BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18653 21. Wahlperiode 22.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 14.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Kostenentwicklung des Schutzes jüdischer Einrichtungen in Hamburg (V) In der Antwort zur Drs. 21/159781 antwortet der Senat, dass sich die zuständige Behörde an den Kosten des gemeindlichen Wachschutzes der jüdischen Gemeinde in Hamburg für den Zeitraum 01.10.2018 bis 31.12.2018 mit 23 000 Euro und für das laufende Jahr 2019 mit 100 000 Euro beteiligt habe. Die Antworten aus der Drs. 21/15978 geben Anlass zur Nachfrage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund der allgemeinen Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen stellt die Polizei den erforderlichen Objektschutz sicher. Die Kosten hierfür trägt die Freie und Hansestadt Hamburg. Ergänzend hierzu hat die Jüdische Gemeinde in Hamburg einen eigenen Sicherheitsdienst aufgebaut, der beispielsweise mit der Einlass- und Postkontrolle sicherheitsbezogene Aufgaben übernimmt, die nicht von staatlichen Organen wahrgenommen werden können (vergleiche Drs. 21/14021). An den hierdurch entstehenden Kosten beteiligt sich die Freie und Hansestadt Hamburg seit 2018 mit einer Zuwendung (vergleiche Drs. 21/15978). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wird sich die Freie und Hansestadt Hamburg auch im Jahr 2019 an den Kosten des gemeindlichen Wachschutzes der jüdischen Gemeinde in Hamburg beteiligen? a. Falls ja, in welcher Höhe? b. Und falls ja, wann wurde der Zuwendungsantrag für eine Kostenbeteiligung für das kommende Jahr 2020 gestellt? 2. Ist die bewilligte Summe von 100 000 Euro für das laufende Jahr 2019 noch einmal erhöht worden? a. Falls ja, mit welcher Begründung? b. Und gegebenenfalls um welche Summe? Die Freie und Hansestadt unterstützt das jüdische Leben in Hamburg mit einer allgemeinen Landesleistung, die zum 1. Januar 2019 um 150 000 Euro auf 1 025 000 Euro pro Jahr angehoben worden ist. Darüber hinaus wird sie sich im Jahr 2019, wie beantragt und bewilligt, an den Kosten für Sicherheitsmaßnahmen mit einer Zuwendung in Höhe von 100 000 Euro beteiligen. Ein Zuwendungsantrag für das Jahr 2020 wurde am 29. August 2019 gestellt. 1 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/65484/ kostenentwicklung_des_schutzes_juedischer_einrichtungen_in_hamburg_iv.pdf. Drucksache 21/18653 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In Drs. 21/140212 schreibt der Senat: „Gefährdungsbewertungen erfolgen in einem fortlaufenden Prozess“ und dass sich diese Bewertung seit 2014 nicht verändert habe (Stand 21.08.2018). Hat sich die Gefährdungsbewertung nach dem 21.08.2018 verändert und falls ja, inwiefern? 4. Hat sich die Anzahl von jüdischen Einrichtungen, die beschützt werden müssen, seit August 2018 erhöht? a. Falls ja, um wie viele? b. Falls nein, gedenkt der Senat diesen Umstand zu verändern? Schutzmaßnahmen werden fortlaufend überprüft, das gilt auch für Maßnahmen an jüdischen Einrichtungen. Obwohl im erfragten Zeitraum wie aktuell keine konkreten Hinweise auf ein schädigendes oder gefährdendes Ereignis für jüdische Einrichtungen in Hamburg vorliegen, bestand und besteht eine anhaltende abstrakte Gefährdung. Der Anschlag in Halle am 9. Oktober hat die Notwendigkeit der bestehenden Schutzmaßnahmen noch einmal deutlich gemacht. Nach dem Anschlag sind die Schutzmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf Veranstaltungen angepasst worden. Darüber hinaus laufen Gespräche über die Verstärkung einzelner technischer Schutzvorkehrungen . Über weitere Einzelheiten berichtet der Senat in ständiger Praxis nicht, um Schutzmaßnahmen nicht zu gefährden. 2 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63420/ kostenentwicklung_des_schutzes_juedischer_einrichtungen_in_hamburg_ii.pdf.