BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18666 21. Wahlperiode 22.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 15.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Digitalisierungsvorhaben am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) im Rahmen der Initiative „Hamburg Health Harbour“ (H3) Die Digitalisierung in den Krankenhäusern schreitet voran. Laut Ausschreibung „Klinisches Arbeitsplatzsystem und Elektronische Patientenakte Referenznummer der Bekanntmachung: VV 044-19“ sollten die Bewerber in folgenden objektiven Kriterien überzeugen: „Es entscheiden die Angaben zum Unternehmen und zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es werden folgende Kriterien bei der Auswahl zu Grunde gelegt: Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern bezogen auf: Entwicklung/Produktmanagement; Projektmanagement, Implementierungsressourcen (Consultants); Gesamtanzahl der Installationen; Anzahl der Arbeitsplätze der jeweilig genannten Referenz, die mit dem KAS ausgestattet sind; Anzahl der aktiven Nutzer, die in der jeweilig genannten Referenz das KAS nutzen; Art der Referenzkrankenhäuser (Universitätsklinikum, Maximalversorger , Regelversorger, Fachkliniken); Referenzobjekt betreibt die Systeme hochverfügbar und virtualisiert; Referenzobjekt beinhaltet die Anbindung und Integration eines Dokumenten- und Bildarchivs, (kurze Beschreibung, welche Systeme genutzt werden und wie die Anbindung/Integration umgesetzt ist); Referenzobjekt verwendet eine elektronische Patientenakte zur primären Dokumentation; Referenzobjekt hat eine Unit-Dose-Versorgung in der Medikation umgesetzt; Referenzobjekt verwendet das KAS auch in den Ambulanzen; Referenzobjekt verwendet die im KAS integrierte Termin- und Ressourcenplanung; Referenzobjekt verfügt über eine digitale Pflegedokumentation ; Die Implementierung im Referenzobjektes ermöglicht E-Health- Funktionalitäten, insbesondere die Einbindung des Patienten.“ Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Das Vergabeverfahren „Klinisches Arbeitsplatzsystem und Elektronische Patientenakte “ wird nach den vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) als Körperschaft des öffentlichen Rechts einzuhaltenden Vergaberechtsgrundsätzen europaweit ausgeschrieben und als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb i.S.v. § 17 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) geführt. Dabei wurde die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, nach § 51 VgV begrenzt. Die in der Anfrage wiedergegeben Merkmale stellen die Kriterien für die Auswahl der nach § 51 VgV begrenzten Zahl von Bewerbern im Teilnahmewettbewerb dar und beziehen sich nicht auf die Ausschreibungsbedingungen. Diese werden erst für die sich an den Teilnahmewettbewerb anschließende Angebots- und Verhandlungsphase bewertungsrelevant. Primäres Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Nachfolgelösung für die im UKE bereits seit vielen Jahren etablierte elektronische Patientenakte namens „Soarian“ unter Beachtung und Abbildung der im UKE bestehenden Prozesse, das Drucksache 21/18666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 heißt die Sicherstellung der elektronischen Patientenakte und des klinischen Arbeitsplatzsystems im UKE. Weitere Ziele des zu vergebenden Auftrags sind die nahtlose prozessuale Einbindung von anderen medizinischen Leistungserbringern in das Behandlungsgeschehen im UKE sowie die Möglichkeit der digitalen Einbindung auch der Patientinnen und Patienten in ihre Behandlung im UKE. Die „Initiative „Hamburg Health Harbour“ (H3)“, an der ein breites Spektrum der in Hamburg in die Gesundheitsversorgung eingebundenen Akteure (Krankenhausträger, Krankenkassen, KVH, Ärztekammer) einschließlich des UKE beteiligt ist, zielt auf den Aufbau einer interoperablen Plattform für die sektorenübergreifende Kommunikation aller Hamburger Leistungserbringer im Gesundheitswesen in Hamburg. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des UKE wie folgt: 1. Wann wurde die Ausschreibung erstmals veröffentlicht? Die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens wurde am 30. April 2019 an das Amtsblatt der Europäischen Union (EU) versandt und dort unter der Vergabebekanntmachung 2019/S 086-205626 am 3. Mai 2019 veröffentlicht. 2. Sind die Ausschreibungskriterien seit Beginn der Ausschreibung verändert worden? Wenn ja: Wann und warum wurden die Kriterien verändert und was war Gegenstand der Anpassung? Nein. 3. Ist die Ausschreibung inzwischen beendet? Wenn ja: Welcher Bewerber hat aus welchen Gründen den Zuschlag bekommen? Ab wann wird mit der Implementierung des Systems begonnen? Wie ist der aktuelle Zeitplan? Wenn nein: Warum wurde der Zuschlag noch nicht erteilt? Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Ein Zuschlag kann aus rechtlichen Gründen noch nicht erteilt werden, da ein im Teilnahmewettbewerb ausgeschiedener Bewerber sofortige Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht (HansOLG) eingelegt hat und aufgrund des laufenden Beschwerdeverfahrens noch ein Zuschlagsverbot besteht. Darüber hinaus ist ein Zuschlag mit Blick auf das mehrstufige Verhandlungsverfahren, das sich an den Teilnahmewettbewerb anschließt, bei dieser komplexen Beschaffung angesichts der zu bewertenden umfangsreichen Angebotsunterlagen nicht vor 2020 zu erwarten. 