BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18678 21. Wahlperiode 22.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 16.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Berücksichtigung stiller Reserven im Konzernabschluss – Wie aussagekräftig ist der vom Senat vorgelegte Geschäftsbericht? Zu den Ausführungen im Anhang des Konzernabschlusses zur Berücksichtigung einzeln zurechenbarer stiller Reserven vollkonsolidierter Tochterorganisationen (Seite 105 des Geschäftsberichts 2018) ergeben sich einige Nachfragen . Ich frage den Senat: Der Geschäftsbericht wird nach Maßgabe der Grundsätze der staatlichen Doppik erstellt (siehe § 4 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung). Er bietet einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt als Ganzes, indem er nicht nur die Behörden und Ämter betrachtet, sondern auch die öffentlichen Unternehmen in das Zahlenwerk einbezieht. Hamburg ist neben Hessen das einzige Bundesland, welches einen Konzernabschluss vorlegt. Der Geschäftsbericht unterliegt zudem der Prüfung durch den Rechnungshof. Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Ansätzen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt turnusmäßig im Rahmen der Abschlusserstellung. Liegen Hinweise vor, die auf einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf hindeuten, wird ein Niederstwerttest durchgeführt. Dabei wird der in den Büchern geführte Wertansatz mit dem beizulegenden Wert, der sich beispielsweise aus Marktwerten ableiten kann, verglichen. Bestätigt der Niederstwerttest den Abwertungsbedarf, weil der Marktwert niedriger als der Buchwert ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen . Ebenso erfolgt eine Korrektur bei Abgängen aus dem Anlagevermögen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum genau erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 72 Millionen Euro auf Grundstücke der HWW? Wann wurde die Werthaltigkeit dieses Ansatzes zuletzt vor 2018 überprüft? Die außerplanmäßige Abschreibung auf die stillen Reserven für die Grundstücke der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) im Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erfolgte aufgrund eines entsprechenden Hinweises der Tochterorganisation . Diese übermittelte der Finanzbehörde im Rahmen der Abschlussarbeiten auch eine begründende Unterlage für die Vornahme der außerplanmäßigen Abschreibung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Warum genau wurden Grundstücke der GWG mit einem Buchwert von 39 Millionen Euro ausgebucht? Wann wurde die Werthaltigkeit dieses Ansatzes zuletzt vor 2018 überprüft? Die Ausbuchung betraf stille Reserven, die im Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) auf Grundstücke der GWG Gesellschaft für Wohnen und Drucksache 21/18678 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bauen mbH gebildet waren. Da die entsprechenden stillen Reserven im Konzernabschluss der SAGA Unternehmensgruppe dort im Umfang von 39 Millionen Euro nicht mehr geführt werden, musste dies im Konzernabschluss der FHH nachvollzogen werden . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Im Zuge der erstmaligen Vollkonsolidierung der Gasnetz Hamburg ergeben sich zum 31.12.2018 bilanzierte stille Reserven von 234 Millionen Euro. 3.1. Wie und wann wurde die Werthaltigkeit dieses Ansatzes überprüft? Die Werte sind im Rahmen der erstmaligen Vollkonsolidierung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 aufgedeckt und bewertet worden. 3.2. Auf welche Positionen im Einzelnen unterteilen sich die auf Gasnetz Hamburg zurechenbaren stillen Reserven und über welche Nutzungsdauer werden sie jeweils abgeschrieben? Die stillen Reserven verteilen sich auf Grundstücke und Gebäude in Höhe von 8 Millionen Euro mit einer Nutzungsdauer von 13 Jahren und auf technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 226 Millionen Euro mit einer Nutzungsdauer von 14 Jahren.