BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/187 21. Wahlperiode 14.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 07.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Verzögerungen beim Schulbau im Bezirk Altona Wie jüngst in der Bezirksversammlung in Altona bekannt geworden ist, wurde der Baubeginn (BB) und damit automatisch auch der in den Ausschreibungen festgelegte Fertigstellungszeitpunkt (FSZ) an den Schulstandorten Stadtteilschule Lurup (FSZ gemäß Ausschreibung 1.12.2017: http://ausschreibungen-deutschland.de/ 197369_Neubau_fuer_die_Stadtteilschule_Lurup_am_Standort_Luruper_Ha uptstrasse_Tragwerksplanung_gem_2014_Hamburg) und GeschwisterScholl -Stadtteilschule (FSZ gemäß Ausschreibung 1.7.2018: http://ausschreibungen-deutschland.de/ 213760_Neubau_fuer_die_Geschwister-SchollStadtteilschule _am_Standort_Glueckstaedter_Weg_Hamburg_- _2015_Hamburg) nach hinten verschoben. Statt mit den umfangreichen Maßnahmen so zu beginnen, dass die gesetzten FSZ sicher eingehalten werden können, sollen nun schon die ersten Spatenstiche erst deutlich später als geplant erfolgen. Zur Begründung wurde unter anderem angeführt, dass der Siegerentwurf für die die Stadtteilschule Lurup (STS Lurup) schlichtweg zu teuer sei und zunächst „nachgebessert“ werden müsse. Damit es in der Zwischenzeit nicht zu einer ungerechten „Kanibalisierung“ zwischen dieser Schule und der in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Geschwister-Scholl-Stadtteilschule (GS STS) komme, soll nun der Baubeginn bei der Zweitgenannten angepasst, das heißt ebenfalls nach hinten verschoben werden. Diese „Gleichbehandlung von Ungleichen “ wirkt grundlos und willkürlich und es scheint daher geboten, zu überprüfen , wo überall noch auf Kosten der Schulen und unter Beschneidung ihrer berechtigten Bauinteressen Bauverzögerungen vorgesehen sind beziehungsweise eine Verschiebung des Fertigstellungszeitpunktes geplant ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Um welche Zeitspanne und mit welcher Begründung wurde der Baubeginn an der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule (GS STS) nach hinten verschoben beziehungsweise wann genau ist nach dem neuen Zeitplan nunmehr konkret mit Baubeginn und Fertigstellung zu rechnen? 2. Um welche Zeitspanne und mit welcher Begründung wurde der Baubeginn – trotz Vorliegens eines Siegerentwurfes – an der STS Lurup nach hinten verschoben beziehungsweise wann genau ist nach dem neuen Zeitplan konkret mit Baubeginn und Fertigstellung zu rechnen? 3. Wie kann es sein, dass ein Siegerentwurf, der den in der Ausschreibung gesetzten Kostenrahmen einhält, nachträglich als „zu teuer” empfunden Drucksache 21/187 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wird beziehungsweise um welche Summe weicht der Siegerentwurf von der Planungssumme ab? Zur Planung beider Baumaßnahmen wurden nicht offene, einphasige hochbauliche Realisierungswettbewerbe mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2010) ausgelobt. Der aktuelle Planungsstand stellt sich wie folgt dar: Für die Geschwister-Scholl-Stadtteilschule (STS Geschwister-Scholl) befindet sich dieser Wettbewerb zurzeit in der weiteren Bearbeitung. Bei einer ersten Preisgerichtssitzung wurde drei Entwürfen jeweils ein zweiter Preis zuerkannt. Diese Wettbewerbsbeiträge wurden in eine erneute Überarbeitung überwiesen. Nach der noch durchzuführenden Preisgerichtssitzung erfolgen das nachgeschaltete Verhandlungsverfahren und eine Beauftragung. Die Ergebnisse für beide Verfahren liegen noch nicht vor. Im Rahmen des Wettbewerbs für die