BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18665 21. Wahlperiode 22.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 15.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Strom-, Gas- und Wassersperrungen in Hamburg Laut dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur wurde im Jahr 2017 bundesweit 343 865 Haushalten der Strom gesperrt. Im gleichen Zeitraum wurde 9 581 Hamburger Haushalten der Strom abgestellt. Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen haben für die betroffenen Haushalte große Auswirkungen . Elektrische Geräte und die Heizung funktionieren nicht mehr, folglich können Lebensmittel nicht gekühlt werden, das Licht bleibt aus und besonders im Winter kann es in der Wohnung empfindlich kalt werden. Insbesondere Personen mit geringen Einkommen oder/und im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII sind von Energiearmut betroffen. So kommt beispielsweise das Vergleichsportal Verivox (www.verivox.de/ nachrichten/hartz-iv-reicht-nicht-fuer-die-stromrechnung-120941/) zu dem Ergebnis, dass die tatsächlichen Stromkosten in einem Single-Haushalt den Kostenanteil im Regelsatz um 14 Prozent übersteigen. In der Grundversorgung liegt diese Lücke gar bei 24 Prozent. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen von 2010 und 2014 festgestellt, dass die Versorgung mit Energie als Teil des „menschenwürdigen Existenzminimums“ anzusehen ist (1 BvL 1/09; 1 BvL 10/12). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Absperren von Strom, Gas oder Fernwärme führt zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebenssituation der Betroffenen. Es ist Ziel des Senats, das Eintreten dieser Situation wenn irgendwie möglich zu vermeiden. Verschiedene Angebote wie das vom Caritasverband für Hamburg e.V. getragene und unter anderem aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) geförderte Projekt „Stromspar- Check“ beraten speziell einkommensschwache Haushalte darin, wie sie ihre Energiekosten senken und dadurch gegebenenfalls auch Zahlungsrückstände vermeiden können. Bürgerinnen und Bürger in einer angespannten finanziellen Situation können sich an die verschiedenen hamburgischen Schuldnerberatungsstellen wenden, insbesondere auch an die Verbraucherzentrale Hamburg e.V., die Experten für das Thema Stromund Gasschulden beschäftigt. Jobcenter und Grundsicherungsämter gewähren ergänzende Darlehen zur Deckung von Haushaltsenergiebedarfen; zudem bieten verschiedene Energieversorger unterschiedliche Modelle des Zahlungsaufschubs an. Die städtischen Netzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und Gasnetz Hamburg GmbH (GNH) sind ausschließlich als Netzbetreiber und nicht in der Marktrolle als Strom- beziehungsweise Gaslieferant tätig. Anschlusssperrungen werden durch SNH und GNH gegebenenfalls nur auf Veranlassung der Strom- beziehungsweise Gasver- Drucksache 21/18665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sorgungsunternehmen, die mit den Anschlussinhabern jeweils in einem Lieferverhältnis stehen, umgesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SNH, der GNH, des Grundversorgers für Strom Vattenfall Europe Sales GmbH, der HAMBURG ENERGIE GmbH (HE), von HAMBURG WASSER (HW), des Caritasverbandes für Hamburg e.V., der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (VZHH) sowie von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (AA) wie folgt: 1. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 3. Quartal 2018 bis zum Stichtag 30.09.2019 die Stromversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen. 3. Quartal 2018: 2 513, 4. Quartal 2018: 2 287, 1. Quartal 2019: 2 388, 2. Quartal 2019: 1 835, 3. Quartal 2019: 1 669 (ohne September 2019). 2. Wie viele Mahnverfahren wegen nicht bezahlter Stromrechnungen hat der auch als Grundversorger fungierende Konzern Vattenfall beziehungsweise haben die jeweiligen Versorger ab dem 3. Quartal 2018 bis zum Stichtag 30.09.2019 eingeleitet? Bitte immer quartalsweise benennen . Die Belieferung von Privathaushalten mit Strom bieten in Hamburg circa 500 Unternehmen an, deren geschäftliche Daten dem Senat nicht zugänglich sind. Somit beschränkt sich die Beantwortung auf das für Hamburg als Strom-Grundversorger festgestellte Unternehmen Vattenfall und das städtische Unternehmen HE. Die hier aufgeführten Mahnverfahren liefern keine Indizien in Bezug auf Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Rechnungen zu begleichen. Vielmehr sind in den hier aufgeführten Zahlen auch alle übrigen Mahnungsgründe wie zum Beispiel vergessene Rechnungen beziehungsweise unterlassene Ab- oder Ummeldungen und so weiter enthalten. Vattenfall hat in der Funktion als Grundversorger erste Mahnungen an private Kunden verschickt und mit diesen Mahnungen jeweils ein Mahnverfahren in der Grundversorgung wegen nicht bezahlter Stromrechnungen eingeleitet: 4. Quartal 2018: 54 561, 1. Quartal 2019: 53 559, 2. Quartal 2019: 51 291, 3. Quartal 2019: 54 902. Zur Anzahl der Mahnungen außerhalb der Grundversorgung wurden von Vattenfall mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse keine