BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18635 21. Wahlperiode 18.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Fortschritt oder Luftschloss? – Zum aktuellen Stand der Umsetzung der Entwicklungs- und Erweiterungsmaßnahmen am Hamburger Hauptbahnhof Seit seiner feierlichen Eröffnung im Dezember 1906 hat sich der Hamburger Hauptbahnhof zum wichtigsten und größten Bahnhof in Norddeutschland entwickelt. Er ist gleichermaßen Herz und Achillesferse des Schienenverkehrs in und um Hamburg und nach dem Pariser Nordbahnhof („Gare du Nord“) mit knapp 550 000 Passagieren täglich der am zweitstärksten frequentierte Bahnhof in ganz Europa. Der Alltag der letzten Jahre zeigte – vor allem in den Hauptverkehrszeiten – jedoch, dass der Bahnhof seine Kapazitätsgrenzen erreicht hat. Aus diesem Grund hat die Deutsche Bahn AG eine im Wege kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen erfolgende Weiterentwicklung und Erweiterung des Hauptbahnhofes zugesagt. Die Bürgerschaft ersuchte den Senat diesbezüglich am 28.11.20181, insbesondere a) der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2019 über die kurzfristigen Maßnahmen der DB AG zur Steigerung der Kapazität in den Fußgänger- und Fahrgastbereichen des Hamburger Hauptbahnhofs zu berichten und dabei insbesondere die Pläne der DB AG für die provisorischen Zugänge von der Steintorbrücke zu den Bahnsteigen im Süden und den Zeitplan der DB AG für die Umsetzung vorzulegen, b) so schnell wie möglich eine finale Einigung zwischen Hamburg, Schleswig -Holstein und dem Bund über die Finanzierung der S4 herbeizuführen und weiter darauf hinzuwirken, dass mit dem Bau 2020 begonnen werden kann, c) auf die DB AG dahin gehend einzuwirken, dass mit den Planungen für den Bau eines weiteren Bahnsteigs für Gleis 9 (auf dem Planum von Gleis 10) kurzfristig begonnen wird, um eine schnelle Realisierung zu ermöglichen, d) mit der DB AG den internationalen Wettbewerb zur Weiterentwicklung und Erweiterung des Hauptbahnhofs zügig vorzubereiten und Mitte 2019 zu starten und über den Sachstand und die Rahmenbedingungen des internationalen Wettbewerbs zur Weiterentwicklung und Erweiterung des Hauptbahnhofs im Verkehrsausschuss zu berichten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 Antrag vom 28.11.2018, Drs. 21/15025, Seiten 2 – 3. Drucksache 21/18635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Juni 2019 haben die Deutsche Bahn AG und die Freie und Hansestadt Hamburg mit einem sogenannten Letter of Intent („LoI“) ihre Absicht zu den weiteren erforderlichen Schritten zur Erweiterung des Hauptbahnhofs Hamburg erklärt. Siehe http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/8be08579-c798-4d8f-b64a-53f38361f705/ Upload__190702_LoI_DB_FHH_final_geschwaerzt.pdf). Auf Grundlage der „Machbarkeitsstudie Hamburger Hauptbahnhof“ sollen der Hauptbahnhof erweitert, sein Umfeld entwickelt und kurzfristig zusätzliche provisorische Zugänge zu den Bahnsteigen errichtet werden. Die „Machbarkeitsstudie Hamburger Hauptbahnhof“ wurde dem Verkehrsausschuss am 17. Januar 2019 vorgestellt. Ein von der Finanzbehörde zertifiziertes Projekt unter der Leitung der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) wurde eingesetzt und die ReGe beauftragt , alle die Erweiterung des Hauptbahnhofs betreffenden Belange der Freien und Hansestadt Hamburg zusammenzuführen und gebündelt gegenüber Dritten einzubringen . Die neue S-Bahn-Linie 4 (Ost) wird den Hauptbahnhof entlasten, da viele Ziele innerhalb Hamburgs für Fahrgäste direkt erreichbar werden, ohne Umstieg am Hauptbahnhof . Zudem wird mit ihrer Inbetriebnahme die Voraussetzung für gleisseitige Kapazitätserweiterungen für den Fernverkehr geschaffen, da die S4 auf separaten S-Bahn- Gleisen verkehren wird. Die Finanzierungverhandlungen zum Bau der S4 (Ost) stehen kurz vor dem Abschluss, sodass voraussichtlich im Frühjahr 2020 mit den bauvorbereitenden Maßnahmen zum Bau der neuen S-Bahn-Linie begonnen wird. Die Gesamtinbetriebnahme der S4 (Ost) kann nach derzeitigem Stand im Zeitraum 2027/ 2028 erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der ReGe wie folgt: 1. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Einzelmaßnahmen mit jeweils welchen konkreten Inhalten und jeweils welchem Kostenvolumen sind zur Weiterentwicklung und Erweiterung des Hamburger Hauptbahnhofes im Rahmen der Zusage der Deutschen Bahn AG jeweils geplant? 2. Nachdem die nach Ziffer 2. a) der Drs. 21/15025 bis zum 30. Juni 2019 fälligen Vorlagen und der Bericht an die Bürgerschaft bisher ausgeblieben sind: a) Wie ist der aktuelle Sachstand der jeweiligen kurzfristigen Maßnahmen der DB AG zur Steigerung der Kapazität in den Fußgängerund Fahrgastbereichen des Hamburger Hauptbahnhofs? Bitte nach jeweiliger Maßnahme gesondert unter Angabe des jeweiligen Maßnahmenziels und der zur Umsetzung jeweils erforderlichen Schritte darstellen. b) Zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit dem Beginn beziehungsweise dem Abschluss der Umsetzung der jeweiligen unter Ziffer 2. a) fallenden kurzfristigen Maßnahmen jeweils zu rechnen? Bitte nach jeweiliger Maßnahme gesondert darstellen. c) Wie ist der aktuelle Sachstand der Pläne der DB AG für die provisorischen Zugänge von der Steintorbrücke zu den Bahnsteigen im Süden? Was sehen die Pläne im Speziellen inhaltlich vor? Zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt werden die Pläne der Bürgerschaft vorgelegt? Die Planungen der DB AG laufen. Zu den geplanten Maßnahmen siehe Vorbemerkung . Die Entwurfsplanung der zusätzlichen provisorischen Bahnsteigzugänge soll zum Ende des Jahres 2019 fertig gestellt werden. Eine Vorstellung der Maßnahmen kann Anfang des Jahres 2020 erfolgen. 3. Zu Ziffer 2. b) der Drs. 21/15025: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18635 3 a) Liegt eine finale Einigung zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein und dem Bund über die Finanzierung der S4 (Ost und West) bereits vor? Die finale Einigung zur Gesamtprojektfinanzierung der S4 (Ost) zwischen Bund, den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein sowie der DB AG steht kurz vor dem Abschluss. Die S4 (West) war weder in den Planungen noch in den Finanzierungsverhandlungen enthalten und ist ein eigenständiges Projekt. Dementsprechend bezieht sich die Ziffer 2. b) der Drs. 21/15025 auf den Abschnitt S4 (Ost). Eine Umsetzung der S4 (West) ist abhängig von der Schaffung der infrastrukturseitigen Voraussetzungen (zum Beispiel Systemwechselstelle im Bereich Altona) sowie den Abstimmungen des künftigen Betriebsprogrammes auf dem Korridor Hamburg – Elmshorn mit dem Land Schleswig-Holstein. Sie ist frühestens nach Fertigstellung der S4 (Ost) vorgesehen. (1) Wenn ja, welche, mit jeweils welchem konkreten Inhalt und seit jeweils wann? Bei Unterschieden bitte nach S4 Ost und S4 West gesondert darstellen. (2) Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bei Unterschieden bitte nach S4 Ost und S4 West gesondert darstellen . Nach dem Aufstieg der S4 (Ost) in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) im November 2018 und einem Spitzentreffen der Länder/Bund/ DB AG im Dezember 2018 wurden seit Januar 2019 die Tragfähigkeiten zur Finanzierung berechnet und die Finanzierungsverhandlungen aufgenommen. Es ist vorgesehen , dass die S4 (Ost) als GVFG-Projekt2 einen zusätzlichen Bedarfsplananteil des Bundes erhalten wird. Die letzten Einzelheiten dazu sind derzeit in Verhandlung. b) Zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit dem Beginn beziehungsweise dem Abschluss der jeweiligen Baumaßnahmen für die S4 Ost beziehungsweise die S4 West jeweils zu rechnen? Bei Unterschieden bitte nach S4 Ost und S4 West gesondert darstellen. Nach heutigem Planungsstand werden bauvorbereitende Maßnahmen wie Grünrückschnitt oder Kampfmittelsondierung bereits Anfang des Jahres 2020 für die S4 (Ost) stattfinden. Die Gesamtinbetriebnahme ist für den Zeitraum 2027/2028 geplant. 