BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18645 21. Wahlperiode 22.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 14.10.19 und Antwort des Senats Betr.: „Schneller, höher, stärker“ oder „Dabei (gewesen zu) sein ist alles“ – Welche olympische Idee verfolgt der Senat bezüglich „Hamburger Schwerpunktsportarten“? (II) Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 1. August 2019, Drs. 21/17944, bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) sowie des Hamburger Sportbundes (HSB) wie folgt: 1. Der Senat antwortete im Vortext mit den folgenden Worten: „Die Freie und Hansestadt Hamburg hat aktuell mit den Sportarten Schwimmen, Rudern, Hockey, Beachvolleyball, seit 2018 Badminton sowie Rollstuhlbasketball sechs Bundesstützpunkte. Die Anerkennung für die vier erstgenannten BSP gilt bis mindestens 2024, die für Badminton und Rollstuhlbasketball bis 2020, da das BMI der Empfehlung des DOSB, die BSP bis 2024 zu ernennen, nicht gefolgt ist.“1 Liegen dem Senat oder der zuständigen Behörde Erkenntnisse darüber vor, aus jeweils welchen konkreten Gründen das BMI der Empfehlung des DOSB in Bezug auf die BSP Badminton und Rollstuhlbasketball nicht gefolgt ist? a) Wenn ja, jeweils welche? Bitte bei Unterschieden nach BSP Badminton und BSP Rollstuhlbasketball gesondert detailliert erläutern. Bundesstützpunkte werden auf Antrag eines Bundessportfachverbandes nach positivem Votum des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Zustimmung des betreffenden Landes durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nach Feststellung eines erheblichen Bundesinteresses anerkannt. Sie dienen dem täglichen Training von Spitzenathletinnen und -athleten und bieten optimale Rahmenbedingungen, leistungsstarke Trainingsgruppen und hochqualifiziertes, hauptamtliches Trainerpersonal. Das BMI hat im laufenden Anerkennungsprozess Kriterien für die Ernennung von Bundesstützpunkten (BSP) aufgestellt. Aus Sicht des DOSB erfüllte der Deutsche Badminton-Verband die Kriterien zur Anerkennung als BSP. Das BMI sieht demgegenüber seine Kriterien, die die Zuordnung von mindestens fünf Bundeskaderathletinnen oder -athleten vorsieht, von denen mindestens drei dem Perspektivkader zugeordnet sind, als nicht erfüllt an. 1 Drs. 21/17944, Vorab des Senats, Seite 2. Drucksache 21/18645 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Grund für die Nicht-Anerkennung des paralympischen Trainingsstützpunkts (PTS; entspricht einem Bundesstützpunkt der olympischen Sportarten) Rollstuhlbasketball lag in der generellen Entscheidung, für Mannschaftssportarten keine PTS mehr zu führen. Dementsprechend wurde kein paralympischer Trainingsstützpunkt einer Mannschaftssportart über 2020 hinaus ernannt. b) Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte bei Unterschieden nach BSP Badminton und BSP Rollstuhlbasketball gesondert detailliert erläutern. Entfällt. 2. Nachdem der Senat zunächst bestätigte,2 dass seit der Veröffentlichung des Siebten Hamburger Sportberichts hinsichtlich der Anerkennung des BSP Badminton über das Jahr 2020 hinaus bisher keine Übereinkunft erzielt wurde, die den Stützpunkt über das Jahr 2020 in Hamburg hält, beantwortete er Frage I. 1. b) mit den folgenden Worten: „Das Gespräch über die Perspektiven der Sportart Badminton fand am 15.11.2018 statt. Darin unterstrich der Deutsche Badminton-Verband seinen Willen, den BSP in Hamburg zu erhalten und mögliche Maßnahmen , die zum damaligen Zeitpunkt jedoch von DOSB und BMI noch nicht konkret definiert waren, für den Erhalt zu ergreifen.