BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18704 21. Wahlperiode 25.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (Die LINKE) vom 17.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Wer sind die pflegenden Angehörigen in Hamburg und wie geht es ihnen? In Hamburg gab es Ende 2017 mindestens 46 800 häuslich pflegende Anund Zugehörige (informell Pflegende); mindestens 27 800 von diesen pflegten und versorgten eine/n Pflegebedürftigen/n ganz ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes; bis zu 19 000 erhielten stunden- oder minutenweise Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Dies und die Tatsache, dass die Anzahl der durch Angehörige häuslich versorgten Pflegebedürftigen steigend ist, geht aus den jüngsten Angaben1 des Statistikamtes Nord hervor. Diese Zahlen beruhen auf der Anzahl der Menschen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit und unterschätzen somit die Leistungen der informellen Pflege erheblich, denn diese geschieht auch schon vor einer Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit sowie nach dem Übergang eines Pflegebedürftigen aus seiner Häuslichkeit in die stationäre Pflege. Auch bei der Pflege der stationär versorgten Pflegebedürftigen, deren Anzahl seit Jahren bei etwas über 16 000 stagniert, arbeiten pflegende Angehörige auf Grund des eklatanten Personalnotstands sehr häufig mit. Die Pflege durch Angehörige geschieht unentgeltlich. Pflegende Angehörige erhalten lediglich eine kleine soziale Absicherung: Sie sind unfallversichert bei ihrer Pflegetätigkeit, erhalten Beiträge zur Rentenversicherung (die gemessen am Arbeitsaufwand oder auch an Verdienstausfällen allerdings unzureichend sind) sowie seit 01.01.2017 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung . Pflegende Angehörige, die pflegebedingt ihre Erwerbsarbeit einschränken oder ganz aufgeben müssen, erhalten dafür bislang überhaupt keine finanzielle Kompensation, müssen vom Ersparten leben und landen nicht selten im Bezug von Grundsicherungsleistungen („Hartz IV“). Altersarmut ist für viele pflegende Angehörige vorprogrammiert. Bundes- und Landesrecht sehen einige Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger vor: In Hamburg werden Pflegebedürftigen Betreuungsund Entlastungsleistungen zur Verfügung gestellt, die überwiegend durch ambulante Pflegedienste erbracht werden an circa 3,5 bis fünf Stunden pro Monat. Praktisch kann diese Entlastung jedoch oft nicht umgesetzt werden – unter anderem aus Mangel an Angeboten, vor allem in den Randgebieten. 1 https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/gesundheit-pflege/pflege/dokumentenansicht/ pflegebeduerftige-in-hamburg-2017-60843/. Drucksache 21/18704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu pflegenden Angehörigen in Hamburg und ihrer Lebenssituation liegen dem Senat keine amtlichen Statistiken vor. Auch die bei Kranken- und Pflegekassen oder der Rentenversicherung vorliegenden Daten lassen sich nicht oder nicht kurzfristig im Rahmen einer Parlamentarischen Anfrage mit einem Bezug auf Pflegende in Hamburg auswerten. Bekannt sind bundesweite Auswertungen und einzelne wissenschaftliche Studien. Aktuell bereitet die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die Fortschreibung der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2025 vor. Gemäß § 2 Absatz 2 Hamburgisches Landespflegegesetz stellt die Rahmenplanung den Bestand an Pflegeeinrichtungen und komplementären Angeboten fest, bewertet die Angebote hinsichtlich ihrer Zahl und der Qualität vor dem Hintergrund der Bedarfe von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen und des Zusammenwirkens im Rahmen der pflegerischen Versorgung, trifft Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung der Bedarfe insbesondere unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung , formuliert quantitative und qualitative Ziele für die Versorgungsstruktur und benennt Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur. In diesem Zuge werden die vorliegenden Daten und Studien ausgewertet und auf Hamburg bezogen werden. An der Erstellung der Rahmenplanung wird der Landespflegeausschuss beteiligt, in dem als Interessenvertretung unter anderem die Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. und