4. Medienberichten1 zufolge steht eine Konsolidierung des Marktes für Krankenhausinformationssysteme bevor. Wie wird sichergestellt, dass ein langfristig verbindlicher Partner ausgewählt wurde beziehungsweise wird? Im Vergabeverfahren werden sowohl die wirtschaftliche und finanzielle als auch die technische und fachliche Leistungsfähigkeit der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien geprüft und bewertet. Eine langfristige Leistungsverpflichtung des zukünftigen Auftragnehmers wird vertraglich ausbedungen werden. 5. Mit welchen Kosten war das Ausschreibungsverfahren verbunden? Das Ausschreibungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Ermittlung der Kosten des Verfahrens kann erst nach seinem Abschluss erfolgen. 1 https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/spannung-um-moeglichekonsolidierung -des-marktes-steigt-a-37293. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18666 3 6. Welcher Kostenrahmen wird für das Gesamtprojekt geplant? In einem laufenden Vergabeverfahren ist die Geheimhaltung des Kostenrahmens Voraussetzung für eine wirtschaftliche Vergabe. Die Bekanntgabe des Kostenrahmens birgt das Risiko einer Verfälschung der Angebotskalkulationen. 7. Ist eine Vernetzung mit anderen Kliniken, insbesondere zu Forschungszwecken angedacht? Wenn ja: Mit wem soll eine Zusammenarbeit erfolgen? Wenn nein: warum nicht? Die enge Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Partnern (Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen et cetera) und auch mit den Patientinnen und Patienten ist ein übergeordnetes Ziel des UKE. Dieses Ziel wird auch durch die Ausgestaltung des in Rede stehenden Vergabeverfahrens unterstützt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Inwieweit werden bereits durch das UKE und das mit der Durchführung der Implementierung eines Klinischen Arbeitsplatzsystems und der Elektronische Patientenakte beauftragten Unternehmen Schnittstellen mit klinischen Informationssystemen anderer Träger eingeplant? Schnittstellen auf Basis internationaler Standards sind eine Grundvoraussetzung sowohl für die Anbindung interner als auch externer Informationssysteme und daher Gegenstand der in den Beschaffungsunterlagen genannten Bedingungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3. 9. Gibt es hierzu (vergleiche Frage 8.) eine Kooperation mit anderen Kliniken ? Wenn ja: mit welchen Kliniken, in welchem Umfang und mit jeweils welchem Ziel? Wenn nein: warum nicht? Einer Kooperation mit einzelnen anderen Kliniken im Vorfeld bedarf es hierfür nicht. Im Vergabeverfahren werden Schnittstellen für Kooperationen mit unterschiedlichsten Leistungsanbietern im Gesundheitswesen auf Basis internationaler Standards als Grundvoraussetzungen auf Basis von internationalen Standards als Auftragsbedingung angesprochen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 8. 10. Wie steht der Senat zu einer einheitlichen Plattform für eine sektorenübergreifende Kommunikation der Hamburger Leistungserbringer unter größtmöglicher Interoperabilität? Was unternimmt der Senat, um dieses Ziel zu fördern? Der Senat befürwortet und unterstützt den Aufbau einer interoperablen Plattform für die sektorenübergreifende Kommunikation der Hamburger Leistungserbringer, da diese eine Überwindung der bestehenden Insellösungen ermöglicht. Die Projektinitiative „H3 – Health Harbor Hamburg“, welche genau dieses Ziel verfolgt, wurde von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und der Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH im März 2019 initiiert und seitdem eng durch die BGV begleitet. 11. Wo in welcher Weise bringt sich die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) in die Gestaltung und Normierung von Datenformaten und Schnittstellen zur sektorenübergreifenden Kommunikation der Leistungserbringer im Gesundheitssystem ein? Welche konkreten Erfolge und Fortschritte konnten dabei erzielt werden? Welche Herausforderungen und Probleme bestehen hierbei noch? Drucksache 21/18666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Hinsichtlich der Projektinitiative „H3 – Health Harbor Hamburg“ ist die Verständigung auf die Nutzung bestehender Schnittstellen und Standards maßgeblich, damit keine Parallelstrukturen geschaffen werden und die Interoperabilität mit der sich im Aufbau befindlichen Telematikinfrastruktur gewährleistet wird. An dem Projekt beteiligt sich ein breites Spektrum der an der Gesundheitsversorgung in Hamburg beteiligten Akteure (verschiedene Krankenhausträger, Krankenkassen, die Hamburgische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg sowie die Hamburger Ärztekammer), welches gemeinsam und mit ausgesprochen hohem Engagement potenzielle Lösungen entwickelt und diskutiert. Perspektivisch wird die Einbindung weiterer Akteure angestrebt. Im Übrigen siehe Antwort zu 10.