BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18694 21. Wahlperiode 25.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 17.10.19 und Antwort des Senats Betr.: CleverShuttle stellt den Betrieb in Hamburg ein. Warum endet der Betrieb kurz nach Auslaufen des Hamburger Förderprogramms „Zero- E“? Was wird aus den geförderten Fahrzeugen? Seit mehreren Jahren fuhren in Hamburg Fahrzeuge der Deutsche-Bahn- Tochter CleverShuttle Fahrgäste durch die Stadt. Ungewöhnlich für das Hamburger Straßenbild war dabei die Nutzung von Wasserstoffautos des Herstellers Toyota. Das Unternehmen HySOLUTIONS GmbH berichtet auf seiner Internetpräsenz von dem Projekt ZeroE – Einsatz von wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen-Fahrzeugen im RideSharing. Demnach fördert die Freie und Hansestadt Hamburg den Einsatz von 20 wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen-Fahrzeugen beim Mobilitätsanbieter CleverShuttle. Als Beginn der Laufzeit ist der 01.09.2017 und als Ende der Laufzeit ist der 31.08.2019 angegeben. Am 14. Oktober wurde dann überraschend das Aus in Hamburg verkündet. Laut Bericht des NDR erhielten die Fahrer des Unternehmens in der Nacht zu Montag die kurzfristige Mitteilung der Betriebseinstellung . Außerdem lässt sich einem Bericht des Managermagazins vom 16. Oktober 2019 entnehmen, dass, neben Schwierigkeiten mit Behörden in Frankfurt und Stuttgart, in Hamburg in erster Linie die starke Konkurrenz des Wettbewerbers Moia ausschlaggebend für den Marktrückzug gewesen sei. Interessant und in der Presse unerwähnt bleibt allerdings die zeitliche Nähe des Projektendes „ZeroE“ in Hamburg und der darauf folgenden generellen und abrupten Betriebseinstellung in Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderte Projekt „ZeroE“ ist auf die Beschaffung von wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellenfahrzeugen gerichtet. Mit den Bundesmitteln gefördert wird dort der Leasinggeber, die Toyota Kreditbank GmbH. Nutzer dieser Fahrzeuge sind gewerbliche Flottenbetreiber aus Hamburg, die als Leasingnehmer nicht selbst Förderempfänger sind, aber infolge der Förderung die Fahrzeuge zu vergünstigten Konditionen leasen konnten. Hamburger Fördermittel kamen in „ZeroE“ nicht zum Einsatz. Der Senat hat die an „ZeroE“ beteiligten Unternehmen im Rahmen eines eigenen Projekts mit dem Titel „Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen bei Unternehmen und als Taxen“ unterstützt. Dieses Hamburger Projekt läuft seit dem 1. Januar 2016 und endet am 31. Dezember 2019. Aufgrund des Sachzusammenhangs beschreibt die Internetseite der hySOLUTIONS GmbH beide Projekte unter der Dachmarke „ZeroE“. Die Betriebseinstellung der Firma CleverShuttle steht nach Auffassung der zuständigen Behörde nicht im Zusammenhang mit dem Auslaufen dieser Förderung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der hySOLUTIONS GmbH wie folgt: Drucksache 21/18694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wer war Antragssteller für das Projekt ZeroE? Das Projekt „Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen bei Unternehmen und als Taxen“ wurde aus Klimaschutzmitteln der Behörde für Umwelt und Energie gefördert. Die dortigen Mittel wurden durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantragt und von dort an die hySOLUTIONS GmbH als Zuwendung weitergeleitet . Im Zuwendungsbescheid wurde sichergestellt, dass die hySOLUTIONS GmbH die Mittel vollständig an die Nutzer der Fahrzeuge weiterreicht sowie ein technisches Institut mit der externen Evaluation des Einsatzes beauftragt. 2. Wer war Beteiligter an dem Projekt ZeroE? Im Projekt „Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen bei Unternehmen und als Taxen“ wurde der Einsatz von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen bei dem Unternehmen GHT Mobility GmbH (Anbieter von CleverShuttle) sowie sechs weiteren Hamburger Unternehmen unterstützt. Im Rahmen der Gesamtprojektlaufzeit wurden dabei Brennstoffzellenfahrzeuge mit verschiedenen Leasinglaufzeiten und Fahrleistungen durch die Unternehmen eingesetzt. Mit der externen Evaluation des Einsatzes wurde die Spilett new technologies GmbH beauftragt. 3. Wann wurde das Projekt ZeroE beantragt und wann genehmigt? Die Förderung des Projektes „Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen bei Unternehmen und als Taxen“ wurde bei der Leitstelle Klimaschutz am 19. November 2015 beantragt. Bewilligt wurde das Projekt am 30. Dezember 2015. 4. Was genau waren die Bestandteile des Förderantrages? Im Projekt sollte der Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen bei Unternehmen und bei Taxen oder taxenähnlichen Flotten unterstützt werden. Zur externen Evaluation des Projektes wurde zudem ein technisches Institut herangezogen. 5. Wie sahen die Förderbedingungen aus? Die am Projekt beteiligten Unternehmen erhielten eine Aufwandserstattung für die Mitwirkung an einem extern evaluierten Erprobungsvorhaben. Diese Aufwandserstattung setzte sich zusammen aus einer Förderung der Kosten für den regenerativen Anteil des genutzten Wasserstoffs je gefahrenen Kilometer, einer Aufwandserstattung für erhöhte Wegezeiten bei Fahrt zur Wasserstofftankstelle (in Relation zu Kilometerlaufleistung ) sowie einer Aufwandserstattung für die Teilnahme an der wissenschaftlichen Begleitforschung. 