der Landes-Seniorenbeirat Hamburg vertreten ist. Außerdem können weitere Expertinnen und Experten und Interessenvertretungen hinzugezogen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele pflegende An- und Zugehörige im oben angeführten Sinne gibt es aktuell in Hamburg, wie viele davon pflegen allein (Bezug von Pflegegeld ), wie viele mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes (Bezug von Kombinationsleistung) und wie viele zu Hause lebende Pflegebedürftige beziehen ausschließlich Pflegesachleistung? Bitte jeweils nach Pflegegraden aufschlüsseln. In nachfolgender Tabelle sind die Daten zu pflegebedürftigen Leistungsempfängern außerhalb vollstationärer Pflegeeinrichtungen dargestellt. Der Erhebungsstichtag ist der 31.12.2017. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Pflegegrad 1 2 3 4 5 Gesamt Ausschließlich Pflegegeld 15 338 8 507 3 274 722 27 841 Kombileistungen 3 099 2 365 920 166 6 550 Ausschließlich Pflegesachleistung 910 6 694 3 107 1 156 533 12 400 Gesamt 25 131 13 979 5 350 1 421 46 791 Quelle: Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes (destatis) 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Hamburgerinnen und Hamburgern vor, die keinen Pflegegrad haben, entweder weil die Leistungsträger der Pflegeversicherung keine Pflegebedürftigkeit anerkennen oder weil Pflegebedürftige keinen Pflegegrad beantragt haben? Seit 2017 ist Pflegebedürftigkeit im SGB XI und SGB XII einheitlich definiert und beginnt mit einem dauerhaften Hilfebedarf im Ausmaß von Pflegegrad 1. Personen mit gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten unterhalb des Ausmaßes des Pflegegrades 1 können als hilfebedürftig bezeichnet werden. Sie benötigen Unterstützung bei einzelnen Alltagsverrichtungen . 3. Wie viele pflegende An- und Zugehörige im erwerbsfähigen Alter in Hamburg sind ohne Erwerbstätigkeit und wie viele davon sind arbeitssuchend gemeldet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18704 3 4. Wie hoch ist der Frauenanteil an allen pflegenden An- und Zugehörigen in Hamburg? 5. Wie viele pflegende An- und Zugehörige sind Verwandte ersten Grades des/der Pflegebedürftigen, wie viele zweiten und dritten Grades, wie viele sind Freunde/-innen oder Nachbarn/-innen? 6. Wie viele Kinder und Jugendliche in Hamburg pflegen eine/n An- oder Zugehörige/n? Bitte nach Lebensalter unter/über 15 Jahren aufschlüsseln . 7. Wie viele ehemals oder aktuell pflegende An- und Zugehörige im Rentenalter in Hamburg gelten als armutsgefährdet, wie viele als arm, wie viele beziehen Grundsicherung im Alter? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie viele pflegende Angehörige in Hamburg haben in den letzten fünf Jahren einen Unfall bei ihrer Pflegetätigkeit erlitten und wie viele davon haben einen dauerhaften Schaden davongetragen? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Entsprechend einer Auswertung der Unfallkasse Nord liegt in Hamburg folgendes Unfallgeschehen von Pflegepersonen in ihrem Zuständigkeitsbereich vor: Unfalldatum gemeldete Unfälle 2014 12 2015 19 2016 15 2017 15 2018 23 Dauerhafte Schäden im Sinne von Teilhabeleistungen oder Rentenfeststellungen sind der Unfallkasse Nord nicht gemeldet worden. 9. Welche Prävalenz und welche Inzidenz gesundheitlicher Schäden (zum Beispiel „Burnout“; Depression; chronische behandlungsbedürftige Rückenschmerzen) waren in den letzten fünf Jahren bei Hamburgs pflegenden Angehörigen zu verzeichnen? Bitte nach Krankheitsbild aufschlüsseln . Siehe Vorbemerkung. 10. Wie viele pflegende Angehörige in Hamburg haben in den letzten fünf Jahren eine Rehabilitation beantragt und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte pro Jahr jeweils für ambulante und stationäre Rehabilitation angeben, dabei die Anzahl der erst nach Widerspruch bewilligten Anträge gesondert aufführen. 11. Wie viele pflegende Angehörige in Hamburg haben in den letzten fünf Jahren eine stationäre Rehabilitation mit ihren Pflegebedürftigen zusammen beantragt und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte pro Jahr angeben, dabei die Anzahl der erst nach Widerspruch bewilligten Anträge gesondert aufführen. Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Eine Abfragung bei der Deutschen Rentenversicherung Nord, der Unfallkasse Nord, der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK-Landesverband Nordwest, der IKK classic sowie dem Verband der Ersatzkassen e.V. hat ergeben, dass weder bei der Beantragung noch bei der Bewilligung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation das Merkmal „Pflegende/r Angehörige/r“ statistisch erfasst wird. Die erbetenen Zahlenangaben können daher nicht ermittelt werden. Drucksache 21/18704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 In der gesetzlichen Unfallversicherung werden Leistungen von Amts wegen erbracht (§ 19 Satz 2 SGB IV). Ein Antragsgeschehen liegt insofern nicht vor. Widerspruchsverfahren waren bei Unfällen von Pflegepersonen nicht anhängig. Fallgestaltungen wie in Frage 11. aufgeführt, liegen der Unfallkasse Nord nicht vor. 12. Wie hat sich der Bedarf an Tages-, Nachts- und Kurzzeitpflegeplätzen in den letzten fünf Jahren in Hamburg entwickelt und wie das jeweilige Angebot? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Zahl der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen – und damit der potenziellen Tages- und Kurzzeitpflegenutzer und -nutzerinnen – ist in den letzten fünf Jahren gestiegen. Platzangebot in Hamburg 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Tagepflege-Plätze 763 788 879 864 932 1 009 Nachtpflege-Plätze 0 0 0 0 0 0 Kurzzeitpflege-Plätze (Solitäreinrichtungen) 52 52 52 52 52 52 Neben den solitären Kurzzeitpflegeplätzen besteht ein flexibles zusätzliches Platzangebot in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf eingestreuten Plätzen von bis zu 10 Prozent der Platzkapazität. 13. Wie viele pflegebedürftige Hamburgerinnen und Hamburger, die zu Hause von Angehörigen gepflegt und versorgt werden, nehmen Unterstützungsleistungen im Alltag nach § 45 b SGB XI in Anspruch und wie hoch war der Ausschöpfungsgrad der beanspruchbaren Mittel jeweils in den Jahren 2017 und 2018? 14. Falls der Ausschöpfungsgrad der beanspruchbaren Mittel für Unterstützungsleistungen im Alltag nach § 45 b SGB XI in den Jahren 2017 und 2018 weniger als 100 Prozent betrug: Welche Gründe gibt es dafür nach Auffassung des Senats und wie könnte diesen Gründen abgeholfen werden? 15. In welchen Stadtteilen Hamburgs werden Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI erbracht? Bitte prozentual pro Stadtteil angeben. 16. Wie hoch ist jeweils der Anteil an Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI, die von Pflegediensten, von Nachbarschaftshelferinnen oder -helfern und von Sonstigen erbracht werden? Bei Sonstigen bitte angeben, welche das sind. Nach § 45b SGB XI kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste und Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag werden in allen Hamburger Stadtteilen erbracht. Im Jahr 2018 haben insgesamt 1 533mal pflegebedürftige Hamburgerinnen und Hamburger an nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag teilgenommen . Die Inanspruchnahme der übrigen erfragten Angebote wird von der Pflegestatistik nicht erfasst. Daher kann auch nicht ermittelt werden, zu welchem Anteil Anspruchsberechtigte die Leistung in Anspruch genommen haben. 17. Die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung – HmbPEVO vom 12. Juli 2016 normiert die Anforderungen an anerkennungsfähige niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Inwieweit wurden pflegende Angehörige beziehungsweise deren Interessenvertretungen in die Ausgestaltung dieser Verordnung einbezogen, wie haben sie Stellung genommen und wie wurden gegebenenfalls ihre Stellungnahmen berücksichtigt? Bitte auch angeben, welche Interessenvertretungen gegebenenfalls involviert waren. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18704 5 Aktuell gilt die genannte Rechtsverordnung in der Fassung vom 31.01.2017. Im Zuge der Abstimmung der in der Frage genannten älteren Fassung wurde der Landes- Seniorenbeirat beteiligt. Im Rahmen der Befassung des Landespflegeausschusses in der Sitzung am 11. April 2016 wurde auch die Alzheimer Gesellschaft Hamburg beteiligt . Der Landes-Seniorenbeirat hat die Regelung grundsätzlich begrüßt, sie aber für verwaltungsaufwendig gehalten. Die Stellungnahme floss in die abschließende Überprüfung des Entwurfs ein. 18. Welche konkreten Maßnahmen, um pflegende Angehörige zu entlasten, ihre gesundheitliche Prävention zu verbessern, ihre finanziellen Einbußen zu kompensieren und ihre Armutsgefährdung zu verringern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern, gibt es bereits in Hamburg? Frühzeitige, umfassende und leicht zugängliche Informationen und Beratungen zu Entlastungsmöglichkeiten und Diensten bei drohender und bestehender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sind wichtige Elemente der Unterstützung pflegender Angehöriger. Umfassend können sich Angehörige im Internet unter www.hambrg.de/pflege und telefonisch und persönlich in den neun Hamburger Pflegestützpunkten und Beratungszentren für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen über die Angebote zur Unterstützung bei einer häuslichen Pflege informieren. Mit der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung werden Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt und gefördert, die pflegende Angehörige unterstützen (www.hamburg.de/fachinformationen-pflege/10360392/pflege-anerkennung/). Unter anderem wurde die Servicestelle Nachbarschaftshilfe eingerichtet, bei der sich Pflegeversicherte zusammen mit ihren hilfsbereiten Nachbarinnen oder Nachbarn registrieren lassen können, um den Entlastungsbetrag für diese Hilfe einsetzen zu können. Alle Leistungen der Pflegeversicherung entlasten potentiell auch pflegende Angehörige . Dies gilt für Sachleistungen, die dann Angehörige nicht mehr erbringen oder finanzieren müssen, weitergegebene Geldleistungen, Beratungs- und Schulungsangebote oder auch die Übernahme von Leistungen zur Alterssicherung. Seit Herbst 2018 wird älteren Hamburgerinnen und Hamburgern in Eimsbüttel und Harburg zum 80. Geburtstag ein verlässliches, regelmäßiges Angebot eines Hausbesuches mit Beratung angeboten, das demnächst auf ganz Hamburg ausgeweitet werden soll. Dabei können zum Beispiel eventuelle Hilfebedarfe geklärt oder über bestehende , infrage kommende Angebote und Beratungsstellen im jeweiligen Stadtteil und Quartier informiert werden. Die „Hamburger Allianz für Familien“ ist eine Initiative des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg, der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg unter Federführung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und in Zusammenarbeit mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV). In der Allianz Pflege wird nicht nur das Thema Vereinbarkeit von „Kindern und Beruf“, sondern auch das Thema von „Pflege und Beruf“ bearbeitet. Die BASFI und die BGV haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg ein Fortbildungskonzept für Unternehmen zur Qualifizierung von Beschäftigten zu „Betrieblichen Vereinbarkeitslotsen Pflege und Beruf“ (https://www.hamburg.de/pflege-und-beruf/) entwickelt . Danach sollen Lotsen in Unternehmen als erste Ansprechpartner zum Themenfeld Pflege und Beruf zur Verfügung stehen, Grundkenntnisse zu Unterstützungs-, Hilfs- und Pflegeangeboten haben und in die einschlägigen Beratungsangebote (zum Beispiel Pflegestützpunkte) vermitteln. Zwischen November 2016 und Oktober 2019 haben fünf Fortbildungen stattgefunden. 72 Personen aus über 40 Hamburger Unternehmen und Behörden haben die Qualifizierung zum „Betrieblichen Vereinbarkeitslotsen Pflege und Beruf“ absolviert. Darüber hinaus wurde ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber und Beschäftige mit Pflegeverantwortung unter dem Titel „Mitarbeiter zwischen Pflege und Beruf“ veröffentlicht. 19. Welche konkreten weiteren Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung pflegende An- und Zugehöriger prüft oder plant der Senat gegebenenfalls ? Drucksache 21/18704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 20. In welcher Form plant der Senat, pflegende Angehörige beziehungsweise ihre Interessenvertretungen in zukünftige Planungen für Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung pflegende An- und Zugehöriger einzubeziehen ? 21. Auf welche Weise wurde die Wirksamkeit der in Frage 17. erfragten Maßnahmen evaluiert und wie plant der Senat gegebenenfalls die weitere Evaluation der Inanspruchnahme von Angeboten durch pflegende Angehörige sowie deren Zufriedenheit? Siehe Vorbemerkung.