BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18631 21. Wahlperiode 18.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 10.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Verfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste (IX) In Fortsetzung unserer Schriftlichen Kleinen Anfragen und der Großen Anfrage Drs. 21/12897 fragen wir den Senat: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete im Rahmen des G20-Gipfels und der Gipfelproteste, denen strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizeibedienstete zugrunde liegen, gibt es mit dem Stand vom 01.10.2019 insgesamt (falls eine Stichtagauswertung nicht möglich ist, bitte mit Stand der Beantwortung der Anfrage)? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Amts wegen, wie viele aufgrund von Anzeigen von Hinweisgebern, die sich direkt an das DIE wendeten , wie viele durch Hinweise an die SoKo „Schwarzer Block“, wie viele aufgrund von Anzeigen von Polizeibediensteten und wie viele aufgrund von Selbstanzeigen eingeleitet? Bitte die Tabelle aus Drs. 21/16755 entsprechend aktualisieren. 3. Von wie vielen Geschädigten geht das DIE im Rahmen der Ermittlungen a. wegen des Verdachts der Körperverletzung, b. wegen der übrigen Delikte aktuell aus? Aus den aktuellen, zum 11. Oktober 2019 abgefragten Daten haben sich keine Änderungen gegenüber Drs. 21/16755 ergeben. 4. Wie viele der Geschädigten im Rahmen der Ermittlungen a. wegen des Verdachts der Körperverletzung, b. wegen der übrigen Delikte konnten aktuell noch nicht identifiziert werden? Mit Stand 14. Oktober 2019 ist derzeit in den Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt die Identität von 61 Geschädigten nicht bekannt. Im Übrigen siehe Drs. 21/16755. 5. Wie viele der vom DIE beziehungsweise der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibedienstete geführten Ermittlungsverfahren wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt eingestellt, weil der/die Tatverdächtige nicht identifiziert werden konnte? Drucksache 21/18631 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie viele der vom DIE beziehungsweise der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibedienstete geführten Ermittlungsverfahren wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen eingestellt? Bitte die Tabelle aus Drs. 21/16755 entsprechend aktualisieren und ergänzen. 7. In wie vielen der nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellten Verfahren wurde der/die Beschuldigte nicht ermittelt? In Fortführung der Tabelle in Drs. 21/16755 werden folgende weitere Verfahrenseinstellungen mitgeteilt: Aktenzeichen Tatvorwurf Verfahrenserledigung nach § 170 Abs. 2 StPO 7320 Js 2 17 Körperverletzung im Amt Einst. § 170 II StPO, sonstiges Verfahrenshindernis, soweit nicht gemäß § 20 StGB pp. 7320 Js 3 19 Körperverletzung im Amt Einst. § 170 II StPO, kein hinreichender Tatverdacht 7320 Js 4 19 Körperverletzung im Amt Einst. § 170 II StPO, Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 7320 Js 6 17 Körperverletzung im Amt Einst. § 170 II StPO, Rechtfertigungsgründe oder Schuldausschließungsgründe sind gegeben 7320 Js 11 18 Körperverletzung im Amt Einst. § 170 II StPO, Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 7320 Js 35 18 Körperverletzung im Amt Einst. § 170 II StPO, Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 7320 Js 46 17 Nötigung Einst. § 170 II StPO, Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar 7320 Js 65 17 Körperverletzung im Amt Einst. § 170 II StPO, Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht nachweisbar In 54 der bislang gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellten Verfahren wurden die Beschuldigten eines Tatvorwurfs nicht ermittelt. Im Übrigen siehe Drs. 21/16755. 8. Sind im Falle der Einstellungen nach § 170 Absatz 2 StPO Einstellungsmitteilungen an die Beschuldigten versandt worden? a. Wenn ja, wie viele? b. Wenn nein, warum nicht? 9. Sind im Falle der Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO Einstellungsmitteilungen an die Geschädigten versandt worden? a. Wenn ja, wie viele? b. Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/14624. 10. Haben Geschädigte bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Möglichkeit des § 172 StPO Gebrauch gemacht? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis? Siehe Drs. 21/16755. 11. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete haben bis zum aktuellen Zeitpunkt zu einer Anklage oder einem Strafbefehl geführt und wie ist der jeweilige Verfahrensstand? Siehe Drs. 21/15665. Es wurde ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.