BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18696 21. Wahlperiode 25.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten André Trepoll und Birgit Stöver (CDU) vom 17.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Gefahrenstoffe in Hamburgs Schulgebäuden In vielen Hamburger Schulgebäuden sind in der Vergangenheit Gefahrenstoffe wie Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF) und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) verbaut worden, häufig befinden sie sich dort noch immer. Erst kürzlich haben Gutachter bei der Untersuchung des Altbaus der Grundschule in der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Heidrand, diverse Problemstoffe wie polyzyklische Kohlenwasserstoffe, Mineralfasern und Asbest in gebundener Form gefunden.1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit der Umstellung von Bau und Bewirtschaftung der Hamburger Schulen auf das aktuelle Mieter-Vermieter-Modell (siehe Drs. 20/5317) wurde ein umfassendes Neubau - und Sanierungsprogramm beschlossen, das immer noch andauert. Damit einher ging eine umfassende Begutachtung von Gebäuden beziehungsweise Gebäudebestandteilen , auch im Hinblick auf Schadstoffe. So wurden Wand- und Deckenputze an allen vor 1994 gebauten Gebäuden in den Jahren 2012 bis 2014 systematisch begutachtet . Hierbei galt es die Gebäude zu identifizieren, in denen tatsächlich Asbest verbaut wurde. Die Gutachten sind Bestandteil der Gebäudeakte. Gebundener Asbest wird als ungefährlich eingestuft und darf deshalb in den Bauten belassen werden, eine Asbestsanierung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Im Rahmen von größeren Baumaßnahmen (Umbauten, Sanierungen oder Abrissen) wurden und werden Gebäude, die vor dem generellen Asbestverbot 1994 gebaut wurden, zudem regelhaft auf Asbest gutachterlich untersucht. Das Gutachten wird im Rahmen der Ausschreibung für die Abriss- beziehungsweise Sanierungsarbeiten veröffentlicht und ist Bestandteil des Auftrags. Wird bei der Beprobung Asbest gefunden, wird aus Sicherheitserwägungen bei den anstehenden Arbeiten davon ausgegangen, dass alle gleichartigen Bauteile des gesamten Gebäudes Asbest enthalten, auch wenn dies nicht der Fall sein muss. Darüber hinaus werden Gebäude grundsätzlich bei der Planung von Baumaßnahmen und bei entsprechenden Verdachtsfällen auf relevante Schadstoffe, zum Beispiel künstliche Mineralfasern (KMF) oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) hin untersucht. Dies gilt sowohl bei Baumaßnahmen als auch im laufenden Betrieb. Die bei der Beseitigung zu treffenden Schutzmaßnahmen hängen von der Schadstoffkonstellation sowie vom Umfang der Sanierungs- beziehungsweise Abrissarbeiten ab. Das beauftragte Unternehmen muss für diese Arbeiten besonders zertifiziert sein und 1 https://www.abendblatt.de/regionalausgaben/article227290277/Streit-um-marode- Grundschule.html. Drucksache 21/18696 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 im Anschluss an die Arbeiten die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Generell finden weder die Untersuchung noch nachfolgende Arbeiten im laufenden Schulbetrieb statt. Die Beauftragung von Untersuchungen im Rahmen von Baumaßnahmen erfolgt bei den Realisierungsträgern im Schulbau grundsätzlich gebäudebezogen. Eine zentrale Erfassung der Gutachten, ihrer Ergebnisse sowie der nachfolgenden Arbeiten erfolgt jedoch nicht. Für eine Darstellung dieser Daten müssten die Bau- und Bewirtschaftungsakten aller in Frage kommenden mehrerer Hundert Schulgebäude manuell durchgesehen und ausgewertet werden. Dabei müsste auch Berücksichtigung finden, dass in einem Teil der Fälle nur gegebenenfalls belastete Bauteile ausgebaut wurden, während in anderen Fällen das betroffene Gebäude komplett durch einen Neubau ersetzt wurde. Diese Aufbereitung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Altbaus der Grundschule in der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Heidrand, in dem eine Schadstoffbelastung festgestellt worden ist? Das Bestandsgebäude am genannten Standort wurde im Januar 2018 in Vorbereitung der aktuellen Sanierungs- und Neubauplanung auf das Vorhandensein von PAK und Naphtalinen hin untersucht. Im Anschluss daran wurde die Schulgemeinschaft im März 2018 unter Hinzuziehung des externen Gutachters über Schadstoffe und Verhaltensregeln informiert. Aktuell laufen neben den Planungen für den Ersatz des betroffenen Gebäudes auch die Planungen für eine Schulerweiterung. Die Schulgemeinschaft wurde aktuell erneut im Rahmen einer Veranstaltung über die vorhandenen Schadstoffe informiert. Eine Wiederholungsmessung wird aktuell vorbereitet. 2. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ein auf umfassenden Probeentnahmen basierenden Kataster für alle Hamburger Schulen für die Gefahrenstoffe a) Asbest, b) künstliche Mineralfasern (KMF), c) polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingerichtet? 3. Wenn ja, ist das Kataster öffentlich zugänglich? Wo ist es zugänglich? 4. Wenn ja, ist das Kataster Grundlage für laufende und geplante Sanierungsmaßnahmen ? Wenn ja, für welche? Bitte die Schulen in einer Excel-Tabelle nach Standorten aufführen und dabei den Bezirk, die Schulform und den Gefahrenstoff angeben. Die Erfassung und Archivierung erfolgt ausschließlich gebäudebezogen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Im Zuge des Schulentwicklungsplans 2019 sind zahlreiche Zubauten sowie Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Wird hierbei auch eine Beseitigung von Gefahrenstoffen wie zum Beispiel Asbest, KMF und PAK geplant und vorgenommen? Siehe Vorbemerkung. 6. In welcher Form, wann und wie häufig sind Informationen an alle Schulleitungen , Hausmeister/-innen sowie Eltern- und Schülervertretungen zur Verfügung gestellt worden, mit denen auf die Gefahr von Asbest, KMF und PAK hingewiesen wird? Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie Eltern- und Schülervertretungen grundsätzlich über den Umgang mit Gefahrstoffen informiert. Bei solchen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18696 3 Informationen wird je nach individuellem Bedarf regelmäßig auch der externe Gutachter involviert. 7. Finden Kontrollen bei angemeldeten Asbestsanierungen und verdachtsunabhängige Kontrollen von Baustellen auf mögliche illegale Asbestsanierung und -entsorgung statt? Wenn ja, in welchem Umfang? Ja, das Amt für Arbeitsschutz führt bei derartigen Arbeiten unangemeldete Kontrollen bei einzelnen Baumaßnahmen durch. Bei Sanierungsmaßnahmen werden nur qualifizierte Gutachter, Planer und Fachfirmen beauftragt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Welche Maßnahmen zum Schutz der Lehrkräfte und Hausmeister/-innen vor Asbest, KMF und PAK wurden seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde getroffen? Alle Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister werden regelmäßig durch externe Referenten zum Umgang mit Schadstoffen, insbesondere Asbest, geschult. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.