BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18633 21. Wahlperiode 18.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 10.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung der Justiz – Gerichtsvollzieherwesen, quo vadis? Nachdem die Zwangsvollstreckung in Hamburg jahrelang kurz vor dem Kollaps stand und die Gerichtsvollzieher unter der Arbeitslast fast zusammenbrachen , trat im Mai 2019 durch die Vollbesetzung erfreulicherweise eine Entspannung der Lage ein. Der Justizsenator verkündete auf einer Pressekonferenz , dass die Trendwende geschafft sei. Dies war längst überfällig und ein Schritt in die richtige Richtung, um die Arbeitsbedingungen der Gerichtsvollzieher zu verbessern; darüber hinaus war es zwingend notwendig, um eine zeitnahe Zwangsvollstreckung in Hamburg zu ermöglichen und die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates zu sichern. Wie sich aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/17324 ergibt, werden bis zum Jahr 2026 jedoch 15 Gerichtsvollzieher pensioniert, allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2019 quittierten drei Gerichtsvollzieher ihren Dienst vorzeitig – trotz der mit dem Haushalt 2019/ 2020 eingerichteten Vertretungsstellen sowie der 33 Stellenehebungen zur schnelleren Beförderung. Pensionierungen, vorzeitige Abgänge und temporäre Ausfälle durch beispielsweise Elternzeiten erfordern es, regelmäßig genügend qualifizierte Nachwuchskräfte auszubilden. „Mit dem ausgewogeneren individuellen Arbeitsaufkommen sowie der Möglichkeit für externe Bewerber, in die GVZ- Ausbildung einzusteigen, sind bereits wichtige Schritte zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung erfolgt“, teilte der Senat in der Drs. 21/13057 mit. Dazu muss noch mehr für die Attraktivität dieses Berufs getan werden, der nicht nur umfassende Fachkenntnisse, ein hohes Maß an Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Verhandlungsgeschick, sondern auch „ein hartes Fell“ erfordert: immer wieder sind Gerichtsvollzieher Beleidigungen und Bedrohungen ausgesetzt. Der Landesrechnungshof Brandenburg hat aus diesem Grund zu Beginn des Jahres einen umfangreichen Bericht vorgelegt. Fazit: Die Gerichtsvollzieher sollten höher eingestuft werden und mehr verdienen. „Wir regen an zu prüfen , ob Gerichtsvollzieher nicht künftig Beamte des gehobenen Dienstes sein sollten“, sagte der Präsident des Landesrechnungshofes, Christoph Weiser (https://www.pnn.de/brandenburg/rechnungshof-fordert-mehr-gehalt-fuergerichtsvollzieher /23857512.html). Baden-Württemberg hat die Ausbildung seines Gerichtsvollzieher-Nachwuchses bereits komplett auf ein Bachelorstudium umgestellt, weitere Bundesländer ziehen das in Erwägung. Drucksache 21/18633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Stellen für Gerichtsvollzieher gibt es aktuell an den einzelnen Amtsgerichten und wie viele davon sind jeweils besetzt? Bitte zum Stichtag 1. Oktober 2019 angeben. 2. Wie viele Gerichtsvollzieherbezirke sind an jeweils welchem Amtsgericht gegebenenfalls aktuell aus welchen Gründen unbesetzt? 3. Wie viele Gerichtsvollzieherbezirke müssen gegebenenfalls seit wann jeweils aus welchen Gründen vertreten werden? Daten zum Stichtag 01.10.2019 Planstellen Besetzte Planstellen Anzahl der besetzten Bezirke AG Altona 11 11 11 AG Barmbek 14 14 14 AG Bergedorf 6 6 6 AG Blankenese 3 3 3 AG Hamburg(-Mitte) 22 21,5 21,5 AG Harburg 16 15 15 AG St. Georg 19 19 19 Wandsbek 11 10 10 Zwischensumme 102 99,5 99,5 Gerichtsvollziehervertretungen aller Bezirke 5 1 0 Gesamt 107 100,5 99,5 Zurzeit werden zweieinhalb Bezirke aufgrund von Vakanzen vertreten. Ursache für Vakanzen sind Elternzeiten und generell nicht besetzte Stellen. Aufgrund der geringen Personenzahl können aus datenschutzrechtlichen Gründen hierzu keine weiteren Angaben gemacht werden. Ansonsten würde die Gefahr drohen, dass die Bediensteten identifiziert werden könnten. 