“3 a) Wurde seit der Senatsantwort von der zuständigen Behörde bezüglich der Anerkennung des BSP Badminton über das Jahr 2020 hinaus eine Übereinkunft mit den jeweils relevanten Entscheidern erzielt, die den Stützpunkt auch über das Jahr 2020 in Hamburg hält? (1) Wenn ja, jeweils wann, mit jeweils wem und mit jeweils welchem konkreten Inhalt? Bitte detailliert erläutern. Entfällt. (2) Wenn nein, aa.) aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte detailliert erläutern. Siehe Drs. 21/17944. Die Anerkennung von BSP erstreckt sich über die vierjährige Olympiade, die nach den Olympischen Spielen 2020 endet. bb.) welche Strategie mit jeweils welchen konkreten Einzelmaßnahmen zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt verfolgt die zuständige Behörde, um eine Übereinkunft mit den relevanten Entscheidern schnellstmöglich herbeizuführen und den BSP Badminton weiterhin in Hamburg zu halten ? Bitte detailliert erläutern. Siehe Drs. 21/17944. Mit der dauerhaften anteiligen Finanzierung der Trainerstellen der Hamburger Schwerpunktsportarten, der Schaffung leistungssportgerechter Infrastruktur , der Einführung der Profilquote für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler an Hamburger Hochschulen, der Unterstützung der Eliteschule des Sport und des OSP unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) den Verband, um den Status als BSP auch nach 2020 in Hamburg zu erhalten. b) Haben der DOSB und/oder das BMI die jeweiligen vom Deutschen Badminton-Verband zugesagten Maßnahmen für den Erhalt des BSP Badminton über das Jahr 2020 hinaus bereits definiert? (1) Wenn ja, inwiefern, jeweils wer, jeweils welche Maßnahmen mit jeweils welchem Inhalt und zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ? Bitte unter Angabe des jeweiligen Maßnahmenziels und 2 Drs. 21/17944, Antwort des Senats zu Frage I. 1. a), Seite 2. 3 Drs. 21/17944, Antwort des Senats zu Frage I. 1. b), Seite 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18645 3 des jeweiligen maßnahmenspezifischen Kostenvolumens detailliert erläutern. Es liegen verbindliche Kriterien für die Ernennung von Bundesstützpunkten vor. Die fehlende Konkretisierung lag in dem Kriterium der Kaderstruktur. Einem BSP müssen mindestens fünf Bundeskaderathletinnen beziehungsweise -athleten zugeordnet sein. Aufgrund der Leistungssportreform und der angestrebten Reduzierung der Bundesstützpunkte wurde aus dem ehemaligen Hamburger Bundesnachwuchsstützpunkt (BNSP) ein BSP (siehe Drs. 21/17944). Aufgrund der in Hamburg geleisteten sehr guten und vom Deutschen Badminton-Verband anerkannten Nachwuchsarbeit, hat sich der DOSB für die längerfristige Anerkennung als BSP bis 2024 ausgesprochen. Das BMI hat aufgrund der Nicht-Erfüllung des Kriteriums der Bundeskaderanzahl der Ernennung jedoch nur bis 2020 zugestimmt. Als ehemaliger BSNP, dessen Athletinnen beziehungsweise Athleten nach Beendigung der Schullaufbahn an einen BSP der Sportart wechselten, war das Kriterium Kaderstruktur nicht einzuhalten. Aktuell führen DOSB und BMI Gespräche, um für die nur bis 2020 anerkannten BSP ein Verfahren zu entwickeln, das eine Verlängerung möglich macht. (2) Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Entfällt. c) Inwiefern ist die Zusage des Deutschen Badminton-Verbandes e.V. aus dem Gespräch vom 15.11.2018 als verbindlich zu erachten, wenn der jeweils zu ergreifende Maßnahmenkatalog und die damit einhergehenden Kosten noch nicht feststanden beziehungsweise Maßnahmen und damit Kosten durch DOSB und BMI erst noch zu definieren waren? Bitte detailliert erläutern. Nach jetzigem Stand befürwortet der Deutsche Badminton-Verband eine Anerkennung des BSP Hamburg über 2020 hinaus und wird sich für eine solche Verlängerung einsetzen. 