Stadtteilschule Lurup (STS Lurup) wurde ein erster Preis vergeben. Gemäß einer Auflage der Wettbewerbsjury hat der erste Preisträger im Anschluss seinen Entwurf korrigiert und Flächenmodifikationen vorgenommen , um den Bedingungen der Auslobung zu entsprechen. Aktuell liegt keine Abweichung von der Planungssumme vor. Zurzeit läuft die Abstimmung hinsichtlich der zu überplanenden Grundstückflächen. Im Anschluss kann eine Beauftragung der Objektplaner erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 20/14207. Im Übrigen sind die konkreteren Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Wie geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde damit um, dass die Schulleitung der STS Lurup klar zum Ausdruck gebracht hat, genau das bauliche Konzept des Siegerentwurfes für den zukünftigen Schulbetrieb zu benötigen und keine Veränderungen hinnehmen zu können? Entwurfsanpassungen und Optimierungen nach Preisgerichtssitzungen und im weiteren Planungsfortschritt stellen ein notwendiges Verfahren zur Konkretisierung dar. Alle Anpassungen erfolgen in enger und einvernehmlicher Abstimmung der Beteiligten. 5. Welche konkreten Modifikationen des Siegerentwurfes für die STS Lurup fordert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und welche Summen sollen hierdurch eingespart werden? 6. Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die nachträgliche Modifikation des Siegerentwurfes? Keine, siehe Antwort zu 1. bis 3. 7. Was genau ist damit gemeint, wenn von „Kanibalisierung“ der beiden, sich in unterschiedlichen Stadtteilen (Osdorf und Lurup) befindenden Schulen gesprochen wird und auf welchen Erfahrungswerten basiert diese Sorge konkret? 8. Gibt es neben der „Kanibalisierungsangst“ andere sachliche Gründe für die parallele Verschiebung der Baubeginn- beziehungsweise Fertigstellungszeitpunkte an den beiden Schulen und stimmt es in diesen Zusammenhang, dass – wie in einer bezirklichen Ausschusssitzung seitens des Bezirksamtes wiedergegeben – eine weitere Verzögerung eines der beiden Bauvorhaben automatisch auch die Verzögerung des jeweils anderen mit sich brächte? Wenn ja, aus welchen Gründen wird dies angestrebt? Die genannten Begriffe wurden von den zuständigen Behörden nicht verwendet. Im Übrigen befinden sich beide Projekte aktuell im gleichen Planungsstand. 9. Welche Neubauten ganzer Schulen sind im Bezirk Altona zurzeit in konkreter Umsetzung beziehungsweise Umsetzungsplanung (bitte jeweils die Planungsphase benennen) und welche Kosten sind jeweils konkret auf welcher Basis veranschlagt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/187 3 Zurzeit befinden sich drei Schulneubauten in der Vorplanung. Für die STS Lurup und die STS Geschwister-Scholl beträgt das geplante Budget jeweils rund 36,5 Millionen Euro brutto. Die Planungen für die STS Mitte Altona befinden sich aktuell in der vorbereitenden Phase 0. Konkrete Kostenberechnungen liegen derzeit noch nicht vor. 10. Welche Schulan- beziehungsweise Umbauten sind gegenwärtig im Bezirk Altona in konkreter Umsetzung beziehungsweise Umsetzungsplanung (bitte jeweils die Planungsphase benennen) und welche Kosten sind jeweils auf welcher Basis veranschlagt? Die Umsetzung weiterer Schulan- und Umbauten erfolgt auf Grundlage des veröffentlichten Rahmenplanentwurfs Schulbau (siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/ 3596552/data/bsb-entwurf-rahmenplan-schulbau.pdf). 