4. Wie viele Gerichtsvollzieher/innen befanden sich seit dem Jahr 2017 jährlich für jeweils welchen Zeitraum in Mutterschutz/Elternzeit? Die Frage kann aufgrund der niedrigen Zahl der Betroffenen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden, da Informationen ansonsten einzelnen Personen zugeordnet werden könnten. 5. Wie viele Langzeiterkrankungen (über 75 Tage) gab es bislang insgesamt im Jahr 2019? Bitte pro Amtsgericht darstellen. Aufgrund der geringen Personenzahl können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu dieser Frage gemacht werden. Ansonsten würde die Gefahr drohen , dass die Bediensteten identifiziert werden könnten. Im Übrigen handelt es sich bei den Angaben um Gesundheitsdaten, die nach der Datenschutzgrundverordnung einem besonderen Schutz unterliegen. 6. Wie viele Überlastungsanzeigen von Gerichtsvollziehern gab es insgesamt im bislang im Jahr 2019? Bitte pro Amtsgericht und gesamt darstellen . Mit Stand 14.10.2019 liegen keine Überlastungsanzeigen für 2019 vor. 7. Wie viele Beschwerden aufgrund zu langer Verfahrensdauern der Zwangsvollstreckung von Gläubigern beziehungsweise Verfahrensbevollmächtigten gab es bislang im Jahr 2019? Bitte pro Amtsgericht und gesamt darstellen. Amtsgerichte Dienstaufsichtsbeschwerden 2019 (Stand 14.10.2019) Altona 8 Barmbek 2 Bergedorf 0 Blankenese 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18633 3 Hamburg(-Mitte) 5 Harburg 11 St. Georg 40 Wandsbek 15 Gesamt 82 8. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Gerichtsvollzieher im 2. und 3. Quartal 2019 an den einzelnen Amtsgerichten und insgesamt entwickelt ? Bitte pro Amtsgericht und insgesamt darstellen. Belastungssituation Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher 2. und 3. Quartal nach neuem Bemessungssystem Stichtag 11.10.2019 2. Quartal 2019 III. Quartal 2019 (31.08.2019) Amtsgericht Ist-Besetzung Bedarf Belastung in % Ist-Besetzung Bedarf Belastung in % Altona 10,25 9,78 95,41 10,82 9,94 91,87 Barmbek 13,33 12,78 95,87 12 13,70 114,17 Bergedorf 5,67 6,64 117,11 6 6,66 111,00 Blankenese 3 3,11 103,67 3 3,23 107,67 Hamburg(-Mitte) 19,83 24,03 121,18 20,5 24,61 120,05 Harburg 15,33 17,21 112,26 15 17,27 115,13 St. Georg 19 20,71 109,00 19 20,82 109,58 Wandsbek 10,67 9,96 93,35 10 10,29 102,90 Gesamt 97,08 104,22 107,35 96,32 106,52 110,59 Das Bemessungssystem arbeitet unterjährig mit Jahresdurchschnittswerten, denen noch nicht bereinigte Fallzahlen zugrunde liegen. Die Bereinigung der Fallzahlen wird zum Jahresende vorgenommen. Die Bereinigung 2018 führte beispielsweise zu einer Entlastung von 3,88 Pensen (circa 3,9 Prozent). Ein Pensum ist die Jahresarbeitsmenge einer Vollzeitkraft. Eine Bereinigung der Fallzahlen wird insbesondere erforderlich, wenn die Bearbeitung eines Verfahrens von mehreren Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern durchgeführt wird. Darüber hinaus führte die Neuverhandlung über Abnahme zusätzlicher Zustellungen im Rahmen von vorläufigen Zahlungsverboten (VZV) zu einer Steigerung des Bedarfs um circa drei Pensen. Die Bemessung dieser Zustellungsart wird derzeit evaluiert. Hiervon ist besonders der Bereich Amtsgericht Hamburg(-Mitte) betroffen. 9. Wie hat sich die durchschnittliche Fehlzeitenquote an den einzelnen Amtsgerichten monatlich im ersten Halbjahr 2019 entwickelt? Vollkraftbereinigte krankheitsbedingte Fehlzeitenquote der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Amtsgericht Januar 2019 Februar 2019 März 2019 April 2019 Mai 2019 Juni 2019 1. Halbjahr 2019 Altona 9,5 % 16,8 % 13,0 % 9,1 % 0,4 % 0,5 % 8,4 % Barmbek 0,0 % 0,0 % 0,0 % 1,3 % 3,6 % 2,6 % 1,2 % Bergedorf 3,0 % 0,0 % 0,0 % 0,8 % 0,0 % 0,0 % 0,7 % Blankenese *** *** *** *** *** *** *** Harburg 3,1 % 0,6 % 0,0 % 0,6 % 1,5 % 0,0 % 1,0 % Hamburg(-Mitte) 9,3 % 7,7 % 5,9 % 5,1 % 6,1 % 4,8 % 6,6 % St.Georg 0,3 % 0,0 % 4,2 % 1,4 % 0,0 % 0,6 % 1,1 % Wandsbek 20,2 % 6,4 % 1,4 % 4,0 % 11,0 % 10,0 % 9,1 % Gesamt 7,1 % 5,3 % 4,7 % 4,1 % 3,2 % 2,6 % 4,6 % *** Das System zur Ermittlung der Fehlzeiten weist keine Werte aus, wenn die ausgewertete Gruppe fünf Personen nicht übersteigt. 