BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18668 21. Wahlperiode 22.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 15.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Pflegeausbildung – Wie haben sich die Zahlen tatsächlich entwickelt? In den letzten Monaten gab es von Seiten der Gesundheitsbehörde und der Behörde für Schule und Berufsbildung wiederholt Erfolgsmeldungen, wie sehr die Ausbildungszahlen für Pflegeberufe gesteigert werden konnten und wie sehr man die Ausbildungszahlen in Zukunft noch zu steigern gedenke. Bürgermeister Tschentscher sprach im „ZDF-Morgenmagazin“ (27.03.2019) davon, dass die Ausbildungszahlen um 50 – 60 Prozent gesteigert worden seien. Senatorin Prüfer-Storcks war in derselben Fernsehsendung etwas bescheidener und sprach von einer Steigerung von 30 Prozent (siehe https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/moma-vor-ort-pflege- 108.html und https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/moma-vorort -pflege-104.html). Die Behörde für Schule und Berufsbildung wurde in ihrer Pressemitteilung vom 10.09.2019 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/12917374/ 2019-09-10-bsb-pflege-kampagne/) dann noch etwas bescheidener und sprach von einer Steigerung der Ausbildungsanfänger um 20 Prozent in den letzten fünf Jahren. Schaut man sich allerdings die Zahl der Absolventen/-innen in den letzten Jahren an, dann ergibt sich ein anderes Bild. Schlossen im Jahr 2012 insgesamt 1 041 Menschen ihre Ausbildung in der Pflege ab (Gesundheits- und Krankenpflege, Kindergesundheits- und Krankenpflege , Altenpflege und Gesundheits- und Pflegeassistenz), waren es in 2018 mit 1 115 Absolventen/-innen nur 74 Personen oder 7,1 Prozent mehr. Aufgeteilt auf die verschiedenen Berufe bedeutete dies: Im Jahr 2012 schlossen 485 Menschen ihre Ausbildung in der (Kinder-) Gesundheits- und Krankenpflege ab, in 2018 waren es mit 499 Menschen nur 14 Personen mehr, das entspricht einer prozentualen Steigerung von gerade einmal 2,9 Prozent. In der Gesundheits- und Pflegeassistenz sieht es noch trüber aus. Im Jahr 2012 schlossen 310 Personen ihre Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz ab und im Jahr 2018 waren es laut Drs. 21/17480 nur noch 308 Personen, das entspricht einem Minus von 0,6. Drucksache 21/18668 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Lediglich bei den Absolventen-/-innenzahlen in der Altenpflege gab es ein echtes Plus von 62 Personen beziehungsweise 25,2 Prozent mehr (2012: 246 Absolventen/-innen und 2018: 308 Absolventen/-innen). (Quelle: Drs. 21/17480 und Haushalts-Einzelplan 5.) Das gibt Anlass zu weiteren Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Um die Zahl der Fachkräfte in der Pflege zu erhöhen, ist es nicht nur nötig, dass möglichst viele Menschen eine Ausbildung beginnen, sondern entscheidend ist, dass sie ihre Ausbildung auch erfolgreich abschließen. a. Wie viele Menschen, die in den Jahren 2012 bis 2015 ihre Ausbildung als (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpfleger/in begonnen haben, haben diese nicht erfolgreich abgeschlossen? Bitte nach Jahren auflisten. Bei der Erhebung der Statistik der Schulen des Gesundheitswesens (hier: Gesundheits - und (Kinder)Krankenpflege) handelt es sich um eine anonymisierte Erhebung, die keine Verlaufsanalyse der einzelnen Schüler/innen zulässt. Erhoben wird in jedem Schuljahr die Anzahl der „Abgänger/-innen beziehungsweise Abbrecher/-innen“: Dies sind Schüler/-innen, die den Bildungsgang vollständig durchlaufen haben, aber das Ziel (Examen) nicht erreicht haben (Abgänger/-innen) und Schüler/-innen, die den Bildungsgang vor Ablauf der Ausbildungszeit beendet haben (Abbrecher/-innen). Die Zahl Abbrecher/-innen ist jedoch nicht zuverlässig belastbar, da hierzu auch Schülerinnen und Schüler zählen, die den Bildungsgang an einer anderen Schule fortsetzen, die den Bildungsgang innerhalb der gleichen Schule wechseln oder die sich direkt nach der Anmeldung (und Aufnahme in das System) umorientieren. Auch Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung wegen Krankheit oder Elternzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, zählen zu dieser Gruppe. Die Zahl der Abbrüche und