6. Was waren dabei die konkreten Inhalte der Bedingungen? Die teilnehmenden Unternehmen hatten an den Interviews der Begleitforschung mitzuwirken , dem Einbau von Datenerfassungsgeräten in die Fahrzeuge zuzustimmen sowie die Fahr- und Tankdaten zur Auswertung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus mussten die Nutzer Daten zu den betrieblichen, technischen, klimaschutzbezogenen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Begleitforschung bereitstellen . 7. Was genau ist durch die Stadt gefördert worden? Bitte nach Jahren getrennt angeben. 8. Welche Zahlungen sind im Verlauf des Projekts durch die Stadt Hamburg geleistet worden? Bitte nach Jahren sowie nach Sach-/Personal-/ Investitionsmitteln getrennt angeben. Die BWVI hat bislang folgende Zahlungen geleistet: Für das Jahr 2016: Aufwandserstattung an die Nutzer 8 307 Euro, Kosten für die wissenschaftliche Begleitung: 8 170 Euro. Für das Jahr 2017: Aufwandserstattung an die Nutzer 29 435 Euro, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18694 3 Kosten für die wissenschaftliche Begleitung: 24 912 Euro. Für das Jahr 2018: Aufwandserstattung an die Nutzer 133 798 Euro, Kosten für die wissenschaftliche Begleitung: 23 360 Euro. Es handelt sich jeweils ausschließlich um Sachmittel. 9. Wann wurden die letzten Zahlungen vorgenommen? Die letzte Auszahlung erfolgte bislang im Februar 2019. 10. Sind noch Zahlungen offen? Die Mittel für die Aufwandserstattung an die Nutzer für das Jahr 2019 wurden noch nicht abgerufen. Auch steht die Schlussrechnung der Begleitforschung noch aus. 11. Gibt es bereits eine Projektendabrechnung? Wenn nein, bis wann wird mit einer Projektabrechnung gerechnet? Wenn ja, wann wurde diese Abrechnung der Stadt zugeleitet und was waren die Gesamtzahlungen der Stadt? Mit der Projektendabrechnung ist im Februar 2020 zu rechnen. 12. Was geschieht mit den 20 durch die Stadt geförderten Wasserstoff- Fahrzeugen, von denen hySOLUTIONS GmbH berichtet? Die Förderung vonseiten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) betraf lediglich eine Aufwandserstattung für die Mitwirkung an einem begleiteten Erprobungsvorhaben . Eine Förderung von Fahrzeugen ist durch die FHH nicht erfolgt. Einzelheiten zum Verbleib der Fahrzeuge sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. 13. Welche abschließenden Erkenntnisse hat die Stadt aus der Projektförderung insbesondere für die Elektro- und Wasserstoffmobilität gewinnen können? Die abschließenden Erkenntnisse werden erst nach Auswertung des Abschlussberichts der externen Evaluation nach Ende der Gesamtprojektlaufzeit am 31. Dezember 2019 vorliegen. 14. Waren neben Sachmitteln auch Personalmittel von der Stadt gefördert worden? Nein. 15. Wie hoch waren die Sach- und wie hoch die Personalmittel? Bitte nach Jahren getrennt angeben. Es handelt sich ausschließlich um Sachmittel. Im Übrigen siehe die Antwort zu 7. und 8. 16. Welche weiteren Förderungen wurden außerhalb des Projektes an das Unternehmen geleistet? Keine. 17. Wann ist dem Senat und seinen Behörden bekannt geworden, dass das Unternehmen in Hamburg beabsichtigt, den Betreib einzustellen? Am 14. Oktober 2019. 18. Ist dem Senat vor dem 14. Oktober bekannt geworden, dass das Unternehmen den Betrieb am 14. Oktober einstellen wird? Wenn ja, wann ist die Tatsache der Einstellung bekannt geworden? Wann ist der Einstellungstermin bekannt geworden? Nein. Drucksache 21/18694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 19. Wann ist dem Senat bekannt geworden, dass CleverShuttle in Hamburg wirtschaftliche Probleme hat? 20. Hat es Gespräche zwischen CleverShuttle oder anderen dritten und der Stadt über eine Fortführung des Betriebs in Hamburg gegeben? Wer waren die Beteiligten Unternehmen? Was war Ergebnis dieser Gespräche ? Die für die Betriebseinstellung vom Unternehmen benannte Begründung wurde dem Senat erst am 14. Oktober 2019 bekannt. Zuvor waren Gespräche über eine Aufstockung der von CleverShuttle in Hamburg eingesetzte Flottengröße und Fördermöglichkeiten im Bereich der Ladeinfrastruktur für die betreffenden Elektrofahrzeuge geführt worden. Wirtschaftliche Probleme waren nicht Gegenstand dieser Gespräche. 21. Welche Bedingungen und Absprachen gab es zwischen der Stadt und CleverShuttle über ein potenzielles Betriebsende während der Projektlaufzeit ? Welche rechtlichen Folgen hätte ein vorzeitiges Ende auf das Projekt gehabt? Die Aufwandserstattung an die Nutzer wurde je Betriebsmonat gezahlt. Vorgabe hierfür war, dass die Nutzer die Aufwandserstattung nur erhalten, solange sie die Fahrzeuge betreiben. Das vorzeitige Betriebsende führt dazu, dass für die restliche Projektlaufzeit keine weiteren Zahlungen erfolgen. 22. Welche Rückzahlungsforderungen der Stadt gegenüber CleverShuttle oder weiteren dritten wären bei einem vorzeitigen Ende zum Tragen gekommen? Die Aufwandserstattung wird nur für den tatsächlich erfolgten monatlichen Fahrzeugeinsatz gezahlt, daher entstehen keine Rückzahlungspflichten und dementsprechend auch keine Forderungen der FHH.