10. Wie hat sich die Anzahl der offenen Verfahren zum Stand 30. September 2019 entwickelt? Bitte pro Amtsgericht und insgesamt darstellen. Amtsgericht Offene Verfahren, Stand 31.08.2019* Altona 1 951 Barmbek 3 853 Bergedorf 1 578 Blankenese 754 Drucksache 21/18633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Amtsgericht Offene Verfahren, Stand 31.08.2019* Hamburg(-Mitte) 4 472 Harburg 3 889 St. Georg 5 424 Wandsbek 3 518 Gesamt 25 439 * Die Daten für den 30.9.2019 liegen noch nicht vor. 11. Wie viele Anwärter befinden sich aktuell in der Ausbildung und wann werden sie diese jeweils voraussichtlich abschließen? Wie viele davon sind Seiteneinsteiger? Derzeit befinden sich acht Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildung. Ein Anwärter beendet die Ausbildung Ende April 2020. Sieben Anwärterinnen und Anwärter beenden die Ausbildung im April 2021. 12. Finden weiterhin Einführungskurse für Seiteneinsteiger statt? Falls nein, seit wann aus welchen Gründen nicht mehr und zu welchen Konsequenzen führt dies? Es finden weiterhin Einführungskurse für Seiteneinsteiger statt. 13. Wie viele Anwärter haben seit dem Jahr 2017 jeweils jährlich die Ausbildung aus welchen Gründen abgebrochen? Ein Anwärter hat die Ausbildung abgebrochen. Vonseiten der Anwärterinnen und Anwärter muss zu einem Abbruch der Ausbildung keine Erklärung abgegeben werden , weshalb hierzu keine Angabe möglich ist. 14. Wie hat sich die Anzahl der Bewerber/-innen für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher seit dem Jahre 2017 jährlich entwickelt? a. Wie viele bewarben sich von intern, wie viele von extern? 2017 gab es fünf interne Bewerberinnen und Bewerber und keine externen. 2018 gab es sieben interne und 22 externe Bewerberinnen und Bewerber. 2019 gab es acht interne und keine externen Bewerberinnen und Bewerber. b. Wie viele von ihnen kamen aus den umliegenden Bundesländern? Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. 15. Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung der Anwärter? Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten aktuell eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 2 044 Euro monatlich. 16. Wie gestaltet sich die praktische Ausbildung der Anwärter? Erhalten die Ausbilder für diese zusätzliche Tätigkeit eine Zulage? Falls nein, weshalb nicht? Die Anwärterinnen und Anwärter beginnen die Ausbildung mit zwei Monaten fachtheoretischem Unterricht, danach sind sie sechs Monate im Praxiseinsatz bei zwei verschiedenen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern. Nach weiteren vier Monaten Theorieunterricht setzt sich die Praxisausbildung mit fünf Monaten Berufspraxis fort. Nach der schriftlichen Prüfung erfolgt erneut ein zweimonatiger Praxiseinsatz bis zur mündlichen Prüfung. Eine Zulage für die praktische Ausbildung wird in keinem Ausbildungsgang der allgemeinen Justizverwaltung gezahlt. 17. Immer wieder scheiden Gerichtsvollzieher vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst aus. Welches sind die Gründe hierfür? Der entsprechende Antrag erfordert keine Begründung. Die Gründe werden daher nicht erhoben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18633 5 18. Ist durch die jetzige Ausbildungskapazität sichergestellt, dass die Abgänge, sowohl altersbedingt als auch vorzeitig, bis zum Jahre 2022 durch Nachwuchskräfte vollständig kompensiert werden? Falls nein, weshalb nicht und von wie vielen Vakanzen geht die zuständige Behörde jeweils in welchen Jahren aus? Ja. 19. Ist der zuständigen Behörde der Bericht