Abgänge in diesem Sinne betrug - im Schuljahr 2015/2016: 261, - im Schuljahr 2016/2017: 265, - im Schuljahr 2017/2018: 225. (Quelle: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Erhebung zur Statistik der Schulen des Gesundheitswesens) Für den überwiegenden Teil dieser Schülerinnen und Schüler kann angenommen werden, dass sie die Ausbildung in den Jahren 2012 bis 2015 begonnen haben. b. Wie viele Menschen, die in den Jahren 2012 bis 2016 ihre Ausbildung als Gesundheits- und Pflegeassistent/in begonnen haben, haben diese nicht erfolgreich abgeschlossen? Bitte nach Jahren auflisten. c. Wie viele Menschen, die in den Jahren 2012 bis 2015 ihre Ausbildung als Altenpfleger/in begonnen haben, haben diese nicht erfolgreich abgeschlossen? Bitte nach Jahren auflisten. Zur Definition von Abbrecherinnen und Abbrechern beziehungsweise Abgängerinnen und Abgängern siehe Antwort zu 1. a. Unter den Schülerinnen und Schülern der Gesundheits- und Pflegeassistenz (GPA) betrug die Zahl der Abbrüche und Abgänge: - im Schuljahr 2014/2015: 39, - im Schuljahr 2015/2016: 78, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18668 3 - im Schuljahr 2016/2017: 76, - im Schuljahr 2017/2018: 145. Für den überwiegenden Teil dieser Schülerinnen und Schüler kann angenommen werden, dass sie die Ausbildung in den Jahren 2012 bis 2016 begonnen haben. Unter den Schülerinnen und Schülern der Altenpflege betrug die Zahl der Abbrüche und Abgänge: - im Schuljahr 2015/2016: 90, - im Schuljahr 2016/2017: 117, - im Schuljahr 2017/2018: 144. Für den überwiegenden Teil dieser Schülerinnen und Schüler kann angenommen werden, dass sie die Ausbildung in den Jahren 2012 bis 2015 begonnen haben. Im Rahmen der Schuljahreserhebung 2017 konnten aufgrund einmaliger technischer Umstellungen keine Plausibilitätsprüfungen bezüglich der Schulortwechsler durchgeführt werden. Die Zahl der „Abbrecher“ enthält 2017/2018 daher einmalig auch Schulortwechsler, die ihre Ausbildung an einer anderen Pflegeschule fortgesetzt haben. Quelle: BSB, Schuljahresstatistik 2014 bis 2018 2. Zahlen zu erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen als (Kinder-) Gesundheits- und Krankenpflegerin, als Gesundheits- und Pflegeassistenz und als Altenpflegerin finden sich in den Kennzahlen der Einzelpläne 5 der Haushaltspläne und in verschiedenen Drucksachen. Diese Zahlen weichen teilweise erheblich voneinander ab. a. Laut Drs. 21/17480 schlossen 2016 520 Personen ihre Ausbildung in der (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflege ab. Laut Haushaltsplan 2019/2020 waren es 524 Personen. Wie erklärt sich die Differenz von vier Personen? b. Laut Drs. 21/17480 schlossen 2017 492 Personen ihre Ausbildung in der (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflege ab. Laut Haushaltsplan 2019/2020 waren es 497 Personen. Wie erklärt sich die Differenz von fünf Personen? Die Unterschiede sind auf Korrekturmeldungen zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2019/2020 noch nicht vorlagen. c. Laut Drs. 21/17480 schlossen in 2016 188 Personen ihre Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz ab. Laut Haushaltsplan 2019/2020 waren es 352 Personen. Wie erklärt sich die Differenz von 164 Personen? d. Laut Drs. 21/17480 schlossen in 2017 162 Personen ihre Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz ab. Laut Haushaltsplan 2019/2020 waren es 308 Personen. Wie erklärt sich die Differenz von 146 Personen? Die Unterschiede sind zum einen darauf zurückzuführen, dass im Haushaltsplan die Personen, die eine Umschulung oder eine Nachqualifizierung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz absolviert haben, mitberücksichtigt wurden. Diese Personengruppen schließen zum Ende der Maßnahme ebenfalls mit einer staatlichen Prüfung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz ab. In der Schuljahresstatistik der Behörde für Schule und Berufsbildung wird diese Personengruppe nicht erfasst, da es sich nicht um reguläre Auszubildende handelt. Zu kleineren Abweichungen kann es des Weiteren kommen, weil die Schuljahresstatistik immer im November eines jeden Jahres erhoben wird, die Auswertung der Daten zu erfolgreich absolvierten Umschulungsoder Nachqualifizierungsmaßnahmen zur Gesundheits- und Pflegeassistenz in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aber pro Kalenderjahr erfolgt. Drucksache 21/18668 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 e. Laut Drs. 21/17480 schlossen in 2017 270 Personen ihre Ausbildung als Altenpflegerin ab. Laut Haushaltsplan 2019/2020 waren es 305. Wie erklärt sich die Differenz von 35 Personen? Es handelt sich in den Kennzahlen des Haushaltsplans um einen Übertragungsfehler, bei dem die Ist-Zahl aus dem Vorjahr übernommen wurde. Es hätten 270 erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen ausgewiesen sein müssen. 