11. Gibt es im Bezirk Altona Schulbauvorhaben, für welche bislang noch kein geeignetes Grundstück gefunden wurde? Wenn ja, um welche konkreten Schulbauvorhaben welcher Schulen und Schulformen und in welchen Stadtteilen handelt es sich und in welchem Stadtteil wird insofern nach welcher Größe und in welcher Lage nach geeigneten Grundstücken gesucht? Über den Standort für ein zusätzliches Gymnasium in Altona, das insbesondere die Gymnasialangebote in Altona-Altstadt/Altona-Nord und Ottensen entlasten soll, ist noch nicht abschließend entschieden. Auch im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 12. Zu welchem Zeitpunkt ist bei den Vorhaben in Fragen 9. – 12. nach derzeitigem Planungsstand jeweils die Fertigstellung der Schulbauvorhaben geplant? 13. An welchen der a) vorgenannten und b) übrigen Schulstandorte im Bezirk Altona gibt es beziehungsweise gab es Abweichungen von der ursprünglichen Umsetzungsplanung und damit einhergehend Verzögerungen des Fertigstellungstermins oder sind solche bei einzelnen Vorhaben bereits jetzt abzusehen? Bitte jeweils Vorhaben, Abweichung von der Planung und Verzögerung des FSZ konkret benennen. 14. Inwieweit wirken sich diese Abweichungen reduzierend auf das im „Rahmenplan Schulbau bis 2019“ (http://www.hamburg.de/pressearchivfhh /3596488/2012-09-11-bsb-schulbau/;) angesetzte Baubudget aus, das heißt welche nachträglichen, von dieser Grundsatzplanung abweichenden Sparmaßnahmen plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Bitte Abweichung jeweils pro Schulbauprojekt sowie als Gesamtsumme der geplanten Einsparungen ausweisen. Die Schulbauplanung wird kontinuierlich fortgeschrieben. Die im Rahmenplan Schulbau benannten Maßnahmen zu Sanierung, Um-, Erweiterungs- und Neubau werden im Rahmen der Realisierungsplanung jeweils gemeinsam von SBH, der für Bildung zuständigen Behörde und der Schule überprüft und somit, wie bei der Veröffentlichung des Rahmenplanentwurfs V 0 im September 2012 dargestellt, fortwährend angepasst. Auf Antrag der Bürgerschaft berichtet der Senat über laufende und abgeschlossene Schulbaumaßnahmen ab einem Kostenvolumen von 1 Million Euro jährlich im Rahmen des Berichts über das 2. Quartal, zuletzt mit Drs. 20/12720. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis 3., zu 9., zu 10. sowie zu 19. bis zu 24. 15. Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die gegebenenfalls jeweils notwendigen nachträglichen Entwurfsmodifikationen? Siehe Antwort zu 6. Drucksache 21/187 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 16. Sind für jedes der gemäß „Rahmenplan Schulbau bis 2019“ geplanten Bauvorhaben die Gelder bereits in genannter Höhe in den Haushalt eingestellt ? Bitte jeweils Projekt, eingestellte Summen, Baubeginn und FSZ wie im Haushaltsplan aufgeführt benennen. 17. Gibt es Bauvorhaben, die das im „Rahmenplan Schulbau bis 2019“ vorgesehene Budget entweder bereits in der Planungsphase oder aber im Laufe der baulichen Umsetzung sprengen beziehungsweise gesprengt haben und wenn ja, um welche Vorhaben und welche überschießenden Beträge handelt es sich jeweils und wodurch kommen diese zustande? 18. Wie sollen die gegebenenfalls in Frage 17. genannten Deckungslücken geschlossen werden? Die Finanzierung und Abwicklung von Bauvorhaben beruhen auf dem geltenden Organisations- und Rollenmodell für den Hamburger Schulbau (siehe Drs. 20/5317). Im Übrigen siehe Antwort zu 10. Zu konkreten Einzelfällen: 19. Zum Schulbau Bildungshaus Thadenstraße: Wann sollte das Haus ursprünglich fertig gestellt sein und aus welchen Gründen verzögert sich dort die Realisierung? Die Fertigstellung war in der ursprünglichen Planung für das Jahr 2014 vorgesehen. Sie erfolgt aufgrund einer umfassenden Überarbeitung der Planung nach aktuellem Sachstand voraussichtlich im Sommer 2015. 