BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18655 21. Wahlperiode 22.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 14.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Einbeziehung von Schwimmvereinen bei der Planung und Ausgestaltung von neuen Schwimmhallen Die Vermittlung von Sicherheit im Wasser für Kinder ist ein wichtiges und immer wiederkehrendes Thema. Ein verlässlicher Indikator zur Beurteilung der Wassersicherheit stellt das Schwimmabzeichen „Bronze“ dar. Zur Vermittlung und Überprüfung der Wassersicherheit können Angebote von Schwimmvereinen genutzt werden. Diese können ihrer zentralen Aufgabe jedoch nur nachkommen, soweit ausreichend Wasserzeiten (auch als Bahnenstunden bezeichnet) bestehen, um die Vermittlung der Wassersicherheit durchzuführen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt: 1. Hat sich die Vergabe der Bahnenstunden seit Beantwortung der Drs. 21/12055 verändert? Nein. 2. Wie hat sich die Gesamtmenge der potenziell zu vergebenden Bahnenstunden ab 2018 entwickelt? Die den schwimmsporttreibenden Verbänden und ihren Mitgliedsvereinen zur Verfügung stehenden Bahnenstunden stellen sich für die Jahre 2018 und 2019 wie folgt dar: Jahr Anzahl Bahnenstunden gesamt 2018 67 420 2019 71 500 (Planungsgrundlage, die Abrechnung kann erst zum Jahresende erfolgen.) 3. Wie wird sich die Gesamtmenge der potenziell zu vergebenden Bahnenstunden ab 2020 entwickeln? Für 2020 ist eine Gesamtmenge in der gleichen Größenordnung wie im Jahr 2019 geplant. 4. In welcher Form werden Schwimmvereinen, über die Teilnahme am Runden Tisch Schwimmen hinaus, bei der Ermittlung des zukünftigen Bahnenstundenbedarfs (etwa bei der Planung von zukünftigen Schwimmhallen) berücksichtigt? Das Gremium wurde vorrangig eingeführt, um die Verteilung der von BLH zur Verfügung gestellten Bahnenstunden zwischen den Verbänden und ihren Mitgliedsvereinen zu regeln. Drucksache 21/18655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus hat jeder Verein bei Bedarf weiterer Kapazitäten die Möglichkeit, direkt mit BLH in Kontakt zu treten. Bei Investitionsprojekten, wie zum Beispiel Baderweiterungen oder Neubauten, werden die Bedarfe aller Anspruchsgruppen durch BLH evaluiert. Hierbei wird dies auch mit den zuständigen Behörden, also der Behörde für Inneres und Sport und der Behörde für Schule und Berufsbildung, abgestimmt. Die Entscheidung über die detaillierte bauliche Planung inklusive der sportbezogenen Ausstattung obliegt BLH. 5. Wann und mit welchem Ergebnis hat der Runde Tisch Schwimmen seit Juli 2018 getagt? 6. Besteht eine in Drs. 21/12055 Frage 5. angedeutete quartiersbezogene Bedarfserhebung der Bahnenstunden bereits? a. Wenn ja, welche Form und welchen Inhalt hat diese? b. Wenn nein, warum besteht diese noch nicht und wann ist mit ihrer Einführung zu rechnen? Der Runde Tisch Schwimmen hat seit Juli 2018 an folgenden Terminen getagt: 12. September 2018, 05. Dezember 2018, 27. März 2019, 04. September 2019 und 01. Oktober 2019. In allen Sitzungen ging es neben verschiedenen Einzelthemen im Schwerpunkt um die Thematik der Bedarfsberechnung des organisierten Schwimmund Wassersports. Ein Mitglied des Gremiums hat ein Bedarfsberechnungsmodell auf Grundlage der Richtlinien für den Bäderbau des Koordinierungskreises Bäder entwickelt und für seine Bedarfsberechnung angewandt. Im Folgenden wurde und wird geprüft, inwieweit sich dieses Berechnungsmodell auf die anderen schwimmsporttreibenden Verbände übertragen lässt. Des Weiteren wird geprüft, inwieweit sich dieses Berechnungsmodell regionalisieren beziehungsweise auf einzelne Bezirke oder Quartiere übertragen lässt. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzungen ist die Berichterstattung des Vertreters von BLH über die aktuellen Bau- und Sanierungsplanungen von Schwimmbädern in Hamburg . In der Sitzung am 27. März 2019 beschloss der Runde Tisch, dies künftig als einen festen Tagesordnungspunkt in jeder Sitzung aufzurufen, damit die Bedarfe des organisierten Sports bei Neubau- und Sanierungsvorhaben der Bäderland GmbH in einem geregelten Verfahren eingebracht werden können. Siehe dazu auch Antwort zu 4.