3. Entwicklung der Kennzahlen: In den Haushaltsplänen der Jahre 2015 bis 2020 werden in der Produktgruppe Gesundheit nicht nur die Kennzahlen für erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen in Gesundheits- und Krankenpflege , Gesundheits- und Pflegeassistenz und Altenpflege aufgeführt, sondern es sind als Zielvorgabe des Senats auch die Kennzahlen für die kommenden Jahre aufgeführt. a. Im Haushaltsplan 2015/2016 wurden für die Jahre 2017 und 2018 als Kennzahlen für Abschlüsse in Gesundheits- und Krankenpflege als Ziel 520 festgelegt. Im folgenden Haushaltsplan lautete das Ziel für die Jahre 2017 und 2018 und folgende nur noch 500 Absolventen /-innen. Wie erklärt sich diese Herabstufung der der Ziele? Bei der Erstellung des Haushaltsplans wurde sich an den Ist-Zahlen des vorangegangenen Jahres orientiert und eine angestrebte leichte Steigerung mit einberechnet. b. Im Haushaltsplan 2015/2016 wurde für die Jahre 2017 und 2018 als Kennzahlen für Abschlüsse in Altenpflege als Ziel 360 festgelegt. Im folgenden Haushaltsplan lautete das Ziel für die Jahre 2017 und 2018 dann nur noch 265. Wie erklärt sich die Herabsetzung der Ziele ? Die Zielzahl für die Jahre 2017 und 2018 von 265 bezieht sich auf die Ist-Zahl des Jahres 2015, in dem es zu 250 erfolgreich absolvierten Abschlüssen kam. 4. Ab 2020 startet die generalisierte Pflegeausbildung. Wie sollen die Kennzahlen zu Ausbildungen in der Pflege vor diesem Hintergrund angepasst werden und wann ist voraussichtlich mit einer entsprechenden Drucksache zu rechnen? Siehe Drs. 21/18575. 5. Wie haben sich die Absolventinnen-Zahlen der Hebammenausbildung von 2012 bis 2018 entwickelt? Bitte nach Jahren auflisten. Die Zahl der Absolventinnen der Hebammenausbildung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Absolventen/-innen der Hebammenausbildung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 valide Angaben erhebungsbedingt nicht möglich 16 21 23 32 25 Statistik der Schulen des Gesundheitswesens, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 6. Plant der Senat, eine Kennzahl für die Absolventinnen des kommenden Hebammen-Studiengangs zu erstellen? Falls ja, wann ist mit einem Vorschlag zu rechnen? Falls nein, aus welchen Gründen erachtet der Senate es nicht als notwendig ? Im Rahmen der mit den staatlichen Hamburger Hochschulen getroffenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden mit allen Hochschulen Kennzahlen zur Input-Output- Quote im dritten Fachsemester (Bachelor) sowie im ersten Fachsemester (Master) bezogen auf das gesamte Studienangebot vereinbart. Differenziert nach Bachelorund Masterstudiengängen werden Kennzahlen zu den Absolventenzahlen erhoben. Mit der Frage der Festlegung einer eigenen Kennzahl für den geplanten Hebammenstudiengang hat sich der Senat bislang nicht befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18668 5 7. Die im Einleitungstext errechneten Steigerungsraten bei den Absolventen /-innen in der Pflege sind deutlich niedriger als die Steigerungen, von denen Bürgermeister Tschentscher, Senatorin Prüfer-Storcks und die Behörde für Schule und Berufsbildung sprachen. Wie haben diese ihre Steigerungsraten errechnet? Bitte herangezogene Datengrundlage benennen und Rechenweg erläutern. Weder der Erste Bürgermeister Dr. Tschentscher, Senatorin Prüfer-Storcks noch die Behörde für Schule und Berufsbildung haben eine Aussage über eine Steigerungsrate von Absolventinnen und Absolventen in der Pflege getätigt. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu tatsächlichen oder behaupteten Äußerungen seiner Mitglieder Stellung zu nehmen.