3. Der Senat führt in seiner Antwort zu Frage I. 2. meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 1. August 2019, Drs. 21/17944, aus, dass „für die BSP Hockey und Rudern für 2020 Bedarfe für Erweiterungsmaßnahmen beziehungsweise Neubauten an das BMI übermittelt (würden, um) an den BSP auch zukünftig bestmögliches leistungssportliches Training zu garantieren“.4 a) Jeweils welche Bedarfe für Erweiterungsmaßnahmen beziehungsweise Neubauten gedenken der Senat oder die zuständige Behörde zugunsten der BSP Hockey und Rudern zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt an das BMI zu übermitteln? Bitte detailliert erläutern. Dem BMI wurden am 26. Juli 2019 die Bedarfsanmeldungen für einen Erweiterungsbau am bereits bestehenden Gebäude des Bundesstützpunkts/Landesleistungszentrums Rudern in Hamburg Allermöhe sowie für den Neubau eines Funktionsgebäudes , eines Hockeyfeldes sowie eines halben, überdachten Hockeyfeldes für den Bundesstützpunkt Hockey übersandt. b) Welches Kostenvolumen erreichen die gemäß Ziffer 3. a) avisierten Bedarfsanmeldungen jeweils insgesamt? Das BMI hat sich bereit erklärt, die Förderung der Hockey-Maßnahme in die Bewilligungsplanung 2020 aufzunehmen (Gesamtplanungssumme: 7 125 920,16 Euro). Die Bedarfsmeldung für den Erweiterungsbau des Bundesstützpunkts/Landesleistungszentrums Rudern (Gesamtplanungssumme: 4 887 710,44 Euro) wurde in die mittelfristige Finanzplanung des Bundes ab 2021 aufgenommen. 4. Frage II. 2. a) meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 1. August 2019, Drs. 21/17944, welche insbesondere die Definition der jeweils zur Bestimmung einer „Hamburger Schwerpunktsportart“ herangezogenen 4 Drs. 21/17944, Antwort des Senats zu Frage I. 2., Seite 3. Drucksache 21/18645 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Kriterien abfragte, beantwortete der Senat hinsichtlich der Kriterien „Infrastrukturelle Rahmenbedingungen“, „Olympiateilnehmer bei den letzten Olympischen, Paralympischen beziehungsweise Deaflympischen Spielen “ sowie „Top Ten Veranstaltung“ zumindest in unzureichend verknappter Form.5 a) Zu „Infrastrukturellen Rahmenbedingungen“: (1) Wie definiert der Senat oder die zuständige Behörde den Terminus der „Infrastrukturellen Rahmenbedingungen“? Der Terminus „Infrastrukturelle Rahmenbedingungen“ definiert sich durch optimale Trainingsstätten, die ein modernes und hochleistungssportgerechtes Training ermöglichen . In Abstimmung mit Spitzen- beziehungsweise Fachverbänden werden deren Bedarfe bestmöglich abgedeckt. (2) Jeweils welche Kriterien werden von jeweils wem durch jeweils wen, jeweils wann gefordert, um anschließend für die seitens des Senats angesprochene Prüfung Entscheidungsgrundlage zu sein? Im Rahmen regelmäßig stattfindender regionaler Zielvereinbarungsgespräche, an denen Vertreterinnen und Vertreter des jeweiligen Spitzen- und Landesverbandes, des DOSB, des HSB, des OSP und der FHH teilnehmen, werden die infrastrukturellen Rahmenbedingungen besprochen und bewertet. b) Zu „Olympiateilnehmer bei den letzten Olympischen, Paralympischen beziehungsweise Deaflympischen Spielen“: Der Senat führt in seiner Antwort aus, dass bei einem begonnenen Anerkennungsverfahren geprüft werde, ob das Kriterium erfüllt ist. (1) Wie definiert der Senat oder die zuständige Behörde den Terminus der „TeilnehmerInnen bei den letzten Olympischen und Paralympischen Spielen“? (2) Bei Vorliegen jeweils welcher Kriterien sieht der Senat das Kriterium „TeilnehmerInnen bei den letzten Olympischen und Paralympischen Spielen“ als erfüllt an? Bitte detailliert erläutern . Das Kriterium „TeilnehmerInnen bei den letzten Olympischen und Paralympischen Spielen“ ist erfüllt, wenn Sportlerinnen beziehungsweise Sportler von ihrem Spitzenverband für die Teilnahme an den jeweils letzten Olympischen und