Angaben gemacht. Durch HE wurden folgende Mahnverfahren eingeleitet: 3. Quartal 2018: 10 579, 4. Quartal 2018: 8 192, 1. Quartal 2019: 11 813, 2. Quartal 2019: 11 264. Daten zum 3. Quartal 2019 liegen noch nicht vor. 3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Betroffenen, die durch Mahnungen der Stromanbieter aufgrund von ausbleibenden Zahlungen sowie Gebühren für die Sperrung und Entsperrung entstanden sind? Bitte für die jeweiligen unter Frage 2. genannten Grundversorger angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18665 3 Vom Grundversorger Vattenfall liegen keine Auskünfte zu den aktuellen Kosten für die Betroffenen vor. Das Unternehmen weist lediglich darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2020 pro Mahnung eine Gebühr von 1,10 Euro geplant sei. Demnach entstünden dann bei aktueller Ausprägung der Mahnprozesse im Regelablauf für ein Mahnverfahren mit anschließender Sperrung insgesamt 3,30 Euro Mahngebühren für zwei Mahnungen und die Sperrankündigung. 4. Wie viele Kunden/-innen sind aktuell bei den unter Frage 2. genannten Grundversorgern säumig und wie hoch ist der durchschnittliche Zahlungsrückstand ? Bitte für die jeweiligen unter Frage 2. genannten Grundversorger angeben. Auch diese Informationen stuft Vattenfall als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein und macht gegenüber dem Senat keine Angaben dazu. 5. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 3. Quartal 2018 bis zum Stichtag 30.09.2019 die Gasversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen. 3. Quartal 2018: 86, 4. Quartal 2018: 78, 1. Quartal 2019: 66, 2. Quartal 2019: 83, 3. Quartal 2019: 87. 6. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 3. Quartal 2018 bis zum Stichtag 30.09.2019 die Wasserversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen. 3. Quartal 2018: 192, 4. Quartal 2018: 169, 1. Quartal 2019: 163, 2. Quartal 2019: 280, 3. Quartal 2019: 166. 7. Wie viele Darlehen nach dem SGB II wurden durch das Jobcenter team.arbeit.hamburg an Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte ab dem 3. Quartal 2018 bis zum Stichtag 30.09.2019 vergeben, um Strom-, Heizund /oder Wasserkosten zu bezahlen? Bitte jeweils nach Quartal und durchschnittlicher Darlehenssumme auflisten. Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung/-auswertung von rund 96 000 Leistungsakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. In welcher Höhe werden Stromkosten im Regelsatz nach SGB II berücksichtigt , wonach berechnen sich diese und inwieweit wurden diese in den letzten fünf Jahren angepasst. Bitte für Einpersonen-, Zweipersonen -, Dreipersonen- und Vierpersonenhaushalte auflisten. 9. In welcher Höhe werden Kosten der Warmwasserbereitung im Regelsatz nach SGB II berücksichtigt, wonach berechnen sich diese und inwieweit wurden diese in den letzten fünf Jahren angepasst? Bitte für Einpersonen -, Zweipersonen-, Dreipersonen- und Vierpersonenhaushalte auflisten . Siehe Drs. 21/14236. 10. In welcher Höhe werden Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage berücksichtigt, wonach berechnen sich diese und inwieweit wurden Drucksache 21/18665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 diese in den letzten fünf Jahren angepasst? Bitte für Einpersonen-, Zweipersonen-, Dreipersonen- und Vierpersonenhaushalte auflisten. Gemäß Betriebskostenverordnung sind derartige Aufwendungen den Betriebskosten zuzuordnen. Die Betriebskosten sind als Bestandteil der Bruttokaltmiete in voller Höhe zu übernehmen, soweit sie angemessen und vertraglich vereinbart sind. 11. Wie viele Bedarfsgemeinschaften haben ab dem 3. Quartal 2018 bis zum Stichtag 30.09.2019 eine Überprüfung der tatsächlichen Stromkosten , zum Beispiel für den Betrieb einer Heizungsanlage, beantragt? a. In wie vielen Fällen ist dem nachgekommen und die Höhe der Stromkosten angepasst worden? b. In wie vielen Fällen wurde die Übernahme von Stromkosten für den Betrieb einer Heizung abgelehnt? c. In wie vielen Fällen wurde Widerspruch dagegen eingelegt? Siehe Antwort zu 7. 12. Wie bewertet der Senat Studien, wie die des Vergleichsportals Verivox, die von einer deutlichen und steigenden Unterdeckung bei den Haushaltsenergiekosten bei der Berechnung des Regelsatzes der Grundsicherungsleistungen im SGB II und SGB XII im Gegensatz zu den tatsächlichen Haushaltsenergiekosten ausgehen? Nach Auffassung aller Länder ist eine Überprüfung der Bemessungsgrundlagen für Haushaltsenergie erforderlich. Im Rahmen einer solchen Prüfung sind vorhandene Daten und Veröffentlichungen fachlich zu bewerten und die Bedarfe gegebenenfalls anzupassen. 