Quartal 2019 mit einem Volumen von 35 Millionen Euro? Wenn nein, welche Abweichungen gibt es? f. Gibt es Abweichungen für das geplante „Final Closing“ zum Ende des Jahres 2020? Ja. Das Fondsmanagement führt hierzu Gespräche mit potenziellen Investoren, deren Inhalt vertraulich ist, um den Erfolg des Fundraising nicht zu gefährden. Im Übrigen siehe Drs. 21/16044 und Antworten zu 1. Insofern sind die entsprechenden Verfahren noch nicht abgeschlossen. 4. Wird der vom Senat vorgegebene Zeitplan eingehalten? a. Gibt es Abweichungen zu dem in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 26.09.2017 vorgelegten Zeitplan ? b. Wenn ja, welche, warum und mit welchen Auswirkungen? c. Welche weiteren Maßnahmen sind noch im Jahr 2019 und weiter im Jahr 2020 geplant? Siehe Drs. 21/16044.