Paralympischen Spielen nominiert wurden und an den jeweils letzten Olympischen und Paralympischen Spielen teilgenommen haben. c) Zu „Top Ten Veranstaltung“: Der Senat führt in seiner Antwort aus, dass bei einem begonnenen Anerkennungsverfahren geprüft werde, ob das Kriterium erfüllt ist. (1) Wie definiert der Senat oder die zuständige Behörde den Terminus der „Top Ten Veranstaltung“? (2) Bei Vorliegen jeweils welcher Kriterien sieht der Senat das Kriterium „Top Ten Veranstaltung“ als erfüllt an? Siehe 2. Hamburger Sportbericht, Anlage 4 (https://www.hamburg.de/contentblob/ 9364794/239fa91234a27cc55a61b0fb8333ccb0/data/2013-11-18-zweiter-hamburgersportbericht .pdf). 5. Der Senat führt in seiner Antwort zu Frage II. 2. a) (3) meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 1. August 2019, Drs. 21/17944, aus, dass die „Einstufung in Cluster 1 (in Sonderfällen auch Cluster 2) durch DOSB über PotasKommission (bis zur Einführung gilt der 70-Punkte-Schlüssel 5 Drs. 21/17944, Antwort des Senats zu Frage II. 2. a), Seite 4. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18645 5 und Einstufung HSB)“6 ein Kriterium der Einordnung als „Hamburger Schwerpunktsportart“ sei. a) Jeweils welche Kriterien werden im Rahmen der von der PotAS- Kommission vorgenommenen Bewertung und Gewichtung zugrunde gelegt, um sodann über das perspektivische Berechnungsmodell PotAS („Potenzialanalysesystem“) den von den Spitzenverbänden vertretenen Sportarten und Disziplinen eine Potenzialstrukturierung und -klassifizierung zuordnen? Bitte detailliert erläutern. Mittels Potenzialanalyse-System (PotAS) werden „die disziplinbezogenen Potenziale der Olympischen Spitzenverbände anhand von transparenten, sportwissenschaftlichen und sportfachlichen Leistungskriterien“7 analysiert. Folgende Attribute werden von den Spitzenverbänden der Sommersportarten abgefragt (siehe auch den Anhang PotAS Attributesystem Sommer2019_20): - Olympische Erfolge, - Qualifikation für die Olympischen Spiele 2024, - Vorolympische Erfolge, - Kaderpotenzial, - Nachwuchsförderung, - Trainingssteuerung, - Richtlinienkompetenz, Zielvereinbarungen, - Führungsstruktur, - Trainer Aus-/Fortbildung, - Gesundheitsmanagement, - Athleten-, Trainings- und Wettkampfmanagement, - Leistungssportpersonal, - Wissenschaftsmanagement. Im 4. Quartal 2019 wird die PotAS-Kommission die gemachten Angaben prozentual bewerten und mittels Formeln8 berechnen. Anschließend erfolgt die Darstellung der Ergebnisse in einem vorläufigen Bericht. Anhand der Auswertungen der PotAS- Kommission finden Ende des 4. Quartals 2019 und im 1. Quartal 2020 Strukturgespräche mit den Spitzenverbänden statt. Diese Strukturgespräche zwischen DOSB (Vorsitz), den Spitzenverbänden, BMI, Ländern, Landessportbünden sowie Partnerinnen und Partnern aus den Bereichen Service und Wissenschaft der Stiftung Deutsche Sporthilfe dienen der Erarbeitung von Zielvereinbarungen auf Grundlage der Leistungsklassifizierung durch PotAS und der Entwicklung von Fördervorschlägen verschiedener Förderbereiche. Für die Gewichtung der Haupt- und Unterattribute siehe auch https://www.potas.de/ startseite/potas.html. b) Jeweils wie und anhand jeweils welcher Kriterien wird auf Grundlage der von der PotAS-Kommission vorgenommenen Bewertung und Gewichtung über das perspektivische Berechnungsmodell PotAS (Potenzialanalysesystem) den von den Spitzenverbänden vertretenen Sportarten und Disziplinen eine Potenzialstrukturierung und -klassifizierung zugeordnet, um sodann eine Klassifizierung in die Fördercluster (Exzellenzcluster, Potenzialcluster, Cluster mit wenig oder keinem Potenzial) zu ermöglichen? Bitte detailliert erläutern. 6 Drs. 21/17944, Antwort des Senats zu Frage II. 2. a) (3), Seite 5. 