BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1866 21. Wahlperiode 16.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 08.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Großbausiedlung in Oberbillwerder – Kommt „Neuallermöhe III“? Die CDU-Fraktion in Bergedorf setzte sich 2011 für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Oberbillwerder dahin gehend ein, dass anstatt den Ausweisungen für „Wohnbauflächen“, „gewerbliche Bauflächen“ und „gemischte Bauflächen“ eine Ausweisung für „Flächen für die Landwirtschaft “ erfolge. Der Antrag (XIX/0071) wurde in der Bezirksversammlung Bergedorf mit der Mehrheit der SPD unter Hinweis auf den Wohnungsmangel in Hamburg abgelehnt. Statt einer wünschenswerten Klarheit, dass die Fläche gegenüber von Neuallermöhe-West zwischen dem S-Bahnhof Allermöhe und dem Billwerder Billdeich von der Bebauung ausgeschlossen ist, wurde durch die Antragsablehnung eine Notausweichfläche für den Wohnungsbau gesichert. Und tatsächlich wurden die Pachtverträge der ansässigen Landwirte nur noch ein Jahr verlängert und in dem zugehörigen Anschreiben 2015 erstmals landwirtschaftlich genutzte Einheiten öffentlich als „Potenzialflächen “ bezeichnet. Pläne für die Bebauung Oberbillwerders sollen angeblich unter dem Arbeitstitel „2030“ derzeit überarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist die Bezeichnung „Potenzialflächen“ in den Anschreiben an die ansässigen Landwirte bezüglich der Pachtverträge richtig zu verstehen? Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bezeichnet in seinen Pachtverträgen als „Potenzialflächen“ Flächen oder Teilflächen, die aus seiner Sicht bei Herstellung eines entsprechenden Planrechts für andere städtische Interessen nutzbar sind (siehe dazu auch Drs. 21/1255). 2. Gibt es konkrete Planungen für den Wohnungsbau auf den sogenannten Potenzialflächen beziehungsweise sonst wo in Oberbillwerder? Wenn ja, was ist in welchem Zeitablauf geplant? 3. Hat sich der Hamburger Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits mit der Bebauung der Flächen Oberbillwerders befasst? Wenn ja, bitte die Ergebnisse ausführen. 4. Wurden die diesbezüglichen Pläne zur Bebauung der Bergedorfer SPD bereits vorgestellt? Wenn ja, was beinhalten die Pläne im Einzelnen? Über die Darstellung des Flächennutzungsplans für die Fläche gegenüber von Neuallermöhe -West zwischen dem S-Bahnhof Allermöhe und dem Billwerder hinaus gibt es in Oberbillwerder derzeit keine weitere konkrete Planung. Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst Drucksache 21/1866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wann soll die Bevölkerung an etwaigen Planungen zu Oberbillwerder beteiligt werden? Entfällt.