BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18706 21. Wahlperiode 25.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 18.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Kampf gegen Feuerkrebs – Kann Hamburg von Mannheim lernen? (II) Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 30. August 2019 zum Thema Kampf gegen Feuerkrebs (Drs. 21/18214) bietet Anlass zu weitergehenden Fragen. Der Senat behauptet, dass die „Schwarz-Weiß-Trennung (…) an allen Standorten der Berufsfeuerwehr realisiert (sei).“ Es folgt eine Aufzählung, an welchen Standorten „die Schwarz-Weiß-Trennung vollumfänglich realisiert“ sei. Was diese Unterscheidung konkret bedeutet, bleibt unklar. Tatsächlich lassen die Bausubstanz und das Platzangebot eine ablauforientierte konsequente und nachhaltige Schwarz-Weiß-Trennung, wenn überhaupt, nur an wenigen Standorten zu. Duschen und sonstige zur Reinigung benötigte Räumlichkeiten stehen häufig nicht zur Verfügung oder sind (so wie bei der FF Bergedorf) in den oberen Etagen vorhanden, sodass erst einmal „verdreckt ” durch die Sozialbereiche einer Wehr gegangen werden muss. Die in meiner Frage zu 2. abgefragten Bedarfe ergeben sich nicht konkret aus der Vorbemerkung, auf die die Senatsantwort verweist. Meine dritte Frage bleibt einerseits ausweichend mit Hinweis auf eine laufende Neubewertung unbeantwortet. Gleichzeitig wird eine aktuelle Beschaffung behauptet. Eine Beschaffungsmaßnahme ohne vorangegangene Bedarfsanalyse erscheint jedoch unmöglich beziehungsweise unverantwortlich. Auch der Verweis auf die Vorbemerkung zu meiner sechsten Frage stellt keine hinreichende Antwort dar. Gleiches gilt für meine siebte Frage samt zusätzlichen Verweis auf die Antwort zu 1. Tatsächlich kann die finanzielle Attraktivität des „mobilen Schwarz- Weiß-Konzepts“ sogar noch erhöht werden, wenn Fahrzeuge mit diensteigeschränkten Feuerwehrkräften besetzt werden (siehe Feuerwehr Berlin). Somit kann bedarfsgerecht und situationsabhängig agiert werden. Eine Kontaminationsverschleppung über eingesetzte Einsatzfahrzeuge in die Wachen und so auch in den privaten Bereich der Einsatzkräfte kann so minimiert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr Hamburg wurde Mitte Oktober 2019 eine Dienstanweisung zum Gesundheitsschutz im Einsatzdienst mit einem auf die spezifischen Belange der Feuerwehr Hamburg zugeschnittenen Präventionskonzept , welches die Bedarfe und Wechselwirkungen ganzheitlich betrachtet, erlassen. Drucksache 21/18706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die dort formulierten Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen wurden auf Grundlage einer systematischen Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung erarbeitet. Diese unterliegen einer kontinuierlichen Wirksamkeitskontrolle. Der bestehende Maßnahmenkatalog wird um weitere geeignete Maßnahmen zur Basisvorsorge und zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz kontinuierlich ergänzt, die sich an den bestehenden rechtlichen Anforderungen und an den Grundpflichten einer angemessenen Prävention zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren. Aufgrund der baulichen Situation in Bestandsgebäuden der Freiwilligen Feuerwehr stehen deren Angehörigen zum Beispiel die Duschmöglichkeiten der jeweils nächstgelegenen Feuer- und Rettungswache zur Verfügung. Weiterhin ist inzwischen die Ausstattung der Einsatzkräfte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr mit Wechselkleidung abgeschlossen. Kontaminierte Einsatzkleidung ist daher bereits an der Einsatzstelle gegen den sogenannten „Overall“ zu wechseln. Die kontaminierte Einsatzkleidung verbleibt an der Einsatzstelle und wird von dort direkt der Reinigung zugeführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Unterscheidet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zwischen Schwarz-Weiß-Trennung „realisiert“ und „vollumfänglich realisiert “? Wenn ja, bitte den Unterschied erläutern? Wenn nein, heißt das, dass bei der Berufsfeuerwehr aktuell kein Handlungsbedarf für eine effektive Schwarz-Weiß-Trennung in Hamburg besteht? Eine „vollumfängliche Realisierung“ wird nicht von einer „Realisierung“ unterschieden. In den Bestandsgebäuden der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr ist eine bauliche Umsetzung der Schwarz-Weiß-Trennung zum Teil nicht möglich. Dieses Defizit wird durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Gebäude kompensiert, sodass von einer Realisierung einer Schwarz-Weiß-Trennung gesprochen wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Die bauliche Situation wird darüber hinaus soweit möglich in Bestandsbauten durch Ertüchtigung verbessert. Bei Neubauten wird die Realisierung der Schwarz-Weiß-Trennung bereits in der Planung berücksichtigt. 2. Gilt die Bewertung, dass gegebenenfalls bei der Berufsfeuerwehr aktuell kein Handlungsbedarf für eine effektive Schwarz-Weiß-Trennung besteht, auch für alle zusätzliche Rettungswachen (RTW-Außenstellen)? Wenn nein, bitte die Bedarfe samt RTW nennen. Ein Handlungsbedarf an den Rettungswachen im Sinne der Fragestellung besteht nicht, da die Hygienemaßnahmen der Einsatzkräfte im Rettungsdienst sich von denen im Brandschutz beziehungsweise der technischen Hilfeleistung unterscheiden. 3. Welche Bedarfe zur Verbesserung der Schwarz-Weiß-Trennung sind in Hamburg aktuell konkret bekannt? 4. Welcher Bedarf an Schutzkleidung sowohl für die Berufs- als auch für die Freiwillige Feuerwehr wurde als Grundlage für die laufende Beschaffung erkannt und welche zusätzliche konkrete diesbezügliche Planung gibt es aktuell? Die Bedarfe zur Verbesserung der Schwarz-Weiß-Trennung gliedern sich in bauliche und organisatorische Maßnahmen sowie in eine Verbesserung der Schutzausrüstung. Zu baulichen und organisatorischen Maßnahmen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/18214. Im Rahmen der Verbesserung der Einsatzstellenhygiene wurde ein Bedarf von 1 260 Feuerwehrschutzanzügen für die Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr, 460 Feuer- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18706 3 wehrschutzanzügen für die Feuerwehrakademie und 860 Feuerwehrschutzanzügen für die Freiwillige Feuerwehr sowie insgesamt 1 300 Feuerschutzhauben und 1 700 Paar Feuerwehrschutzhandschuhen erkannt. Der Bedarf wird über eine laufende Beschaffung gedeckt. Zusätzlich wird geprüft, einen zentralen Bekleidungspool für besondere Einsatzlagen einzurichten und die vorhandenen Feuerwehrschutzhelme gegen solche, die nach dem Brandeinsatz professionell gereinigt werden können, auszutauschen. 5. Wird/Wurde das „mobile Schwarz-Weiß-Konzept“ aus Mannheim auch in Hamburg ausprobiert? Wenn ja, wann beziehungsweise mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht? Grundlagen des Mannheimer Konzeptes sind die dortigen Gegebenheiten. Diese sind nicht unmittelbar auf die Feuerwehr Hamburg übertragbar. Gleichwohl werden Konzepte anderer Feuerwehren bewertet. Die Ergebnisse fließen regelmäßig in die konzeptionellen Überlegungen der Feuerwehr Hamburg ein. 6. Könnte das „mobile Schwarz-Weiß-Konzept“ gerade im Altbaubestand der Feuerwehrwachen eine finanziell attraktive Alternative sein, weil so der Umbaubedarf entfällt? Wenn ja, in welcher Höhe sind dazu in welcher Produktgruppe bereits Haushaltsmittel eingeplant? Maßnahmen zur Schwarz-Weiß-Trennung vor Ort werden bei der Feuerwehr Hamburg bereits getroffen. Anderweitige Maßnahmen können aber die bauliche Schwarz- Weiß-Trennung in den Standorten nicht gänzlich ersetzen. 7. Das „Decontex“-Verfahren entfernt bis zu 99 Prozent nachhaltiger Verunreinigungen in der Membran der PSA. Herkömmliche Verfahren mit Wasser lediglich 10 Prozent. Ist das Verfahren bekannt? Wenn ja, wann wird es in Hamburg eingesetzt beziehungsweise was steht dem Einsatz entgegen? Das in der Fragestellung als „Decontex“ benannte Verfahren ist in Hamburg bekannt. Die Feuerwehr Hamburg prüft derzeit unter Beteiligung eines anerkannten Sachverständigen die am Markt vorhandenen Reinigungsverfahren für Feuerwehrschutzbekleidung . Eine fachliche Bewertung der einzelnen Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und eine Entscheidung, ob das bisherige Reinigungsverfahrens durch ein anderes abgelöst werden soll, wurde noch nicht getroffen.