des Landesrechnungshofes Brandenburg bekannt? Falls ja, wie beurteilt sie die Feststellungen und Forderungen? Nein. 20. Baden-Württemberg hat die Ausbildung der Gerichtsvollzieher aufgrund der gestiegenen Anforderungen zum 1. September 2016 auf eine Fachhochschulausbildung umgestellt. Der Senat gab in der Drs. 21/13057 an, die Entwicklung in Baden-Württemberg aufmerksam zu beobachten und zu gegebener Zeit die Evaluationsergebnisse des ersten Studienganges und die dortigen Praxiserfahrungen zu bewerten. Zwischenzeitlich ist der erste Durchgang in Baden-Württemberg abgeschlossen. a. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Entwicklung? Der erste Studiengang wurde im September 2019 abgeschlossen. Evaluationen oder belastbare Vergleichsbetrachtungen der Arbeitsergebnisse der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die in der Sonderlaufbahn beziehungsweise an der Fachhochschule ausgebildet wurden, liegen noch nicht vor. b. Inwiefern ist der zuständigen Behörde bekannt, ob es weitere Bundesländer gibt, die die Umstellung auf eine Fachhochschulausbildung planen oder in Erwägung ziehen? Überlegungen anderer Länder zur Einführung einer Fachhochschulausbildung sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. c. Hält die zuständige Behörde die Möglichkeit einer Fachhochschulausbildung für geeigneter, um mehr Nachwuchskräfte zu rekrutieren ? Falls nein, weshalb nicht? Die zuständige Behörde ist nicht der Auffassung, dass durch eine Umstellung der Ausbildung mehr qualifizierte Nachwuchskräfte rekrutiert werden können. Die Besoldung für Anwärterinnen und Anwärter in Laufbahngruppe 2 ist deutlich geringer als die Besoldung auf der Grundlage der jetzigen Regelung, die einen 75-prozentigen Zuschlag auf die Anwärtervergütung vorsieht. Zudem wäre die Dauer eines Fachhochschulstudiums deutlich länger als die jetzige Sonderlaufbahn. Dies würde insbesondere die Bewerberinnen und Bewerber, die eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und Berufserfahrung vorzuweisen haben, abschrecken. Gerade an dieser Gruppe ist die zuständige Behörde aber besonders interessiert. 21. In den Antworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/7391 und 21/8678 gab der Senat auf meine Frage zu einer etwaigen Änderung der Vollstreckungsvergütungsverordnung nach dem Vorbild Sachsen -Anhalts zur Aufhebung der Deckelung des Höchstbetrages hin an, dass die Entwicklung in Sachsen-Anhalt von der zuständigen Behörde aufmerksam beobachtet werde und zu gegebener Zeit die dortigen Praxiserfahrungen bewertet und gegebenenfalls eine entsprechende Maßnahme ergriffen würde. In der Drs. 21/11828 teilte er auf meine Nachfrage hin mit: „Der Sachstand ist unverändert. Die Entscheidung wird voraussichtlich im Kontext mit der Festlegung auf das Bedarfsbemessungsverfahren getroffen werden.“ Das Personalbedarfsbemessungssystem wurde mittlerweile umgestellt. In der Drs. 21/15071 wich er der Antwort aus, in der Drs. 21/17324 teilte er mit, dass die Planungen noch Drucksache 21/18633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 nicht abgeschlossen seien. Mittlerweile wurde die Deckelung des Höchstbetrages auch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angehoben . Von daher frage ich erneut: a. Wie ist der Sachstand? b. Wurde bereits eine Entscheidung getroffen? Falls ja, wann und welche? Falls nein, warum nicht und wann ist endlich mit einer Entscheidung zu rechnen? Wie bereits in Drs. 21/17552 dargestellt, prüft die für die Vollstreckungsvergütung der Hamburgischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zuständige Behörde mögliche Verbesserungen unter Berücksichtigung der Rechts- und Sachlage in den anderen Ländern. Es wurde noch keine Entscheidung getroffen. Eine inzidente endgültige Ablehnung von Veränderungen bei der Vollstreckungsvergütung ergibt sich daraus nicht.