4. Ziffer 2. c) der Drs. 21/15025: a) Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen des Baus des zusätzlichen Bahnsteigs für Gleis 9 (auf dem Planum von Gleis 10) und was sehen diese Planungen konkret vor? b) Zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit dem Beginn beziehungsweise dem Abschluss der Umsetzung der unter Ziffer 4. a) fallenden Maßnahme zu rechnen? Der Planungsauftrag für den zusätzlichen Bahnsteig für das Gleis 9 im Hamburger Hauptbahnhof wurde in diesem Jahr vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an die DB Netz AG erteilt. Nach Abschluss der internen Prozesse zur Planungsaufnahme wird die DB Netz AG voraussichtlich im 1. Quartal des Jahres 2020 mit der Erstellung der verkehrlichen Aufgabenstellung sowie der notwendigen eisenbahnbetriebswirtschaftlichen Untersuchungen die Planung beginnen. Erst nach Abschluss der Vorplanung, in welcher mögliche Varianten untersucht und bewertet werden, kann eine konkrete Aussage zum Projektinhalt getroffen werden. Die Maßnahme ist abhängig von der Realisierung der S4 (Ost), das heißt, mit dieser kann erst nach Inbetriebnahme der S4 (Ost) begonnen werden. Entsprechend plant die DB AG nach heutigem Stand mit einem Baubeginn des zusätzlichen Bahnsteiges am Gleis 9 frühestens im Jahr 2027. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zusätzli- 2 Projekt mit Finanzierungsanteilen gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Drucksache 21/18635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 chen Bahnsteiges kann erst nach der in der Vorplanung festgelegten Ausführungsvariante definiert werden. c) Hat der Senat auf die DB AG dahin gehend eingewirkt, dass eine schnelle Realisierung des zusätzlichen Bahnsteigs ermöglicht wurde ? (1) Wenn ja, inwiefern, durch jeweils wen und jeweils wann? (2) Wenn nein, aus jeweils welchen Gründen nicht? Siehe Drs. 21/17688. 5. Ziffer 2. d) der Drs. 21/15025: a) Wie ist der aktuelle Sachstand der Vorbereitung des internationalen Wettbewerbs zur Weiterentwicklung und Erweiterung des Hauptbahnhofs ? In dem LoI haben die DB AG und Hamburg sich darauf verständigt, die Planungen der Machbarkeitsstudie in einem städtebaulich-architektonischen Wettbewerb unter Berücksichtigung der Aspekte des Denkmalschutzes zu überprüfen. Dieser soll zudem die Einbettung der Erweiterungsbauten in das Umfeld des Hauptbahnhofs zum Gegenstand haben. Voraussetzung für die Durchführung eines solchen Wettbewerbs sind jedoch vertiefende Untersuchungen, um Bauverfahren für die Plattform für Modul B und die Steintorbrücke zu identifizieren, die möglichst geringe Einschränkungen des Bahnverkehrs und des Umfeldes auslösen. Dies erfolgt durch die (Parallel-)Beauftragung dreier Ingenieurbüros, bei der es darum geht, im inhaltlichen Wettbewerb untereinander, die bestmögliche technische Realisierungsvariante als Grundlage für den darauffolgenden städtebaulich-architektonischen Wettbewerb zu ermitteln. Das entsprechende Vergabeverfahren zur Auswahl geeigneter Ingenieurbüros läuft seit Juli 2019, die Beauftragung ist noch für das Jahr 2019 vorgesehen, die Untersuchungen erfolgen in der ersten Hälfte des Jahres 2020. b) Zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt wird über den Sachstand und die Rahmenbedingungen des internationalen Wettbewerbs zur Weiterentwicklung und Erweiterung des Hauptbahnhofs im Verkehrsausschuss berichtet werden? Der Senat beabsichtigt, in der Verkehrsausschusssitzung im Januar des Jahres 2020 über den Sachstand zur Erweiterung des Hauptbahnhofs zu berichten. c) Zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit dem Beginn beziehungsweise dem Abschluss der Durchführung des internationalen Wettbewerbs zu rechnen? Mit dem Beginn des städtebaulichen Wettbewerbes ist in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 zu rechnen. Der Abschluss ist für Ende des Jahres 2020/Anfang des Jahres 2021 vorgesehen. Derzeit werden die inhaltlichen Randbedingungen unter Beteiligung der zuständigen Dienststellen erarbeitet. 6. Wie ist der aktuelle Sachstand der jeweiligen nicht unter Ziffern 3. – 5. fallenden mittel- und langfristigen Einzelmaßnahmen und zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit dem Beginn beziehungsweise dem Abschluss der Umsetzung der jeweiligen Einzelmaßnahme zu rechnen? Bitte nach jeweiliger Maßnahme gesondert unter Angabe des jeweiligen Maßnahmenziels und der zur Umsetzung jeweils erforderlichen Schritte darstellen. Siehe Vorbemerkung.