13. Wie viele Haushalte mit geringem Einkommen haben die Stromsparhelfer der Caritas und die Schuldnerberatungen beziehungsweise andere Organisationen ab dem 3. Quartal 2018 bis zum Stichtag 30.09.2019 beraten? Bitte quartalsweise nach Organisationen benennen. Die öffentlich geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Freien und Hansestadt Hamburg beraten Ratsuchende, die über ein geringes Einkommen verfügen oder Sozialleistungen beziehen. Aufgrund der Verfahrensumstellung zum 01.08.2018 liegen die Daten für das 3. Quartal 2018 nur für die Monate August und September vor. Eine gesonderte Auswertung in Bezug auf Haushalte wird nicht vorgenommen . Beratungsverfahren in den öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen August und September 2018 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldner- und Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung afg worknet Schuldnerberatung gGmbH 102 6 275 DRK Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH Schuldner- und Insolvenzberatung 143 41 379 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung 92 76 286 hamburger arbeit GmbH 112 38 180 Diakonisches Werk 40 43 310 Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 91 33 379 Summe 580 237 1 809 4. Quartal 2018 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldnerund Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung afg worknet Schuldnerberatung gGmbH 112 17 380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18665 5 4. Quartal 2018 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldnerund Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung DRK Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH Schuldner- und Insolvenzberatung 153 94 597 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung 64 191 350 hamburger arbeit GmbH 127 138 244 Diakonisches Werk 56 91 462 Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 139 93 611 Summe 651 624 2 644 1. Quartal 2019 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldnerund Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung afg worknet Schuldnerberatung gGmbH 128 67 464 DRK Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH Schuldner- und Insolvenzberatung 157 114 734 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung 121 125 372 hamburger arbeit GmbH 147 102 255 Diakonisches Werk 119 54 596 Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 148 77 643 Summe 820 539 3 064 2. Quartal 2019 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldnerund Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung afg worknet Schuldnerberatung gGmbH 113 101 461 DRK Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH Schuldner- und Insolvenzberatung 192 139 706 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung 100 154 295 hamburger arbeit GmbH 143 101 240 Diakonisches Werk 131 94 507 Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 187 123 547 Summe 866 712 2 756 3. Quartal 2019 Zugänge in die Schuldner- und Insolvenzberatung Abgeschlossene Verfahren in der Schuldnerund Insolvenzberatung Kurz- und Notfallberatung afg worknet Schuldnerberatung gGmbH 127 91 562 DRK Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH Schuldner- und Insolvenzberatung 155 120 604 H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung 86 89 292 hamburger arbeit GmbH 122 117 277 Diakonisches Werk 126 90 470 Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 165 140 587 Summe 781 647 2 792 Drucksache 21/18665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 14. Wie viele Haushalte hat die Verbraucherzentrale Hamburg ab dem 3. Quartal 2018 bis zum Stichtag 30.09.2019 im Bereich Gas- und Strompreisrecht beraten? Bitte immer quartalsweise benennen. Bei der VZHH werden die Beratungskontakte zum Gas- und Strompreisrecht nicht gesondert erfasst. Die statistische Erfassung der Beratungen erfolgt jährlich. Die entsprechende Statistik für das Jahr 2019 liegt im Jahr 2020 vor. Im Jahr 2018 hatte die Verbraucherzentrale 1 526 energierechtliche Beratungskontakte . Diese betreffen fast ausschließlich Fragen des Gas- und Strompreisrechts sowie die damit zusammen hängenden Fragen des Anbieterwechsels. Die Zahlen für 2018 liegen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Für das Jahr 2019 schätzt die Verbraucherzentrale die Anzahl der Kontakte als auf dem Niveau des Vorjahres liegend ein. 15. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2019/2020 sollte unter Federführung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ein Runder Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen eingerichtet werden (Drs. 21/15506). a. Wie oft hat der Runde Tisch seither getagt? b. Welche Einrichtungen und Unternehmen sind am Runden Tisch beteiligt? Der Runde Tisch hat seither zweimal, am 25. April 2019 und am 19. August 2019, getagt. Teilnehmer waren: Staatliche Stellen Behörde für Umwelt und Energie Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Jobcenter team.arbeit.hamburg Bezirksamt Harburg Nicht staatliche Stellen E.ON Energie Deutschland GmbH Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. Diakonisches Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V. DRK Hamburg Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH Gasnetz Hamburg GmbH Hamburg Wasser Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. Stromnetz Hamburg GmbH Vattenfall Europe Sales GmbH Verbraucherzentrale Hamburg e.V. c. Wann wird der Bericht des Senats zu Drs. 21/15506 vorliegen? Die Berichterstattung erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2019.