7 https://www.potas.de/startseite/potas.html. 8 Siehe Anforderungs- und Bewertungshilfe Seite 7 https://www.potas.de/startseite/ potas.html. Drucksache 21/18645 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Nach der Berechnung und Bewertung durch die PotAS-Kommission erfolgt die Clusterbildung , „d.h. ein Ranking von erfolgreichen Disziplinen mit Erfolgs-/ Medaillenpotenzial zu Disziplinen mit wenig oder keinem Potenzial (wird) gebildet“9. Die Cluster bilden die Grundlage der Strukturgespräche und der zukünftigen Förderentscheidungen . Siehe dazu: https://cdn.dosb.de/user_upload/Leistungssport/Dokumente/Konzept_Neustrukturieru ng_des_Leistungssport_und_der_Spitzensportfoerderung.pdf, Seite 14 folgende. c) Jeweils welche der sechs „Hamburger Schwerpunktsportarten“ unterfallen aktuell jeweils welchem DOSB-Fördercluster? Bitte im Rahmen der Zuordnung nach Frauen und Männern gesondert darstellen . Die Einteilung in Fördercluster erfolgt erstmalig im Olympiazyklus 2024 und liegt dementsprechend noch nicht vor. d) Jeweils welche der nicht unter Ziffer 5. b.) fallenden olympischen und in Hamburg betriebenen Sportarten unterfallen aktuell jeweils welchem DOSB-Fördercluster? Bitte im Rahmen der Zuordnung nach Frauen und Männern gesondert detailliert erläutern. e) Laut der Senatsantwort ist eine Einstufung in DOSB-Fördercluster 2 („Potenzialcluster“) in Sonderfällen unschädlich. Jeweils welche Umstände oder Kriterien müssen vorliegen, um einen solchen „Sonderfall “ annehmen zu können? Bitte detailliert erläutern. Siehe Antwort zu 5. c. f) Jeweils welche Kriterien werden im Rahmen der Einordnung anhand des „70-Punkte-Schlüssels“ abgefragt beziehungsweise erwartet ? Bitte detailliert erläutern. Die Leistungsbewertung der ab dem 01. Januar 2020 gültigen neuen „Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports“ des DOSB wird voraussichtlich durch ein Punkteschema mit 100 Leistungspunkten erfolgen. Die „DOSB-AG Rahmenrichtlinie “ hat hierfür die Kriterien „Erfolg“ („nationale Nachwuchs-Kriteriumswettkämpfe “ und „Internationale Nachwuchs-Kriteriumswettkämpfe“ sowie „Potential“ („Anteil an NK1 und NK2“ und „Anteil an OK/WK und PK“) erarbeitet. Im Nachgang dazu hat der DOSB eine weitere AG-Sitzung für den 07.11.2019 angesetzt, um im Bereich der „Struktur“ eine Konkretisierung der Bewertung vorzunehmen. Der DOSB möchte für den Bereich „Struktur“ ebenfalls eine Punktewertung einführen. 6. Wurde seit der Senatsantwort von der zuständigen Behörde bezüglich der Anerkennung des BSP Rollstuhlbasketball über das Jahr 2020 hinaus eine Übereinkunft mit den jeweils relevanten Entscheidern erzielt, die den Stützpunkt auch über das Jahr 2020 in Hamburg hält? a) Wenn ja, jeweils wann, mit jeweils wem und mit jeweils welchem konkreten Inhalt? Bitte detailliert erläutern. b) Wenn nein, (1) aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte detailliert erläutern. Die Beantragung für die Anerkennung paralympischer Trainingsstützpunkte ist bis zum 30. Oktober 2020 möglich und hängt unter anderem von den Ergebnissen bei den paralympischen Spielen 2020 ab. (2) welche Strategie mit jeweils welchen konkreten Einzelmaßnahmen zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt verfolgt die zuständige Behörde, um eine Übereinkunft mit den relevanten 9 https://cdn.dosb.de/user_upload/Leistungssport/Dokumente/Konzept_ Neustrukturierung_des_Leistungssport_und_der_Spitzensportfoerderung.pdf, Seite 14. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18645 7 Entscheidern schnellstmöglich herbeizuführen und den BSP Rollstuhlbasketball auch über das Jahr 2020 hinaus in Hamburg zu halten? Bitte detailliert erläutern. Siehe Antwort zu 2. (2) bb.).