20. Zur Gorch-Fock-Schule: Welche Bauvorhaben sind hier zu welchem Zeitpunkt konkret geplant, in welcher Phase befindet sich die Planung, welche Kosten ergeben sich aus der Planung und weichen diese gegebenenfalls von der Annahme im Rahmenplan Schulbau bis 2019 ab? Gibt es mit Blick auf die Planung bereits Verzögerungen und wenn ja, warum und um welche Zeitspanne? In der Genehmigungs- und Ausführungsplanung befinden sich der Zubau von Ganztags -, Gemeinschafts-, Unterrichtsflächen sowie einer Hallenfläche und die Sanierung der bestehenden Sporthalle. Das Budget beträgt rund 9,2 Millionen Euro. Gründe für die Abweichung zum veröffentlichten Rahmenplanentwurf sind zusätzlicher Raumbedarf und zu realisierende Ersatzbauten für abzureißende Pavillons. Es liegen keine Verzögerungen vor. 21. Zur STS Flottbek (ehemals STS Goosacker): Wann soll der Umzug an den Standort Ebertallee vollständig vollzogen sein? Gab oder gibt es bereits jetzt absehbare Verzögerungen im Zeitplan des Umzugs und wenn ja, warum und um welchen Zeitraum? Der Umzug ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Mit der vollständigen Verlagerung der bisherigen Schule H6 wird der gesamte Standort voraussichtlich im Jahr 2017 ausschließlich durch die STS Flottbek genutzt werden. Verzögerungen liegen nicht vor. 22. Zur STS und Gymnasium Rissen: Aufgrund wachsender Schülerzahlen ist am Standort Rissen eine vierte Sportfläche dringend notwendig. Ist die Realisierung eines derartigen Bauvorhabens vorgesehen, wenn ja, wann und mit welchen Kosten und welchem Fertigstellungszeitpunkt? Bitte Planungsstand und gegebenenfalls relevante Bauzeitpunkte benennen . Wenn nein, warum nicht und wie soll der Bedarf an Sportfläche anderweitig befriedigt werden? Es ist vorgesehen, eine zusätzliche Sporthalle an der Schule Iserbarg zu errichten, da dort durch die wachsende Schülerzahl zusätzlicher Sporthallenbedarf entsteht. Die Entscheidung fiel zugunsten des Grundschulstandorts, da die Freiflächen am Standort Voßhagen nicht weiter reduziert werden sollen und im Zweifel die Grundschüler den Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/187 5 kürzeren Weg haben sollten. Der Entscheidung wurde ebenfalls zugrunde gelegt, dass Sporthallen regelhaft auch der Versorgung in der Region dienen. 23. Welche konkreten Baumaßnahmen werden am Gymnasium Rissen, welche an der Stadtteilschule Rissen jeweils mit welchem Baubudget durchgeführt? Welche Schulhof- und sonstigen Freiflächen stehen den Schülern des Gymnasiums Rissen und der Stadtteilschule Rissen heute und nach Vollendung der geplanten Baumaßnahmen insgesamt und pro Schüler zur Verfügung? In der Umsetzung befinden sich der Zubau von Ganztags-, Gemeinschafts-, Lehrerbedarfs - und Unterrichtsflächen sowie der Umbau von Klassengebäuden. Das Budget beträgt rund 15,5 Millionen Euro. Es liegen keine Verzögerungen vor. Es stehen heute rund 18.000 m2 Freifläche und nach Abschluss der Maßnahmen rund 17.000 m2 Freifläche zur Verfügung. 24. Wann werden die Hochbaumaßnahmen an der Schule Iserbarg, die in der Investitionskonferenz 2011 zur Grundinstandsetzung beschlossen wurden, im Einzelnen durchgeführt, wenn im Jahre 2015 nur Instandsetzungs - und Sanierungsarbeiten im Wert von 50.000 Euro geplant sind? Welches Baukostenvolumen wird diese Grundinstandsetzung insgesamt haben? Instandhaltungsmaßnahmen werden im Rahmen der Bewirtschaftung bedarfsorientiert durchgeführt. Zusätzlich ist im Jahr 2015 ein Umbau zur teilweisen Herstellung der Barrierefreiheit geplant.